Kortison auf dem Rückzug bei RZA

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Ingeborg
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Kortison auf dem Rückzug bei RZA

Beitrag von Ingeborg »

In Kürze dürfte in Deutschland zum ersten Mal ein Medikament für Patienten mit Riesenzellarteriitis zugelassen werden. Die Behandlung mit dem Antikörper Tocilizumab kann den Glukokortikoidbedarf stark reduzieren.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/rheuma/article/942152/riesenzellarteriitis-neuer-wirkstoff-kortison-rueckzug-gefaesse
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Ingeborg
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Re: Kortison auf dem Rückzug bei RZA

Beitrag von Ingeborg »

RoActemra (Wirkstoff Tocilizumab) ist nun für die Behandlung von RZA zugelassen.

siehe: https://www.esanum.de/today/pharma/erstmals-seit-uber-50-jahren-neue-therapieoption-bei-riesenzellarteriitis#comments
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Wolke (Archiv)
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Re: Kortison auf dem Rückzug bei RZA

Beitrag von Wolke (Archiv) »

Hallo,



was werden die Ärzte nun verordnen? Das günstigere ;-) und lange bewährte MTX oder Tocilizumab? Und was will man selbst: Ein Medikament von dem man die langjährigen Nebenwirkungen kennt, soweit sie einigermaßen erträglich sind, oder ein Medikament mit dem erst relativ kurz behandelt wird?



LG Wolke
Ingeborg
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Re: Kortison auf dem Rückzug bei RZA

Beitrag von Ingeborg »

Hi Wolke,

also, ich schätze mal, dass der Arzt das Medikament verordnet, das medizinisch notwendig ist. MTX ist in vielen, wenn nicht in den meisten Fällen, nach Corti, das Einstiegs-Medi. Wenn es ausreichend hilft und keine unvertretbaren NW mit sich bringt (bei mir mußte es abgesetzt werden), würde ich auch eher auf das altbewährte Mittel zurückgreifen. Sicher war Tocilizumab schon in der Studienphase als off-lable für viele -nach Corti, MTX und Aza- bereits DAS Mittel, das half.



Richtig ist, dass die KK angemessen und wirtschaftlich handeln muß. Ob sie sich dabei dem für RZA einzig zugelassenen Mittel entziehen kann, wage ich zu bezweifeln.



Es gibt m.W. für RZA zu diesem Zeitpunkt keine Leitlinie. Ich bin sicher, dass in der zu überarbeitende Leitlinie Tocilizumab enthalten sein wird. Aber auch sonst liegt es in der Therapiefreiheit des Arztes, der sich für die Gesundheit des Patienten entscheiden wird -aber auch die Verschiedenheit der Patienten berücksichtigen muß.

Ich wünsche allen eine angenehme Woche

Ingeborg
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