Ärztliche Behandlungsfehler kommen vor. Seit Anfang 2014 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, einem Patienten bei der Klärung, ob es sich um einen solchen Fehler handelt, zu unterstützen. Vorher kann man sich auch an die Unabhängige Patientenberatung wenden und sich erst einmal über das Vorgehen in einem solchen Fall informieren lassen.
Hat man sich dafür entschieden, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen, kann auch eine Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Die für Euer Bundesland zuständige Stelle findet Ihr unter
www.schlichtungsstelle.de