GdB-MorbusWegener (GPA)
-
bernddmc (Archiv)
- Beiträge: 159
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
@ Hallo Ingeborg, Hallo Ralf
eure Infos,sind sehr hilfreich!!!
Mal sehen, wie ich meinen Einspruch für das Merkzeichen G schreibe und ob der noch ausstehende Rehabericht mir hierbei helfen kann!
Halte euch auf dem Laufenden!!!
LG Bernd
eure Infos,sind sehr hilfreich!!!
Mal sehen, wie ich meinen Einspruch für das Merkzeichen G schreibe und ob der noch ausstehende Rehabericht mir hierbei helfen kann!
Halte euch auf dem Laufenden!!!
LG Bernd
-
Hartmut (Archiv)
- Beiträge: 1674
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
Hallo Bernd
Versuch es mal mit Attesten von deinen Ärzten
LG.HARTMUT
Versuch es mal mit Attesten von deinen Ärzten
LG.HARTMUT
-
bernddmc (Archiv)
- Beiträge: 159
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
Hallo Hartmut,
vor einem halben Jahr hatte ich wegen meinem Schub genug Zeit und Energie mit 5 Attesten von verschiedenen Fachärzten einen neuen Antrag an das VA zu senden.
Immerhin hat man diesmal erkannt das MW eine Systemerkrankung ist und auch die Beeinträchtigungen im Gesamtbild neu bewertet.
Einspruch oder nicht!?! Werde es in den nächsten 3 Wochen entscheiden, ob der Aufwand auf Erfolg lohnt oder es zu einem späteren Zeitpunkt nochmal angehen.
LG Bernd
vor einem halben Jahr hatte ich wegen meinem Schub genug Zeit und Energie mit 5 Attesten von verschiedenen Fachärzten einen neuen Antrag an das VA zu senden.
Immerhin hat man diesmal erkannt das MW eine Systemerkrankung ist und auch die Beeinträchtigungen im Gesamtbild neu bewertet.
Einspruch oder nicht!?! Werde es in den nächsten 3 Wochen entscheiden, ob der Aufwand auf Erfolg lohnt oder es zu einem späteren Zeitpunkt nochmal angehen.
LG Bernd
-
Ulli_Werger (Archiv)
- Beiträge: 64
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
Ich habe mal eine Frage an Besitzer eines Behindertenpasses. Ich habe einen Status von 90%. Bin gehbehindert und auf Grund meiner fehlenden räumlichen Wahrnehmung bedarf ich einer Begleitperson. Ich lebe in Österreich und fahre hier mit der Bahn oder Bus für 50%. Meine Begleitperson ist frei. Bin aber einige male im Jahr in Bayern. Dort bekomme ich die Ermäßigung nicht. Ich müsste mich von einer Stelle untersuchen lassen,ob ich in Deutschland auch diesen Status habe. Ich musste den vollen Preis bezahlen, auch meine Begleiterin. Habe gefragt,ob ich nur in Österreich behindert bin und ab der Grenze nicht mehr. Wüsste auch gar nicht,wo ich mich da hinwenden könnte. Das konnte mir der Beamte auch nicht sagen. War richtig sauer. Bin im Mai wieder in München und Augsburg, dann das selbe Spiel wieder.
-
bernddmc (Archiv)
- Beiträge: 159
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
@ Info
Gestern kam der der Rehabericht aus Bad Aibling.
Mit einem Attest vom Werksarzt und dem Rehabericht Einspruch
eingelegt.
Diesmal ist das VA wieder am Zug.
LG Bernd
Gestern kam der der Rehabericht aus Bad Aibling.
Mit einem Attest vom Werksarzt und dem Rehabericht Einspruch
eingelegt.
Diesmal ist das VA wieder am Zug.
LG Bernd
-
Ingeborg
- Beiträge: 4220
- Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am
Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
Hallo Uli,
das Dilemma ist in den unterschiedlichen staatlichen Bestimmungen begründet. Die enthalten Bestimmungen für den GdB sowie die Merkzeichen, mit denen ein sog. Nachteilsausgleich verbunden ist, z.B. die unentgeltliche Beföderung. So gilt für "Freifahrten" in AT etwas anderes als in DE. Hier könntest Du mit einer Wertmarke auf einem Beiblatt zum Bescheid gegen einen jährlichen Betrag (z.Zt. 80,-€) in der Bundesrepublik reisen. Der Bahnbeamte wird somit keine Möglichkeit gehabt haben, österreichisches Recht auf DE bzw. deutsches Recht auf österreichische Ausweise anzuwenden.
siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Unentgeltliche_Beförderung -hier werden die Möglichkeiten in beiden Staaten aufgeführt
An Deiner Stelle würde ich das für den Ausweis zuständige Amt in AT oder den Patientenbeauftragten, falls es bei Euch einen solchen gibt, fragen, ob es eine Möglichkeit der Erweiterung auf andere Staaten gibt. Bei Freizügigkeit innerhalb von Europa wäre es naheliegend, hier eine europäische Regelung zu finden. Doch soweit ist es leider noch nicht.
@Bernd, viel Erfolg!
LG Ingeborg
das Dilemma ist in den unterschiedlichen staatlichen Bestimmungen begründet. Die enthalten Bestimmungen für den GdB sowie die Merkzeichen, mit denen ein sog. Nachteilsausgleich verbunden ist, z.B. die unentgeltliche Beföderung. So gilt für "Freifahrten" in AT etwas anderes als in DE. Hier könntest Du mit einer Wertmarke auf einem Beiblatt zum Bescheid gegen einen jährlichen Betrag (z.Zt. 80,-€) in der Bundesrepublik reisen. Der Bahnbeamte wird somit keine Möglichkeit gehabt haben, österreichisches Recht auf DE bzw. deutsches Recht auf österreichische Ausweise anzuwenden.
siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Unentgeltliche_Beförderung -hier werden die Möglichkeiten in beiden Staaten aufgeführt
An Deiner Stelle würde ich das für den Ausweis zuständige Amt in AT oder den Patientenbeauftragten, falls es bei Euch einen solchen gibt, fragen, ob es eine Möglichkeit der Erweiterung auf andere Staaten gibt. Bei Freizügigkeit innerhalb von Europa wäre es naheliegend, hier eine europäische Regelung zu finden. Doch soweit ist es leider noch nicht.
@Bernd, viel Erfolg!
LG Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
(Viktor Frankl, 1905-1997)
-
slenny (Archiv)
- Beiträge: 436
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
@Uli ich ergänze Ingeborg. Wenn du "schwerbehindert in bayern" bei google eingibst bekommst du die zuständige Stelle angezeigt. Vielleicht kannst du darüber eine Gleichstellung beantragen. Das Amt ist in jedem Fall zur Beratung verpflichtet. Viel Erfolg!
-
Ulli_Werger (Archiv)
- Beiträge: 64
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
Danke für eure Tipps.
-
bernddmc (Archiv)
- Beiträge: 159
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
@ Info
Heute die Gutachtliche Stellungnahme (vom 27.02.2017) vom VA erhalten.
Bei der Nierenfunktionseinschränkung wurde der GdB von 40 auf 50 erhöht und die Lungenfunktionseinschrankung mit GdB 20 neu festgestellt.
Die Summe aller Einzel-GdBs hat sich von 130 auf 160 erhöht und es wurde eine Gesamt-GdB von 80 (vorher 70) festgestellt.
Das Gutachten kommt diesmal von einem anderen Arzt und der Sachbearbeiter bei VA hat jetzt auch gewechselt.
Mal sehen was bei dem Einspruch heraus kommt!?!
LG Bernd
Heute die Gutachtliche Stellungnahme (vom 27.02.2017) vom VA erhalten.
Bei der Nierenfunktionseinschränkung wurde der GdB von 40 auf 50 erhöht und die Lungenfunktionseinschrankung mit GdB 20 neu festgestellt.
Die Summe aller Einzel-GdBs hat sich von 130 auf 160 erhöht und es wurde eine Gesamt-GdB von 80 (vorher 70) festgestellt.
Das Gutachten kommt diesmal von einem anderen Arzt und der Sachbearbeiter bei VA hat jetzt auch gewechselt.
Mal sehen was bei dem Einspruch heraus kommt!?!
LG Bernd
-
slenny (Archiv)
- Beiträge: 436
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
Hallo Bernd das klingt doch ganz gut. Nach meiner Erfahrung folgt das VA den gutachterlichen Empfehlungen, weil sie Urteile scheuen. Wärst du mit 80% zufrieden?
@Uli, hat sich bei deinem Problem was ergeben und bist du einer Lösung auf der Spur?
@Uli, hat sich bei deinem Problem was ergeben und bist du einer Lösung auf der Spur?