Schwerbehinderten Bescheid
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fallacy1978 (Archiv)
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Schwerbehinderten Bescheid
Hab heute endlich nach 6 Monaten meinen Bescheid bekommen.
30 %. Von Wegener steht gar nichts drin und auch nicht Einschränkung wegen Medikamenten.
Ich kann nicht mal mehr arbeiten im
Moment. Bin echt wütend.
Am liebsten würde ich gleich da anrufen.
30 %. Von Wegener steht gar nichts drin und auch nicht Einschränkung wegen Medikamenten.
Ich kann nicht mal mehr arbeiten im
Moment. Bin echt wütend.
Am liebsten würde ich gleich da anrufen.
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Ingeborg
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- Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am
Re: Schwerbehinderten Bescheid
Hallo Patricia,
ist der Wegener nicht berücksichtigt worden, oder steht da nur eine andere Bezeichnung, z.B. Systemerkranung oder Autoimmunerkrankung oder sonst was? Und was meinst Du mit "Einschränkung wegen Medikamenten"?
LG Ingeborg
ist der Wegener nicht berücksichtigt worden, oder steht da nur eine andere Bezeichnung, z.B. Systemerkranung oder Autoimmunerkrankung oder sonst was? Und was meinst Du mit "Einschränkung wegen Medikamenten"?
LG Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
(Viktor Frankl, 1905-1997)
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fallacy1978 (Archiv)
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- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Schwerbehinderten Bescheid
fallacy
Da steht entzündliche Gefässerkrankung.
Naja ich kann ja nicht arbeiten wegen nebenwirkungen von Mtx.
Hatte zb gürtelrose, oft Infekte und die schlimme übelkeit und spucken und Durchfall, Kopfschmerzen, konzentrationsstörungen, müdigkeit und alles.
Da steht entzündliche Gefässerkrankung.
Naja ich kann ja nicht arbeiten wegen nebenwirkungen von Mtx.
Hatte zb gürtelrose, oft Infekte und die schlimme übelkeit und spucken und Durchfall, Kopfschmerzen, konzentrationsstörungen, müdigkeit und alles.
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S. (Archiv)
- Beiträge: 2490
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Schwerbehinderten Bescheid
Es tut mir leid, das sagen zu müssen, aber das ist eigentlich der erwartungsgemäße Ausgang. Die Ämter versuchen es halt erstmal, niedrig anzusetzen. Ich würde allen raten, davon auszugehen, und sich innerlich schon bei Antragstellung auf einen Widerspruch inkl. Verfahren vor dem Sozialgericht einzustellen, bzw. den Antrag von vorneherein "Richtertauglich" zu formulieren/ zu gestalten.
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S. (Archiv)
- Beiträge: 2490
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Schwerbehinderten Bescheid
Lt. Aussagen einer Versorgunsamt-Verantwortlichen in einer Sendung des Deutschlandfunks sind 50% aller Widersprüche erfolgreich!
Sie sah den Grund dafür darin, dass beim Erstantrag die Angaben nicht genau genug waren (z.B. Krankheit geschildert, anstatt anschaulich die Beschwerden in allen Bereichen des täglichen Lebens) und dass die Beschwerden nicht ausreichend durch ärztliche Atteste belegt waren.
Sie sah den Grund dafür darin, dass beim Erstantrag die Angaben nicht genau genug waren (z.B. Krankheit geschildert, anstatt anschaulich die Beschwerden in allen Bereichen des täglichen Lebens) und dass die Beschwerden nicht ausreichend durch ärztliche Atteste belegt waren.
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Hartmut (Archiv)
- Beiträge: 1674
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Schwerbehinderten Bescheid
Die Versorgungsämter schreiben oft garnicht alle Ärzte die man angegeben hat an .
Am besten gleich mit dem Antrag alle Befunde und Atteste mitschicken , dann liegt auch alles vor beim Versorgungsamt.
LG. Hartmut
Am besten gleich mit dem Antrag alle Befunde und Atteste mitschicken , dann liegt auch alles vor beim Versorgungsamt.
LG. Hartmut
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Tigerherz (Archiv)
- Beiträge: 48
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Schwerbehinderten Bescheid
Hallo fallacy,
der Wegener ist ja eine (chronische) entzündliche Gefäßerkrankung, also wurde das schon berücksichtigt.
