Widerspruch GdB

Forumsbeiträge, die vor dem 06.06.2018 erstellt wurden
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Kolibri (Archiv)
Beiträge: 81
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Widerspruch GdB

Beitrag von Kolibri (Archiv) »

Heute habe ich die Unterlagen erhalten vom Versorgungsamt wegen meinem Widerspruch GdB. Mir wurden 30 Gdb zuerkannt. Bei den Unteralgen die jetzt kamen, waren meine Fotokopien der Arztberichte und ein Formblatt Gutachterliche Stellungnahme.

30 GdB wegen "Funktionsstörung der Gelenke Arteriitis temporalis".

Jetzt muss ich begründen, warum ich Einspruch einlege.

Mir erscheint wirklich, dass die wenig Erfahrung haben, was eine Vakulitis ist.

Ich werde noch Atteste beilegen.

Nur, was muss ich alles aufschreiben?

Leider habe ich auch einen Schub bekommen, so das wieder hohes Kortison notwendig ist. Soll ich dies auch aufführen?

Für euren Rat bin ich euch Dankbar.

LG. Kolibri
Hartmut (Archiv)
Beiträge: 1674
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Widerspruch GdB

Beitrag von Hartmut (Archiv) »

Hallo Kolibri ,





Atteste von all Deinen Ärzten bei denen Du in Behandlung bist wo genau aufgeführt wird :Die Erkrankung ,Die Therapie weitere Behandlung und Deine Beschwerden die Dir das Tägliche Leben erschweren und das Du Aktuel ein Rezidiv hast .



Gruß Hartmut
dsabine (Archiv)
Beiträge: 507
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Widerspruch GdB

Beitrag von dsabine (Archiv) »

Ich habe ebenfalls Widespruch eingelegt und den damit begründet, dass ich davon ausgehe, dass meine Erkrankung wie ich sie im Antrag angegeben hatte von dem Arzt, der mir daraufhin 30% zugesprochen hat, nicht berücksichtigt wurde, bzw. ihm nicht bekannt ist und dass ich weitere ärztliche Unterlagen beibringen werde.



Meine Rheumatologin hat mir dann ein kurzes Attest geschrieben, dass es sich um eine CHRONISCHE AUTOIMMUNERKRANKUNG mit DAUERHAFTER IMMUNSUPPRESSION handelt. Vom Versorgungsamt bekam ich einen Termin bei einem ärztlichen Gutachter, der zwar auch keine Ahnung von Vaskulitis hatte (Sportmediziner),aber er hat sich viel Zeit genommen. Ich habe ihm auch das Buch von Frau Reinhold-Keller vorgelegt und er hat sich ein paar Seiten kopiert. Zehn Tag später hatte ich GdB 50%.



Du solltest auf jeden Fall eine persönlichen Termin bei einem Gutachter bekommen und den dann richtig zuschaufeln mit Material.
Kolibri (Archiv)
Beiträge: 81
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Widerspruch GdB

Beitrag von Kolibri (Archiv) »

Endlich!Mein Wiederspruch hatte Erfog, mir wurden 50 GdB zuerkannt. Bin sehr froh darüber. Insbesondere zu erkennen, es macht Sinn Wiederspruch einzulegen.

Kolibri
Angelika (Archiv)
Beiträge: 60
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Widerspruch GdB

Beitrag von Angelika (Archiv) »

Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Erfolg! Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich ein Widerspruch lohnen kann.
Kunterbunt76 (Archiv)
Beiträge: 2
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Widerspruch GdB

Beitrag von Kunterbunt76 (Archiv) »

Hallo ihrs,

Ich habe mit der Takayashu auch nur 30% erhalten.

Wenn man erst einmal formlos Widerspruch einlegt, kann man das hinter begründen und bekommt man immer einen Gutachtertermin?

Ich habe laut Bescheid eine einfache Gefäßentzündung. Leider finde ich es gar nicht einfach.

