Freibetrag für behinderte Menschen
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Tigerherz (Archiv)
- Beiträge: 48
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Freibetrag für behinderte Menschen
Halli Hallo,
heute war nun endlich mein Steuerbescheid für 2013 im Briefkasten.
Ich hatte in meiner Steuererklärung den GdB 30 angegeben. Diesen Wert habe ich für meine Schwerhörigkeit bekommen, nicht für die Vaskulistis, die ja erst dieses Jahr bei mir diagnostiziert wurde.
So, jetzt steht in dem Bescheid folgender Text:
"Der Freibetrag für behinderte Menschen kann nicht gewährt werden, weil lt. Bescheid 09.01.2004 bei einem Behinderungsgrad von 30% keine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit besteht."
Kennt jemand diesen Bescheid und weiß, wie der genau heißt, denn ich würde das gerne noch mal nachlesen.
Kann diesen Satz nicht so richtig nachvollziehen, denn ich bin nun mal schwerhörig (durch den Wegener sogar noch mehr) und das wird auch nicht besser.
Lohnt sich ein Widerspruch?
Viele Grüße,
Tigerherz
heute war nun endlich mein Steuerbescheid für 2013 im Briefkasten.
Ich hatte in meiner Steuererklärung den GdB 30 angegeben. Diesen Wert habe ich für meine Schwerhörigkeit bekommen, nicht für die Vaskulistis, die ja erst dieses Jahr bei mir diagnostiziert wurde.
So, jetzt steht in dem Bescheid folgender Text:
"Der Freibetrag für behinderte Menschen kann nicht gewährt werden, weil lt. Bescheid 09.01.2004 bei einem Behinderungsgrad von 30% keine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit besteht."
Kennt jemand diesen Bescheid und weiß, wie der genau heißt, denn ich würde das gerne noch mal nachlesen.
Kann diesen Satz nicht so richtig nachvollziehen, denn ich bin nun mal schwerhörig (durch den Wegener sogar noch mehr) und das wird auch nicht besser.
Lohnt sich ein Widerspruch?
Viele Grüße,
Tigerherz
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Marion (Archiv)
- Beiträge: 122
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Freibetrag für behinderte Menschen
Geregelt ist das im 33 b EStG, im Absatz 2 Nr. 2 b.
Normalerweise bekommt man vom Versorgungsamt eine Bescheinigung für das Finanzamt wenn einem der Freibetrag zusteht.
Lg Marion
Normalerweise bekommt man vom Versorgungsamt eine Bescheinigung für das Finanzamt wenn einem der Freibetrag zusteht.
Lg Marion
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Ingeborg
- Beiträge: 4220
- Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am
Re: Freibetrag für behinderte Menschen
Hi Tigerherz,
gute Frage. Ich ging davon aus, dass mit einem GdB von 30 ein Steuerfreibetrag anfällt, und zwar 310,-€. Tatsächlich ist jedoch anzufügen, dass er nur unter (wenigen) Bedingungen, wie z.B. der dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit, zu gewähren ist. Ab einem GdB von 50 ist eine zusätzliche Bedingung nicht mehr erforderlich.
schau mal unter ("Minderbehinderung"): www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-35469.xhtml?...home
Insofern lohnt sich ein Einspruch beim Finanzamt nicht.
Das FA richtet sich nach der Feststellung des Versorgungsamtes. An Deiner Stelle würde ich noch einmal den Bescheid des Versorgungsamtes, ggfls. die versorgungsmedizinische Stellungnahme, genau anzusehen, ob die genannte Feststellung dort getroffen ist. Falls nicht dann nimm mit dem Versorgungsamt wieder Kontakt auf und bitte, Dir in diesem Falle (Schwerhörigkeit) die dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit nachträglich (und rückwirkend) zu bescheinigen.
Das dürfte nicht völlig unmöglich sein, denn ich erinnere mich: als mir ein GdB wegen Tinnitus festgestellt wurde, bescheinigte mir das Versorgungsamt die ..Einbuße der ..Beweglichkeit. Was mich damals äußerst erstaunte.
Wenn Du dann den so berichtigten Bescheid in Händen hast, legst Du das dem Finanzamt vor. Soweit ich weiß, sind die FA-Bescheide zu ändern, auch wenn sie rechtskräftig sind. Vielleicht rufst Du vorher beim FA Sachbearbeiter an, um sicher zu gehen.
Der Bescheid vom 9.1.2004 ist vielleicht der Bescheid des Versorgungsamtes??
LG Ingeborg
gute Frage. Ich ging davon aus, dass mit einem GdB von 30 ein Steuerfreibetrag anfällt, und zwar 310,-€. Tatsächlich ist jedoch anzufügen, dass er nur unter (wenigen) Bedingungen, wie z.B. der dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit, zu gewähren ist. Ab einem GdB von 50 ist eine zusätzliche Bedingung nicht mehr erforderlich.
schau mal unter ("Minderbehinderung"): www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-35469.xhtml?...home
Insofern lohnt sich ein Einspruch beim Finanzamt nicht.
Das FA richtet sich nach der Feststellung des Versorgungsamtes. An Deiner Stelle würde ich noch einmal den Bescheid des Versorgungsamtes, ggfls. die versorgungsmedizinische Stellungnahme, genau anzusehen, ob die genannte Feststellung dort getroffen ist. Falls nicht dann nimm mit dem Versorgungsamt wieder Kontakt auf und bitte, Dir in diesem Falle (Schwerhörigkeit) die dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit nachträglich (und rückwirkend) zu bescheinigen.