Sprich nochmal mit deinem Arzt und leg auf jeden Fall Widerspruch ein. Das bringt meist was.
Gruß
der Wegener ist ja eine (chronische) entzündliche Gefäßerkrankung, also wurde das schon berücksichtigt.
Sprich nochmal mit deinem Arzt und leg auf jeden Fall Widerspruch ein. Das bringt meist was.
Gruß
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jens (Archiv)
- Beiträge: 163
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Schwerbehinderten Bescheid
Hallo,
also ich kann nur jedem raten, seine Einschränkungen selbst zu formulieren und nach Möglichkeit gleich die Befunde mit beizulegen. Wie Hartmut schon erwähnt hat, werden manche Ärzte gar nicht mehr angeschrieben.
Man will den Ämten/Ärzten ja gar nichts vorwerfen, aber bei bestimmten Erkrankungen/Einschränkungen sind sie einfach überfordert und da hilft es schon wenn man seine Einschränkungen selbst schildert.
Auf jeden Fall würde ich in den Widerspruch und Notfalls auch vor Gericht gehen.
LG Jens
also ich kann nur jedem raten, seine Einschränkungen selbst zu formulieren und nach Möglichkeit gleich die Befunde mit beizulegen. Wie Hartmut schon erwähnt hat, werden manche Ärzte gar nicht mehr angeschrieben.
Man will den Ämten/Ärzten ja gar nichts vorwerfen, aber bei bestimmten Erkrankungen/Einschränkungen sind sie einfach überfordert und da hilft es schon wenn man seine Einschränkungen selbst schildert.
Auf jeden Fall würde ich in den Widerspruch und Notfalls auch vor Gericht gehen.
LG Jens
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Ralf N (Archiv)
- Beiträge: 435
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Schwerbehinderten Bescheid
Moin Fallacy,
Widerspruch ist in dem Fall Pflicht!
Aber denke auch daran, dass die Bearbeiter sicherlich keine medizinischen Fachkräfte sind. Oft werden wohl auch die Befunde gar nicht bis zu Ende gelesen...
Besser ist es, wenn Du Deine Einschränkungen schilderst, z.B. Infektionsgefahr wegen Immunsupression daher keine Kino - Theater oder Konzertbesuche mehr möglich.
Wenn es um Arbeitsfähigkeit geht z.B. beschreiben dass Du nach einer schon geringen Anstrengung eine Pause brauchst.
So läßt sich das für den Bearbeiter besser nachvollziehen als Fatigue - Syndrom oder ander kryptische medizinische Fachbegriffe. Da wird dann nur in irgendeiner Tabelle nachgeschaut und die sind meist sehr minimalistisch gestaltet.
Auch die Liste der Nebenwirkungen der Medikamente ist ein gutes Argument.
LG
Ralf
Widerspruch ist in dem Fall Pflicht!
Aber denke auch daran, dass die Bearbeiter sicherlich keine medizinischen Fachkräfte sind. Oft werden wohl auch die Befunde gar nicht bis zu Ende gelesen...
Besser ist es, wenn Du Deine Einschränkungen schilderst, z.B. Infektionsgefahr wegen Immunsupression daher keine Kino - Theater oder Konzertbesuche mehr möglich.
Wenn es um Arbeitsfähigkeit geht z.B. beschreiben dass Du nach einer schon geringen Anstrengung eine Pause brauchst.
So läßt sich das für den Bearbeiter besser nachvollziehen als Fatigue - Syndrom oder ander kryptische medizinische Fachbegriffe. Da wird dann nur in irgendeiner Tabelle nachgeschaut und die sind meist sehr minimalistisch gestaltet.
Auch die Liste der Nebenwirkungen der Medikamente ist ein gutes Argument.
LG
Ralf
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fallacy1978 (Archiv)
- Beiträge: 216
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Schwerbehinderten Bescheid
Ich hatte alle Befunde mitgeschickt und auch eine Liste der Beschwerden und Einschränkungen und noch einen Brief in dem ich alles geschildert habe.
Ich werde mir einen Termin beim VDK machen.
Ich werde mir einen Termin beim VDK machen.