Widerspruch GdB
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Kunterbunt76 (Archiv)
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Re: Widerspruch GdB
Na dann werde ich es mal mit einem Widerspruch versuchen. Vielen Dank für eure Hilfe. Irgendwie geht es mir besser. Wenigstens merkt man hier, dass man mit dem Gefühl völlige Überforderung nicht alleine ist.
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Hartmut (Archiv)
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- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Widerspruch GdB
Widerspruch einlegen!
Vor Gericht werdet ihr zu eurem Recht kommen , der Auftrag der Versorgungsämter und deren Medizinischen Diente ist es die Kosten so gering wie möglich zu halten , das hatte mir ein Mitarbeiter des Bundesbeauftragtem für Schwerbehinderte aus Berlin am Telefon genau so gesagt , nicht aufgeben den damit rechnen die Versorgungsämter!
LG. Hartmut
Vor Gericht werdet ihr zu eurem Recht kommen , der Auftrag der Versorgungsämter und deren Medizinischen Diente ist es die Kosten so gering wie möglich zu halten , das hatte mir ein Mitarbeiter des Bundesbeauftragtem für Schwerbehinderte aus Berlin am Telefon genau so gesagt , nicht aufgeben den damit rechnen die Versorgungsämter!
LG. Hartmut
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Ingeborg
- Beiträge: 4220
- Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am
Re: Widerspruch GdB
Hallo Kunterbunt,
Du mußt den Widerspruch innerhalb der mitgeteilten Frist schriftlich einlegen. Lasse Dir alle Unterlagen, die zu der Entscheidung geführt haben, gegen Kopierkosten zuschicken. Die Begründung kann dann später folgen. Dabei kannst Du auch verlangen, dass ein Gutachter Dich sieht.
Allein wegen der Feststellung einer "einfachen Gefäßerkrankung" ist m.E. schon ein Widerspruch angesagt. Schicke aussagekräftige Kopien über Takayasu ans Amt. Vor allem liste Deine alltäglichen Beschwerden, Deine Einschränkungen im persönlichen und sozialen Bereich, was Du nicht mehr kannst, auch evtl. Nebenwirkungen der Medies auf.
Gruß, Ingeborg
Du mußt den Widerspruch innerhalb der mitgeteilten Frist schriftlich einlegen. Lasse Dir alle Unterlagen, die zu der Entscheidung geführt haben, gegen Kopierkosten zuschicken. Die Begründung kann dann später folgen. Dabei kannst Du auch verlangen, dass ein Gutachter Dich sieht.
Allein wegen der Feststellung einer "einfachen Gefäßerkrankung" ist m.E. schon ein Widerspruch angesagt. Schicke aussagekräftige Kopien über Takayasu ans Amt. Vor allem liste Deine alltäglichen Beschwerden, Deine Einschränkungen im persönlichen und sozialen Bereich, was Du nicht mehr kannst, auch evtl. Nebenwirkungen der Medies auf.
Gruß, Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
(Viktor Frankl, 1905-1997)
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dsabine (Archiv)
- Beiträge: 507
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Widerspruch GdB
Hallo Kunterbunt, ich empfehle, dass Du schon im Widerspruch forderst, dass Du einen ärztlichen Gutachter sehen kannst. Ich hatte damit Erfolg (s.o.) und habe auch von anderen Menschen gehört, dass es z.T. sogar zwei Gutachter geben kann. Dem Widerspruch muss eigentlich stattgegeben werden. Wenn Du einen Termin bekommst, bereite Dich gut darauf vor. Ich hatte damals vorher außerdem ein Beratungsgespräch beim VdK wo man mich auf die "üblichen Tricks" hingewiesen hat. Z.B. diverse "harmlose" Aufforderungen vom Gutachter (Schuhe ausziehen, auf einem Bein stehen), die angeblich auf Gesundheit verweisen/Simulanten ausfiltern. Der VdK Mensch hat mir damals geraten, meine Symptome schön breit vorzuzeigen und nicht zu sehr zu versuchen, alles richtig zu machen.
In meinem Fall war der Gutachter vor allem von der fachlichen Info angetan. Ich hatte einen ganzen Aktenkoffer mitgebracht.
Viel Erfolg!
In meinem Fall war der Gutachter vor allem von der fachlichen Info angetan. Ich hatte einen ganzen Aktenkoffer mitgebracht.
Viel Erfolg!
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Hartmut (Archiv)
- Beiträge: 1674
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Widerspruch GdB
Was Ingeborg meinte ist , Akteneinsich in Kopie da schreib bitte rein was genau Du haben möchtest weil die schicken dir sonst alles und Du zahlst pro Kopie .
Widerspruch einlegen mit dem Vermerk Begründung folgt.
Wenn Du Fachinformationen über deine Medikamente brauchst kannst Du googlen gibt das ein , Fachinformation Name-Medikament PDF die kannst du dann runterladen und ausdrucken oder Du nimmst die Beipacks der Medis.
LG. Hartmut
PS. Beurteilung durch den Arzt da steht drin wie viel Prozente für was gegeben wurden.
Ich glaube nicht das ein Rheumatologe darüber entschieden hat.
Widerspruch einlegen mit dem Vermerk Begründung folgt.
Wenn Du Fachinformationen über deine Medikamente brauchst kannst Du googlen gibt das ein , Fachinformation Name-Medikament PDF die kannst du dann runterladen und ausdrucken oder Du nimmst die Beipacks der Medis.
LG. Hartmut
PS. Beurteilung durch den Arzt da steht drin wie viel Prozente für was gegeben wurden.
Ich glaube nicht das ein Rheumatologe darüber entschieden hat.