Kann ich einen von euch anbetteln mir einen (persönliche Daten geschwärzte) 50% Bescheid zukommen zu lassen, damit ich denen im Süden hier zeigen kann wie sowas geht?

Vielen Dank.
Dana_HH (Archiv)
Beiträge: 60
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Widerspruch GdB

Beitrag von Dana_HH (Archiv) »

Hallo Kunterbunt76,



ich kenn das Problem. Ich habe leukozytoklastische Vaskulitis mit Neuritis und somit schwere Funktionsstörungen beider Füße. Mir ist auch nur ein GdB von 30 zuerkannt worden. Ich hab zwar Einspruch erhoben, mit allen Attesten und sonstiges.... wurde aber einfach abgelehnt ohne dass mich auch nur ein Gutachter gesehen hat.



Ich hatte mich vor dem Einspruch an den VDK gewandt, mit der Bitte um Hilfe. Die sagten mir aber, dass es hier in Hamburg sehr schwer ist einen höheren GdB zu bekommen... sie sagten, da müßte mir schon ein Bein fehlen :-((
Ralf N (Archiv)
Beiträge: 435
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Widerspruch GdB

Beitrag von Ralf N (Archiv) »

Hallo Kolibri,



habe auch letzte Woche einen Bescheid bekommen: 50% wegen Gefäßerkrankung mit Nierenbeteiligung und was mir schon fast höhnisch vorkommt : VORLÄufig, da erwiesenermassen die Krankheit durch ärztliche Behandlung besser würde - schön wärs...

Gehe heute zum Rheumatologen und lasse mich dort auch beraten, danach gehe ich in Widerspruch, da bei mir die Vorerkrankungen (chronisch Psyche und Hüftgelenkarthrose) überhaupt nicht berücksichtigt wurden.

Werde über die Ergebnisse hier berichten wenn diese vorliegen.

LG



Ralf
Meerschwester (Archiv)
Beiträge: 744
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Widerspruch GdB

Beitrag von Meerschwester (Archiv) »

Hi,

ich habe GPA/CSS mit Beteiligung der Nase, Niere, Lunge und der Nerven. Aufgrund der PNP sitze ich im Rollstuhl, kann aber auch einige Schritte gehen. Dazu habe ich schweres Asthma, beidseitig neue Hüftgelenke und Rückenbeschwerden. Das alles hat mit einen GdB von 60% und ein Merkzeichen G eingebracht. Das empfinde ich auch wie einen Hohn. Ich hätte Widerspruch einlegen müssen, lag aber zu der Zeit im Krankenhaus und konnte mich nicht mal selbst umdrehen. Da war mir einfach alles zu viel. Einen Verschlimmerungsantrag kann ich nicht einreichen, denn seit meinem letzten Antrag hat es sich ja nicht verschlimmert, sondern verbessert. Tja, Pech gehabt! Insgesamt finde ich es schon unglaublich, dass ausgerechnet Leute, die eigentlich nicht so viel Kraft haben, immer um alles, aber auch wirklich um alles kämpfen müssen.

Ich kann euch nur raten, Widerspruch einzulegen und nicht nachzugeben.

Herzliche Grüße

Meerschwester
Ingeborg
Beiträge: 4220
Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am

Re: Widerspruch GdB

Beitrag von Ingeborg »

An dieser Stelle möchte ich nochmal darauf aufmerksam machen, dass sich die Beurteilung des GdB nicht nach der Diagnose richtet, sondern nach Art und Ausmaß der Organbeteiligungen und vor allem nach den AUSWIRKUNGEN auf das Allgemeinbefinden. siehe unter: vmg.vsbinfo.de

Insofern sind die jeweiligen Beurteilungen ohne Hintergrund nicht vergleichbar.

Allerdings mmuß man sich schon mit der Antragstellung mit dem Gedanken an einen Widerspruch befassen, für den man am besten einen Fachanwalt für Sozialrecht beauftragt.
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
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