Freibetrag für behinderte Menschen

Forumsbeiträge, die vor dem 06.06.2018 erstellt wurden
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Tigerherz (Archiv)
Beiträge: 48
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Freibetrag für behinderte Menschen

Beitrag von Tigerherz (Archiv) »

Halli Hallo,



heute war nun endlich mein Steuerbescheid für 2013 im Briefkasten.



Ich hatte in meiner Steuererklärung den GdB 30 angegeben. Diesen Wert habe ich für meine Schwerhörigkeit bekommen, nicht für die Vaskulistis, die ja erst dieses Jahr bei mir diagnostiziert wurde.



So, jetzt steht in dem Bescheid folgender Text:

"Der Freibetrag für behinderte Menschen kann nicht gewährt werden, weil lt. Bescheid 09.01.2004 bei einem Behinderungsgrad von 30% keine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit besteht."



Kennt jemand diesen Bescheid und weiß, wie der genau heißt, denn ich würde das gerne noch mal nachlesen.



Kann diesen Satz nicht so richtig nachvollziehen, denn ich bin nun mal schwerhörig (durch den Wegener sogar noch mehr) und das wird auch nicht besser.



Lohnt sich ein Widerspruch?



Viele Grüße,

Tigerherz
Marion (Archiv)
Beiträge: 122
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Freibetrag für behinderte Menschen

Beitrag von Marion (Archiv) »

Geregelt ist das im 33 b EStG, im Absatz 2 Nr. 2 b.

Normalerweise bekommt man vom Versorgungsamt eine Bescheinigung für das Finanzamt wenn einem der Freibetrag zusteht.



Lg Marion
Ingeborg
Beiträge: 4220
Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am

Re: Freibetrag für behinderte Menschen

Beitrag von Ingeborg »

Hi Tigerherz,

gute Frage. Ich ging davon aus, dass mit einem GdB von 30 ein Steuerfreibetrag anfällt, und zwar 310,-€. Tatsächlich ist jedoch anzufügen, dass er nur unter (wenigen) Bedingungen, wie z.B. der dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit, zu gewähren ist. Ab einem GdB von 50 ist eine zusätzliche Bedingung nicht mehr erforderlich.

schau mal unter ("Minderbehinderung"): www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-35469.xhtml?...home

Insofern lohnt sich ein Einspruch beim Finanzamt nicht.



Das FA richtet sich nach der Feststellung des Versorgungsamtes. An Deiner Stelle würde ich noch einmal den Bescheid des Versorgungsamtes, ggfls. die versorgungsmedizinische Stellungnahme, genau anzusehen, ob die genannte Feststellung dort getroffen ist. Falls nicht dann nimm mit dem Versorgungsamt wieder Kontakt auf und bitte, Dir in diesem Falle (Schwerhörigkeit) die dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit nachträglich (und rückwirkend) zu bescheinigen.

Das dürfte nicht völlig unmöglich sein, denn ich erinnere mich: als mir ein GdB wegen Tinnitus festgestellt wurde, bescheinigte mir das Versorgungsamt die ..Einbuße der ..Beweglichkeit. Was mich damals äußerst erstaunte.



Wenn Du dann den so berichtigten Bescheid in Händen hast, legst Du das dem Finanzamt vor. Soweit ich weiß, sind die FA-Bescheide zu ändern, auch wenn sie rechtskräftig sind. Vielleicht rufst Du vorher beim FA Sachbearbeiter an, um sicher zu gehen.

Der Bescheid vom 9.1.2004 ist vielleicht der Bescheid des Versorgungsamtes??

LG Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
dsabine (Archiv)
Beiträge: 507
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Freibetrag für behinderte Menschen

Beitrag von dsabine (Archiv) »

Schau mal hier:http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-35469.xhtml?currentModule=home



"Sofern Ihr GdB mindestens 25, aber weniger als 50 beträgt, gibt es den Behinderten-Pauschbetrag nur, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen (§ 33 b Abs. 2 Nr. 2a, b EStG):



1. Ihnen stehen wegen der Behinderung laufende Bezüge nach gesetzlichen Vorschriften zu, z.B. Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Unfallruhegeld, nicht aber eine Erwerbsunfähigkeitsrente (Niedersächsisches FG vom 16.6.2005, 10 K 183/00, EFG 2005 S. 1774).

2. Die Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt.

3. Die Behinderung beruht auf einer typischen Berufskrankheit."
Tigerherz (Archiv)
Beiträge: 48
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Freibetrag für behinderte Menschen

Beitrag von Tigerherz (Archiv) »

Vielen Dank für eure Antworten!



Und ein schönes sonniges Wochenende!



VG
Gigu (Archiv)
Beiträge: 139
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Freibetrag für behinderte Menschen

Beitrag von Gigu (Archiv) »

Hallo,

ich hab auch nur 30 % und habe meine 310 € (oder so) anstandslos anerkannt bekommen. Da du den GdB ja anerkannt bekommen hast, muss das FA ihn auch berücksichtigen. Ich würde auf jeden Fall Einspruch erheben. Selbst wenn der GdB nicht dauerhaft wäre (so ein Quatsch in deinem Fall) ist die Behinderung ja derzeit anerkannt und muss entsprechend berücksichtigt werden.
Tigerherz (Archiv)
Beiträge: 48
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Freibetrag für behinderte Menschen

Beitrag von Tigerherz (Archiv) »

Hallo Gigu,



ok, dann werde ich mich nochmal schlau machen und vielleicht wird es ja dann doch anerkannt.



VG,

Tigerherz



P.S.: Für dieses Jahr sieht es dann eh eindeutiger aus, denn mit der Vaskulitis zusammen habe ich mittlerweile einen GdB 70 und Merkzeichen RF (von dem ich gar nicht wusste, dass es das gibt).
Meerschwester (Archiv)
Beiträge: 744
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Freibetrag für behinderte Menschen

Beitrag von Meerschwester (Archiv) »

Hi Tigerherz,

was ist Merkzeichen RF?

LG Meerschwester
Ingeborg
Beiträge: 4220
Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am

Re: Freibetrag für behinderte Menschen

Beitrag von Ingeborg »

RF = Ermäßigung der Rundfunkgebührenpflicht.
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(Viktor Frankl, 1905-1997)
Tigerherz (Archiv)
Beiträge: 48
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Freibetrag für behinderte Menschen

Beitrag von Tigerherz (Archiv) »

Jepp, genau. Da war die Ingeborg schneller als ich. :-)



Ich habe das auch gleich mal beantragt, mal schauen was dabei raus kommt.
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