hallo an Alle,
ich brauche maln Rat. Ich habe einen Grad der Schwerbehinderung von 70 gehabt bin jetzt auf 50 heruntergestuft. Gibt es eine Richtlinie was man bei einer Vakulitis bekommt.
Schwerbehinderung
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Ingeborg
- Beiträge: 4220
- Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am
Re: Schwerbehinderung
Hallo Rosenbluete,
es gibt keinen festen Werte für Vaskulitis. Die verschiedenen Formen sind schon unterschiedlich, vor allem aber sind die individuellen Auswirkungen unterschiedlich, auf die es hauptsächlich ankommt. Nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen und der GdS-Tabelle heißt es: "....richtet sich nach Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, wobei auch eine Analogie zu den Muskelkrankheiten in Betracht kommen kann. Für die Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie soll ein GdS von 50 nicht unterschritten werden".
Schau mal unter: www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
Vielleicht sprichst Du mit Deinem Arzt nochmal darüber, wie er das sieht. Denn ohne ärztliches Attest geht´s nicht.
Hast Du Dir vom Versorgungsamt die Unterlagen zuschicken lassen? Aus der versorgungsmedizinischen ärztlichen Stellungnahme kannst Du ersehen, für welche Krankheit welcher Einzel-GdB festgesetzt wurde, im Vergleich zur zurückliegenden dann auch, bei welcher Erkrankung heruntergestuft wurde -wobei ich mal davon ausgehe, dass mehr als nur Vaskulitis zu 70 oder 50 geführt haben.
Ich hoffe, Dir hilft das ein wenig.
LG Ingeborg
es gibt keinen festen Werte für Vaskulitis. Die verschiedenen Formen sind schon unterschiedlich, vor allem aber sind die individuellen Auswirkungen unterschiedlich, auf die es hauptsächlich ankommt. Nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen und der GdS-Tabelle heißt es: "....richtet sich nach Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, wobei auch eine Analogie zu den Muskelkrankheiten in Betracht kommen kann. Für die Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie soll ein GdS von 50 nicht unterschritten werden".
Schau mal unter: www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
Vielleicht sprichst Du mit Deinem Arzt nochmal darüber, wie er das sieht. Denn ohne ärztliches Attest geht´s nicht.
Hast Du Dir vom Versorgungsamt die Unterlagen zuschicken lassen? Aus der versorgungsmedizinischen ärztlichen Stellungnahme kannst Du ersehen, für welche Krankheit welcher Einzel-GdB festgesetzt wurde, im Vergleich zur zurückliegenden dann auch, bei welcher Erkrankung heruntergestuft wurde -wobei ich mal davon ausgehe, dass mehr als nur Vaskulitis zu 70 oder 50 geführt haben.
Ich hoffe, Dir hilft das ein wenig.
LG Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
(Viktor Frankl, 1905-1997)