Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich arbeite im Moment mit einem Werkvertrag und teile mir meine Zeit mehr oder weniger selbst ein. Nun besteht aber eventuell die Möglichkeit, über kurz oder lang eine Festanstellung zu bekommen.
Bisher habe ich meinem Arbeitgeber noch nicht gesagt, dass ich chronisch krank bin und da ich meine Zeit selbst einteile, habe ich die Kontrolltermine in BB immer ganz gut hinbekommen. In der Zeit habe ich dann natürlich kein Geld verdient.
Wenn ich nun aber fest angestellt würde, würde ich ja z.B. für die stationäre Kontrolle in BB regelmäßig Fehlzeiten bzw. Krankschreibungen haben. Die Rechte diesbezüglich im Angestelltenverhältnis sind mir ziemlich klar, aber wie verhalte ich mich vor Vertragsabschluss und muss ich meine Krankheit überhaupt erzählen? Gibt es eigentlich Sonderrechte für chronisch Kranke und welche Vorteile hätte ich bspw. mit einem Behinderungsgrad?
Wäre schön, wenn Ihr ein paar Tips hättet, zur Zeit bin ich ganz schön verunsichert, denn ich hätte den Job gerne.
Arbeitgeber informieren?
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moskito (Archiv)
- Beiträge: 74
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Arbeitgeber informieren?
Hallo Tapa,
wenn du den Job willst, dann schnapp ihn Dir!
Meines Wissens ist niemand verpflichtet, vor der Einstellung eine chronische Krankheit anzugeben. Anders wäre es bei einem Behinderungsgrad - man berichtige mich, wenn ich mich hier irre.
Hast Du - noch - keinen Behinderungsgrad, würde ich mal schön die Klappe halten bzgl. anstehender Krankheitstage. Erstens geht das keinen was an, zweitens weißt Du ja nicht, wie sich die V. entwickelt, könnte sich ja auch mal was zum Positiven wenden.
Sonderrechte für chronisch Kranke gibbet nicht, für Behinderte schon, aber dem Behinderungsgrad und der -art entsprechend. Insofern ist das schwer zu beantworten. Falls da sonst keiner mehr weiß, geh mal googeln.
LG moskito
wenn du den Job willst, dann schnapp ihn Dir!
Meines Wissens ist niemand verpflichtet, vor der Einstellung eine chronische Krankheit anzugeben. Anders wäre es bei einem Behinderungsgrad - man berichtige mich, wenn ich mich hier irre.
Hast Du - noch - keinen Behinderungsgrad, würde ich mal schön die Klappe halten bzgl. anstehender Krankheitstage. Erstens geht das keinen was an, zweitens weißt Du ja nicht, wie sich die V. entwickelt, könnte sich ja auch mal was zum Positiven wenden.
Sonderrechte für chronisch Kranke gibbet nicht, für Behinderte schon, aber dem Behinderungsgrad und der -art entsprechend. Insofern ist das schwer zu beantworten. Falls da sonst keiner mehr weiß, geh mal googeln.
LG moskito
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Ingeborg
- Beiträge: 4220
- Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am
Re: Arbeitgeber informieren?
Hallo tapa,
zunächst: Krankheiten gehören zu den Privatsachen, und diese gehen niemanden etwas an, wenn man es nicht erzählen will.
Auch dann, wenn jemand fragt.
Nicht zu Unrecht aber ist ein Arbeitsverhältnis, zumal, wenn es erst begonnen wird, ein schwieriger Punkt für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber bei chronischen Erkrankungen und Schwerbehinderung. Wäre es nicht so, hielte ich es für fair, miteinander darüber zu reden. Das aber könnte Dir zum Nachteil gereichen. Arbeitgeber neigen dazu, seehr vorsichtig mit Einstellungen resp. wohl auch Festanstellungen zu sein.
Also: der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Auskunft zu irgendwelchen Krankheiten. Du mußt nichts erzählen.
Auch, wenn eine Schwerbehinderung (ab 50 GdB) vom Versorgungsamt festgestellt wäre, müßtest Du vor Begründung des Arbeitsverhältnnisses nicht antworten. Erst nach 1/2 Jahr, also nach Probezeit, kann der Arbeitgeber nach einem Schwerbehindertenausweis fragen.
Ich würde also zum jetzigen Zeitpunkt an Deiner Stelle wahrscheinlich keinen Antrag wegen Schwerbehinderung stellen, obwohl ja noch nicht einmal feststünde, dass ein GdB von 50 für die Vaskulitiserkrankung dabei herauskäme, wenn Du sonst nix hast.
Ich sehe nichts, was Dich momentan hindern sollte, auch wenn Du vielleicht das Gefühl hast, ein wenig Versteck zu spielen. Schau zur ausführlicheren Information doch noch mal in der Suchfunktion nach Arbeitgeber, Bewerbung..
LG Ingeborg
zunächst: Krankheiten gehören zu den Privatsachen, und diese gehen niemanden etwas an, wenn man es nicht erzählen will.
Auch dann, wenn jemand fragt.
Nicht zu Unrecht aber ist ein Arbeitsverhältnis, zumal, wenn es erst begonnen wird, ein schwieriger Punkt für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber bei chronischen Erkrankungen und Schwerbehinderung. Wäre es nicht so, hielte ich es für fair, miteinander darüber zu reden. Das aber könnte Dir zum Nachteil gereichen. Arbeitgeber neigen dazu, seehr vorsichtig mit Einstellungen resp. wohl auch Festanstellungen zu sein.
Also: der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Auskunft zu irgendwelchen Krankheiten. Du mußt nichts erzählen.
Auch, wenn eine Schwerbehinderung (ab 50 GdB) vom Versorgungsamt festgestellt wäre, müßtest Du vor Begründung des Arbeitsverhältnnisses nicht antworten. Erst nach 1/2 Jahr, also nach Probezeit, kann der Arbeitgeber nach einem Schwerbehindertenausweis fragen.
Ich würde also zum jetzigen Zeitpunkt an Deiner Stelle wahrscheinlich keinen Antrag wegen Schwerbehinderung stellen, obwohl ja noch nicht einmal feststünde, dass ein GdB von 50 für die Vaskulitiserkrankung dabei herauskäme, wenn Du sonst nix hast.
Ich sehe nichts, was Dich momentan hindern sollte, auch wenn Du vielleicht das Gefühl hast, ein wenig Versteck zu spielen. Schau zur ausführlicheren Information doch noch mal in der Suchfunktion nach Arbeitgeber, Bewerbung..
LG Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
(Viktor Frankl, 1905-1997)