ich empfange seit ein paar Monaten Krankengeld und bin zur Zeit im KH. Die Krankschreibung meines Hausarztes reicht bis einschließlich heute. Wie verfahre ich nun weiter? Die mir bekannte Info ist: Krankenhaus stellt eine Bestätigung über den Aufenthalt mit voraussichtlicher "Liegedauer" aus (liegt mir vor). Diese gilt als "AU-Ersatz" und setzt die Krankschreibung vom Hausarzt fort und führt ebenso zur weiteren Krankengeldzahlung. Ist das so korrekt?
Danke!
Falls dies das falsche Forum ist, bitte verschieben
Hallo Malte,
in solch einer Situation war ich noch nicht. Wenn aber der KH-Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, dass Du bis xxx (Liegedauer oder -voraussichtliche- Krankheitsdauer) arbeitsunfähig bist, kann es nicht anders als eine Krankschreibung durch den ambulanten Arzt gedeutet werden. Allein aus der Liegedauer im KH würde sich m.E. die Arbeitsunfähigkeit erlesen.
Die KK sollte umgehend informiert werden.
Baldige Besserung wünscht
Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)