Gerichtliche Feststellung des GdB

Forumsbeiträge, die vor dem 06.06.2018 erstellt wurden
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Ingeborg
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Gerichtliche Feststellung des GdB

Beitrag von Ingeborg »

Viele von uns, die gegen den Bescheid wegen der Festsetzung des Grades der Behinderung erfolglos Widerspruch und danach Klage erhoben hat, werden festgestellt haben, dass -wenn die Behörde im Laufe der Verhandlung feststellt, dass das Gericht einen höheren GdB zuerkennen will- die Behörde wahrscheinlich überwiegend von sich aus den höheren GdB anbietet. In aller Regel entfällt somit der Klagegrund, und die Klage hat sich damit erledigt.



Folglich wird kein Urteil mehr gesprochen. Allerdings haben nur Urteile die Chance, veröffentlicht zu werden, womit dann jeder sich anhand der Gründe und des Ergebnisses schlau machen kann. Vor allen Dingen kann man nur so auf dieses Urteil bei seiner eigenen Klage hinweisen und auf Gleichbehandlung hoffen.



Bei uns ist die Festsetzung des GdB insofern schon schwierig, weil es keine festen Sätze für das jeweilige Ausmaß der Organbeteiligung und der Auswirkungen auf den Allgemeinzustand in der GdB-Tabelle gibt. So findet eine mehr oder weniger "freihändige Vergabe" des GdB durch die Behörde statt, und die Beweispflicht für einen höheren GdB liegt bei uns und ist nicht selten erst mit einer Klage möglich.



Deswegen, aus gegebenem Anlaß, mein Appell an Euch: so sehr Ihr Euch auch freut über den beim Gericht angebotenen höheren GdB und darüber, endlich "gewonnen" zu haben, denkt an uns Einzelkämpfer und drängt, wo nur möglich, auf ein Urteil. Außerdem würde nur so mit der Zeit eine Rechtsprechung zur Bewertung der Vaskulitiden entstehen können.
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
Hartmut (Archiv)
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Re: Gerichtliche Feststellung des GdB

Beitrag von Hartmut (Archiv) »

Das hat mit Rechtsprechung ja wohl nichts mehr zu tun !

In Köln nennt man sowas Klüngel !

Sozialgericht und Versorgumgsamt alles Pfründe ?



LG.HARTMUT
S. (Archiv)
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Re: Gerichtliche Feststellung des GdB

Beitrag von S. (Archiv) »

Also verstehe ich das so, Du willst Dein nächstes Verfahren jetzt bis zum Urteil durchziehen?
Jule (Archiv)
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Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Gerichtliche Feststellung des GdB

Beitrag von Jule (Archiv) »

Hallo zusammen

auf der Internetseite des Bundeministeriums f Arbeit u Soziales gibt es die PDF-Datei: Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht.

Gruß Jule
Ingeborg
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Re: Gerichtliche Feststellung des GdB

Beitrag von Ingeborg »

@S., eigentlich habe ich nur das gemeint, was ich geschrieben habe. Ich finde es halt bedauerlich, dass ich/man nicht schon im Verfahren beim Versorgungsamt auf ein Urteil zurückgreifen kann. Wenn ich allerdings meinen eigenen Appell ernst nehmen soll, so ist es wohl richtig, auf ein Urteil hinwirken.

In meinem Falle geht es um die Außerachtlassung aggressiver Therapie bei Vaskulitiden gem. der versorgungsmedizinischen Grundsätze, für dessen Anerkennung oder Ablehnung ich keine Begründung in einem mir zugänglichen Urteil fand.



@kletterrose, danke für den Hinweis.



und @Hartmut, sei nicht immer so negativ. Die Richter sind nicht so eingebunden, wie abhängige Ärzte/Gutachter. Sie haben sich allerdings u.a. an die Rechtsprechung, z.B. besonders die Grundsatzurteile des Bundessozialgerichts zu halten.
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
Hartmut (Archiv)
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Re: Gerichtliche Feststellung des GdB

Beitrag von Hartmut (Archiv) »

:-)))

Sorry Ingeborg , habe mich doch noch höflich zurück gehalten.