Das dürfte nicht völlig unmöglich sein, denn ich erinnere mich: als mir ein GdB wegen Tinnitus festgestellt wurde, bescheinigte mir das Versorgungsamt die ..Einbuße der ..Beweglichkeit. Was mich damals äußerst erstaunte.
Wenn Du dann den so berichtigten Bescheid in Händen hast, legst Du das dem Finanzamt vor. Soweit ich weiß, sind die FA-Bescheide zu ändern, auch wenn sie rechtskräftig sind. Vielleicht rufst Du vorher beim FA Sachbearbeiter an, um sicher zu gehen.
Der Bescheid vom 9.1.2004 ist vielleicht der Bescheid des Versorgungsamtes??
LG Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
(Viktor Frankl, 1905-1997)
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dsabine (Archiv)
- Beiträge: 507
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Freibetrag für behinderte Menschen
Schau mal hier:http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-35469.xhtml?currentModule=home
"Sofern Ihr GdB mindestens 25, aber weniger als 50 beträgt, gibt es den Behinderten-Pauschbetrag nur, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen (§ 33 b Abs. 2 Nr. 2a, b EStG):
1. Ihnen stehen wegen der Behinderung laufende Bezüge nach gesetzlichen Vorschriften zu, z.B. Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Unfallruhegeld, nicht aber eine Erwerbsunfähigkeitsrente (Niedersächsisches FG vom 16.6.2005, 10 K 183/00, EFG 2005 S. 1774).
2. Die Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt.
3. Die Behinderung beruht auf einer typischen Berufskrankheit."
"Sofern Ihr GdB mindestens 25, aber weniger als 50 beträgt, gibt es den Behinderten-Pauschbetrag nur, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen (§ 33 b Abs. 2 Nr. 2a, b EStG):
1. Ihnen stehen wegen der Behinderung laufende Bezüge nach gesetzlichen Vorschriften zu, z.B. Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Unfallruhegeld, nicht aber eine Erwerbsunfähigkeitsrente (Niedersächsisches FG vom 16.6.2005, 10 K 183/00, EFG 2005 S. 1774).
2. Die Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt.
3. Die Behinderung beruht auf einer typischen Berufskrankheit."
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Tigerherz (Archiv)
- Beiträge: 48
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Freibetrag für behinderte Menschen
Vielen Dank für eure Antworten!
Und ein schönes sonniges Wochenende!
VG
Und ein schönes sonniges Wochenende!
VG
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Gigu (Archiv)
- Beiträge: 139
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Freibetrag für behinderte Menschen
Hallo,
ich hab auch nur 30 % und habe meine 310 € (oder so) anstandslos anerkannt bekommen. Da du den GdB ja anerkannt bekommen hast, muss das FA ihn auch berücksichtigen. Ich würde auf jeden Fall Einspruch erheben. Selbst wenn der GdB nicht dauerhaft wäre (so ein Quatsch in deinem Fall) ist die Behinderung ja derzeit anerkannt und muss entsprechend berücksichtigt werden.
ich hab auch nur 30 % und habe meine 310 € (oder so) anstandslos anerkannt bekommen. Da du den GdB ja anerkannt bekommen hast, muss das FA ihn auch berücksichtigen. Ich würde auf jeden Fall Einspruch erheben. Selbst wenn der GdB nicht dauerhaft wäre (so ein Quatsch in deinem Fall) ist die Behinderung ja derzeit anerkannt und muss entsprechend berücksichtigt werden.
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Tigerherz (Archiv)
- Beiträge: 48
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Freibetrag für behinderte Menschen
Hallo Gigu,
ok, dann werde ich mich nochmal schlau machen und vielleicht wird es ja dann doch anerkannt.
VG,
Tigerherz
P.S.: Für dieses Jahr sieht es dann eh eindeutiger aus, denn mit der Vaskulitis zusammen habe ich mittlerweile einen GdB 70 und Merkzeichen RF (von dem ich gar nicht wusste, dass es das gibt).
ok, dann werde ich mich nochmal schlau machen und vielleicht wird es ja dann doch anerkannt.
VG,
Tigerherz
P.S.: Für dieses Jahr sieht es dann eh eindeutiger aus, denn mit der Vaskulitis zusammen habe ich mittlerweile einen GdB 70 und Merkzeichen RF (von dem ich gar nicht wusste, dass es das gibt).
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Meerschwester (Archiv)
- Beiträge: 744
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Freibetrag für behinderte Menschen
Hi Tigerherz,
was ist Merkzeichen RF?
LG Meerschwester
was ist Merkzeichen RF?
LG Meerschwester
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Ingeborg
- Beiträge: 4220
- Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am
Re: Freibetrag für behinderte Menschen
RF = Ermäßigung der Rundfunkgebührenpflicht.
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
(Viktor Frankl, 1905-1997)
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Tigerherz (Archiv)
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- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Freibetrag für behinderte Menschen
Jepp, genau. Da war die Ingeborg schneller als ich. 
Ich habe das auch gleich mal beantragt, mal schauen was dabei raus kommt.
Ich habe das auch gleich mal beantragt, mal schauen was dabei raus kommt.