RV - die unendliche Geschichte...
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Ingeborg
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Re: RV - die unendliche Geschichte...
@Xanny, hier liegt wohl ein großes Mißverständnis vor, wenn Du meinst, Du hättest die Voraussetzungen für die EU-Rente erfüllt. Es kommt hierbei nicht darauf an, volle 35 Jahre in die RV eingezahlt zu haben, sondern es müssen, als besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen, in der letzten 5 Jahren 3 Jahre Beiträge eingegangen sein. Sonst könnte ja nie ein 30-jähriger EU-Rente bekommen. Dazu hat schon Hartmut eindringlich aufmerksam gemacht. An diesen Voraussetzungen, die für alle gelten, kann auch ein Anwalt nichts ändern.
Gruß, I,
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Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
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Xanny (Archiv)
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Re: RV - die unendliche Geschichte...
Ja Ihr habt alle recht .Ich wollte nicht klagen, mein Anwalt meinte das ich klagen muß. Alles Mist der hat überhaupt keine Ahnung von der ganzen Rentensache der wollte nur das Geld kassieren,
Ich bedanke mich bei Allen die mir in dieser Angelegenheit geholfen haben.
Blöd ist es nur beim 2ten mal,dann steht man ja gleich am Pranger.
Mfg. Xanny
Ich bedanke mich bei Allen die mir in dieser Angelegenheit geholfen haben.
Blöd ist es nur beim 2ten mal,dann steht man ja gleich am Pranger.
Mfg. Xanny
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Ingeborg
- Beiträge: 4220
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Re: RV - die unendliche Geschichte...
Wenn er ein Anwalt für Sozialrecht ist (womit er vermutlich auf dem Schild werben wird), muß er sich im Sozialrecht auskennen. Da hätte er Dir in diesem so offensichtlichen Falle tatsächlich abraten müssen. Wegen der Bezahlung würde ich dann doch mal die Anwaltskammer kontaktieren.
Wenn er kein Anwalt für Sozialrecht ist (dann steht auch nichts davon auf dem Schild), hätte er Dich darauf aufmerksam machen sollen, keine Ahnung zu haben. Dann hättest Du immer noch die Wahl gehabt, ihn evtl. dennoch zu engagieren, und es hätte das Risiko bei Dir gelegen.
Ich glaube bei allem jedoch nicht, dass bei ´nem neuen Antrag (nach 3-Jahren Beitragspflicht) oder beim Antrag auf Altersrente dort jemand am Schreibtisch sitzt, die Augen rollt und Dir gegen Gesetz und Gutachten nur eins auswischen will. Wenn es auch bei der RV u.a. mitunter hakt, so kann man doch Behördenmitarbeitern nicht unterstellen, sie würden Ressentiments pflegen und entsprechend handeln.
LG
Wenn er kein Anwalt für Sozialrecht ist (dann steht auch nichts davon auf dem Schild), hätte er Dich darauf aufmerksam machen sollen, keine Ahnung zu haben. Dann hättest Du immer noch die Wahl gehabt, ihn evtl. dennoch zu engagieren, und es hätte das Risiko bei Dir gelegen.
Ich glaube bei allem jedoch nicht, dass bei ´nem neuen Antrag (nach 3-Jahren Beitragspflicht) oder beim Antrag auf Altersrente dort jemand am Schreibtisch sitzt, die Augen rollt und Dir gegen Gesetz und Gutachten nur eins auswischen will. Wenn es auch bei der RV u.a. mitunter hakt, so kann man doch Behördenmitarbeitern nicht unterstellen, sie würden Ressentiments pflegen und entsprechend handeln.
LG
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
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Ralf N (Archiv)
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Re: RV - die unendliche Geschichte...
Moin alerseits,
nun mal wieder ein Brief der RV - nein noch kein richtiger Bescheid, aber eine Anfrage da ich auf Dauer voll erwerbstätig eingeschränkt sei soll ich mich entscheiden ob ich ab 1.5.2014 (Antrag auf Reha) oder ab 1.11.2014 (Rentenantrag) Rente beziehen will.
Nehme gerade Urlaub von 2014 - insgesamt 6 Wochen bis Ende März.
Ich denke, ich werde den 1.11. nehmen, sonst ist ja auch der Urlaub zum Teil futsch.
Kennt sich einer damit aus?
LG
Ralf
nun mal wieder ein Brief der RV - nein noch kein richtiger Bescheid, aber eine Anfrage da ich auf Dauer voll erwerbstätig eingeschränkt sei soll ich mich entscheiden ob ich ab 1.5.2014 (Antrag auf Reha) oder ab 1.11.2014 (Rentenantrag) Rente beziehen will.
Nehme gerade Urlaub von 2014 - insgesamt 6 Wochen bis Ende März.
Ich denke, ich werde den 1.11. nehmen, sonst ist ja auch der Urlaub zum Teil futsch.
Kennt sich einer damit aus?
LG
Ralf
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dsabine (Archiv)
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Re: RV - die unendliche Geschichte...
Kannst du dir den Urlaub auszahlen lassen? Das ging bei mir.
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Ralf N (Archiv)
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Re: RV - die unendliche Geschichte...
Wenn ich mir den Urlaub auszahlen lassen würde, dann würde das die Rente mindern. Außerdem sehen das die Gerichte so, dass Urlaub zur Erholung da ist und deshalb nicht durch Zahlungen abgegolten werden sollte.
Wenn es so kommt würde ich lieber einen Minijob in meiner Firma entsprechend Rentenbescheid annehmen.
Bis 3 Stunden täglich sollte möglich sein.
