Schwerbehindertenausweis\ HES-Syndrom

Forumsbeiträge, die vor dem 06.06.2018 erstellt wurden
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Ali74 (Archiv)
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Schwerbehindertenausweis\ HES-Syndrom

Beitrag von Ali74 (Archiv) »

Hallo Zusammen,



hat jemand von euch einen Schwerbehindertenausweis(50 Grad) bei HES-Syndrom oder evtl CSS - Syndrom.

Bei mir hat man für chr. Polyposi Nasi 30 Grad angerechnet und bei meinem HES-Syndrom 10 Grad und dort läuft es als Blutbildveränderung. Werde erstmal einspruch einlegen.

Lt. Sozialgesetz. steht beim HES-Syndrom mind. 50 Grad zu.

Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen!!!



lg ali
Tini (Archiv)
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Re: Schwerbehindertenausweis\ HES-Syndrom

Beitrag von Tini (Archiv) »

Hallo Ali

Der Schwerbehindertenausweis richtet sich nach den defizieten die dir deine HES eingebracht hat.

Ich zb. habe 80 % und ein G da ich durch die HES schon mal einen Schlaganfall hatte schwere Neuopatie Ahstma usw.auch bei mir läuft es über Blutkrankheit.

LG Tini
Ingeborg
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Re: Schwerbehindertenausweis\ HES-Syndrom

Beitrag von Ingeborg »

gestern kam ich nicht ins Forum, heute geht's komischerweise wieder..

hallo Ali,

es kommt nicht darauf an, wie die Diagnose lautet, sondern auf die Auswirkungen bzw. die Einschrànkungen im Alltag, die sich daraus ergeben. (es sei denn, es wàre in der GdB-Tabelle ausdrücklich das HES genannt??) Du solltest sonst all das, was Du wegen des HES nun nicht mehr kannst wie vorher, detailliert aufschreiben und von Deinem Arzt bestàtigen lassen.

Meine Broschüre zum GdB schicke ich Dir so bald wie möglich, teil mir doch noch Deine e-mail-Adresse mit.

LG Ingeborg
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(Viktor Frankl, 1905-1997)
Ali74 (Archiv)
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Re: Schwerbehindertenausweis\ HES-Syndrom

Beitrag von Ali74 (Archiv) »

so habe ich es gelesen:



16.5.4 Chronische Eosinophilen-Leukämie/Hypereosinophilie-Syndrom

Die Teilhabebeeinträchtigung ist insbesondere abhängig vom Ausmaß der Organomegalie, Hautbeteiligung, Blutbildveränderungen und Nebenwirkungen der Therapie.

Der GdS beträgt mindestens 50.

Quelle:

Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008
Ingeborg
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Re: Schwerbehindertenausweis\ HES-Syndrom

Beitrag von Ingeborg »

hi Ali,

da es dort so steht, auch nach der 4. Änderungsverordnung, dann ist es wohl so mit dem GdB von 50. Je nach dem vorliegenden Ausmaß in den beschriebenen Bereichen kann der GdB auch höher bemessen werden.

Damit ist ein GdB von 10 ziemlich lächerlich, weil das HES zwar aufgeführt wird, doch nicht einmal zählt. Also Widerspruch.

Viel Erfolg und lg

Ingeborg
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Ingeborg
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Re: Schwerbehindertenausweis\ HES-Syndrom

Beitrag von Ingeborg »

hallo Ali,

ich bin´s nochmal. Beim nochmaligen Lesen des Textes zu 16.5.4 bin ich der Meinung, dass man ihn auch anders lesen kann. Nämlich dass aus dem Ausmaß insbesondere in den beschriebenen Bereichen erst etwas Gravierendes erkennbar sein muß, um an einen GdB von mindestens 50 zu kommen. Wenn es nicht auf das Ausmaß ankäme, könnte man sich den Text mit dem Ausmaß sparen und gleich für die in der Überschrift genannten Fälle von mind. 50 ausgehen. M.E. spricht insofern auch die Reihenfolge im Text für diese Annahme.

Ich verstehe nicht viel von HES. Deswegen sprich am besten noch mit Deinem Arzt, und frag ihn ggfls. nach dem Ausmaß und danach, ob er Deinen Widerspruch unterstützt.

Entschuldige, wenn ich so herumeiere, bin leider auch nicht der Spezialist.

LG Ingeborg
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Ali74 (Archiv)
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Re: Schwerbehindertenausweis\ HES-Syndrom

Beitrag von Ali74 (Archiv) »

Hallo Ingeborg,



neim zweiten lesen, hatte ich die gleichen Überlegungen. ich habe erstmal wiederspruch eingelegt..

Du hattest mir mal eine Link von thieme zum Hes gesendet. Dort steht, dass dieser Erkankung ohne Behandlung tödlich verläuft. Eine Immunsupesive Therapie ein muss. Meine Cortiosndosis ist oberhalb der Cushingschwelle und der erste versuch mit Aza musste abgebrochen werden. Ich werde meinen Krankengeschichte erstmal niederschreiben und alles Einschränkungen aufführen, sowie Fachliteratur miteinsenden.

Ich werde weiter Brichten;-)



Lg Ali
Ingeborg
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Re: Schwerbehindertenausweis\ HES-Syndrom

Beitrag von Ingeborg »

Beim Punkt Therapie mußt Du die Nebenwirkungen beschreiben, die Dir den Alltag schwer machen, also Dich beeinträchtigen. LG
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