Erstattung Medikamentenkosten

Forumsbeiträge, die vor dem 06.06.2018 erstellt wurden
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Andrea Sch. (Archiv)
Beiträge: 65
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Erstattung Medikamentenkosten

Beitrag von Andrea Sch. (Archiv) »

Hallo liebes Forum, in der Rheumazeitung "Mobil" habe ich vor einiger Zeit gelesen, dass es für chronisch Erkrankte eine Neuregelung bzgl. Erstattung von rezeptfreien Medikamenten gibt. Leider finde ich diesen Beitrag nicht mehr und ich wüsste doch gern, ob welchen Paragraphen ich mich gegenüber der Krankenkasse da berufen kann. Da ich ein ausgeprägtes Sicca-Syndrom habe, brauche ich ständig Augentropfen u.ä. Hat da jemand Erfahrung?

Vielen Dank!

Andrea Sch.
Birgit (Archiv)
Beiträge: 13
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Erstattung Medikamentenkosten

Beitrag von Birgit (Archiv) »

Hallo, Andrea,

unter



http://www.rheuma-liga.de/home/layout2/page_sta_109.html



kann man ganz gezielt nach Artikeln suchen, die dort erschienen sind - vielleicht hilft das?

Falls der Link zu lang ist - ich habe nach "mobil rheuma" unter Google gesucht, da war das der erste Treffer.



Viele Grüße

Birgit
Mario (Archiv)
Beiträge: 71
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Erstattung Medikamentenkosten

Beitrag von Mario (Archiv) »

Hallo,



während meines Studiums hatte ich auch meine Zuzahlungen teilweise erstattet bekommen.

Dabei handelt es sich aber um die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente.

Als chronisch-kranker ist die Eigenleistung auf 1% des Bruttojahreseinkommens beschränkt (sonst 2%). Alles was darüber hinaus geht, bekommt man ersetzt (Rezeptzuzahlungen, Praxisgebühr und Krankenhauskosten). Ich hatte letztes Jahr rund 400 Euro zurück erstattet bekommen.



Gruß

Mario
Frauke (Archiv)
Beiträge: 47
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Erstattung Medikamentenkosten

Beitrag von Frauke (Archiv) »

Hallo Andrea,

also bei mir werden die Augentropfen als verschreibungspflichtige Medis von der Augenärzten verschrieben, weil ich (u.a.) einen nachgewiesenen Sjögren habe und in dem Fall sind sie verschreibbar.(zB lacophtal sine etc.).

Grüße, Frauke
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