Weiß nur noch nicht, ob sich das auch rechnet...
da ich vorm Urlaub krank geschrieben war, muß die RV diesen Zeitraum mit der KK klären.
Für die vollen Bezüge in der Urlaubszeit muß ich zwar in den Wochen auf die Rente verzichten, kann dafür das Geld aber wohl behalten.
Kann ja nichts dafür dass der Bescheid so lange dauert...
Wenn es so kommt würde ich lieber einen Minijob in meiner Firma entsprechend Rentenbescheid annehmen.
Bis 3 Stunden täglich sollte möglich sein.
Weiß nur noch nicht, ob sich das auch rechnet...
da ich vorm Urlaub krank geschrieben war, muß die RV diesen Zeitraum mit der KK klären.
Für die vollen Bezüge in der Urlaubszeit muß ich zwar in den Wochen auf die Rente verzichten, kann dafür das Geld aber wohl behalten.
Kann ja nichts dafür dass der Bescheid so lange dauert...
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dsabine (Archiv)
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Re: RV - die unendliche Geschichte...
Bist du dir da sicher? Bei mir war der Urlaubsanspruch aus der Zeit, in der ich krank geschrieben war (genau 72 Wochen) und noch nicht an Rente gedacht hatte. Ich fing mit einer stundenweisen Wiedereingliedrung auf 50% an, bekam dann rückwirkend dazu die Erwerbsminderungsrente, den Antrag hatte ich erst dann gestellt.
Mein Arbeitgeber wollte, dass ich den Urlaub direkt während der Wiedereingliederung nehmen, um ihn nicht zu verlieren, aber ich habe mich beim Personalrat beschwert, weil ich nicht sofort wieder 6 Wochen weg vom Fenster sein wollte. Daraufhin habe ich den Nettobetrag ausgezahlt bekommen inkl. Weihnachtsgeld, denn das bezog sich alles auf das Jahr, in dem ich krank war, also noch vor der Rente und als ich offiziell noch zu 100% angestellt war.
Ich bin im öffentlichen Dienst, vielleicht geht es da einfacher?
Aber die Rentenversicherung wollte von diesem Urlaub nichts wissen, das Finanzamt allerdings dann schon . . .
Mein Arbeitgeber wollte, dass ich den Urlaub direkt während der Wiedereingliederung nehmen, um ihn nicht zu verlieren, aber ich habe mich beim Personalrat beschwert, weil ich nicht sofort wieder 6 Wochen weg vom Fenster sein wollte. Daraufhin habe ich den Nettobetrag ausgezahlt bekommen inkl. Weihnachtsgeld, denn das bezog sich alles auf das Jahr, in dem ich krank war, also noch vor der Rente und als ich offiziell noch zu 100% angestellt war.
Ich bin im öffentlichen Dienst, vielleicht geht es da einfacher?
Aber die Rentenversicherung wollte von diesem Urlaub nichts wissen, das Finanzamt allerdings dann schon . . .
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Ralf N (Archiv)
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- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: RV - die unendliche Geschichte...
Meine Bemerkung bezog sich auf das Gerichtsurteil zum Urlaubsanspruch und Auszahlung.
Ich weiß das die gängige Praxis oft anders aussieht.
Nach Auskunft der RV (Servicetelefon) kann ich für den Urlaub ruhig das volle Gehalt bekommen, habe dann aber für den Zeitraum keinen Anspruch auf Rente.
Dass das Finanzamt natürlich auch zulangt ist klar.
Während der Wiedereingliederung gibt es grundsätzlich keinen Urlaub, da die ja von der KK oder RV finanziert wird.
Ausserdem ist das ja eine Arbeitserprobung und keine Urlaubserprobung. Ich habe den Urlaub gleich im Anschluss genommen, damit ich bei einer Teilbeschäftigung auch für die Firma wieder planbar und einsatzfähig bin.
Ich weiß das die gängige Praxis oft anders aussieht.
Nach Auskunft der RV (Servicetelefon) kann ich für den Urlaub ruhig das volle Gehalt bekommen, habe dann aber für den Zeitraum keinen Anspruch auf Rente.
Dass das Finanzamt natürlich auch zulangt ist klar.
Während der Wiedereingliederung gibt es grundsätzlich keinen Urlaub, da die ja von der KK oder RV finanziert wird.
Ausserdem ist das ja eine Arbeitserprobung und keine Urlaubserprobung. Ich habe den Urlaub gleich im Anschluss genommen, damit ich bei einer Teilbeschäftigung auch für die Firma wieder planbar und einsatzfähig bin.
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Ralf N (Archiv)
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Re: RV - die unendliche Geschichte...
Hallo - mal wieder Post von der RV:
Nein, wieder kein endgültiger Bescheid, sondern noch ein Formular für den Arbeitgeber. Wieviel ich verdiene, welche Zusatzeinkünfte ich habe, ob ich gekündigt werde als Rentner...
Hab ich alles schon mal gemeldet. Mal sehen, wie es nun weitergeht - mein Urlaub vom letzten JAhr ist bald vorbei - und dann?
LG
Ralf
Nein, wieder kein endgültiger Bescheid, sondern noch ein Formular für den Arbeitgeber. Wieviel ich verdiene, welche Zusatzeinkünfte ich habe, ob ich gekündigt werde als Rentner...
Hab ich alles schon mal gemeldet. Mal sehen, wie es nun weitergeht - mein Urlaub vom letzten JAhr ist bald vorbei - und dann?
LG
Ralf
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Hartmut (Archiv)
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Re: RV - die unendliche Geschichte...
Gelben Schein bis zur Rente .
LG.HARTMUT
LG.HARTMUT