An Abhängigen Ärzten und Gutachtern kann ich leider nichts positives sehen , zumal kein Arzt zu dieser Tätigkeit gezwungen wird um gegen das Wohl des kranken Menschen zu urteilen .



LG. Hartmut
S. (Archiv)
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Re: Gerichtliche Feststellung des GdB

Beitrag von S. (Archiv) »

Ich bin ja sonst immer sehr dafür, Lösungen für die Allgemeinheit zu finden bzw. sich dafür einzusetzen, aber ich glaube, man muss sich in so einem Fall immer sehr genau überlegen, wieviel Kraft und Nerven man hat.



Das ist so ein Fall für einen nationalen Vaskulitis-Verein, der ein Individuum bei einem Musterprozess mit einem kundigen Rechtsanwalt und Kostenübernahme unterstützen könnte - oder hat die Rheumaliga in all den Jahren, die so viele Vaskulitis-Patienten und Angehörige Mitglieder sind, da bisher einen Musterprozess geführt, und wir wissen nichts davon? Vielleicht hört man nichts davon, weil es nicht gut gelaufen ist? Wäre ja verständlich?
Ingeborg
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Re: Gerichtliche Feststellung des GdB

Beitrag von Ingeborg »

Es versteht sich wohl von selbst, dass ich diejenigen, die zu kraft- und hilflos sind, um einen Prozeß anzustreben und durchzuhalten, nicht meine und nicht zu einer Klage zwingen will. Mein Appell ging deutlich an diejenigen, die eine Klage anstreben, und nicht schon zufrieden zu sein, sobald das Amt ihnen etwas anbietet, ohne dass der Richter entscheidet. Gründe dafür sind oben beschrieben.
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
Wolfgang (Archiv)
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Re: Gerichtliche Feststellung des GdB

Beitrag von Wolfgang (Archiv) »

Hallo,



ich habe seit September 2011 Morbus Wegener und im März 2012 meinen Antrag auf GdB beim Versorgungsamt gestellt und direkt einen Gdb von 50% unbefristet bekommen.

Ich bin seit diesem Jahr in der Schwerbehindertenvertretung und bei unserem letzten Treffen hatten wir einen Referenten vom Versorgungsamt.Der hat auch über die Gutachtertätigkeit berichtet.

Es ist halt so das Ärzte aus den verschiedensten Sparten angefragt werden ob Sie bereit sind eine Gutachtertätigkeit zu übernehmen. Sie bekommen auch dafür eine Aufwandsentschädigung.

Diese werden dann zwar auch geschult und es gibt auch Tabellen was wie bewertet werden soll. Aber wenn man einen Gutachter bekommt, der so überhaupt keine Ahnung hat von Vaskulitiden hat,dann braucht man sich eigentlich über so manche Ergebnisse nicht zu wunder´n.

Ich hatte in meinem Fall warscheinlich einfach nur Glück.



Gruß an alle und eine Gute und beschwerdefreie Zeit.

Wolfgang
S. (Archiv)
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Re: Gerichtliche Feststellung des GdB

Beitrag von S. (Archiv) »

Das ist das Eine, die Kraft und Energie.



Das Andere ist, dass jeder, der so etwas anvisiert, vorher abklären sollte, wie seine Argumentationsgrundlage aussieht. Nichts ist frustrierender, als einen Prozess aufgrund einer von vorneherein nicht ausreichend fundierten Grundlage anzugehen, viel reinzustecken und dann zu verlieren.

Man sollte folgende Fragen vorher so gut wie möglich beanworten können:

Wieviel und wie gravierende Einschränkungen hat man aufgrund der Krankheit, wie ist das dokumentiert und von Fachärzten im Attest bescheinigt, ist u.a. die lebenslange Chemo bescheinigt, die Fatigue und ihre Auswirkungen, auch so etwas, wie Schlafprobleme (z.B. durch ein Tagebuch und nächtliche Aktivitäten im Internet/Forum nachgewiesen), etc.

Kann man das Ganze auch mit aktuellen wissenschaftlichen Artikeln untermauern und beargumentieren?

Sind bisherige Gutachter und Sachbearbeiter des Versorgungsamtes nicht qualifiziert gewesen für Vaskulitiden?

Mit anderen Worten, wie gut ist denn die Beweislage für den eigenen Standpunkt?
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