Wenn eine, dem aktuellen medizinischen Standard entsprechende Behandlung im eigenen Land nicht möglich ist, etwas weil medizinische Einrichtungen oder Medikamente/Therapien/Medizinprodukte fehlen, dann muss die eigene Krankenkasse auch die Kosten für eine Behandlung im EU-Ausland übernehmen, so der Europäische Gerichtshof in einem Urteil von Donnerstag, 02.10.2014.
Geklagt hatte eine rumänische Patientin, die eine Herzklappen-OP in Deutschland selbst bezahlen sollte. Sie begründete ihre Klage gegen ihre rumänische Krankenkasse mit dem Hinweis, dass Medikamente und essentielles medizinisches Material in der rumänischen Fachklinik nicht vorhanden waren.
Quelle: Deutschlandfunk, Meldung in "Wirtschaft und Gesellschaft", 09.10.2014
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EuGH: KK muss Behandlung im Ausland zahlen
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Re: EuGH: KK muss Behandlung im Ausland zahlen
In diesem Zusammenhang sei noch einmal auf www.eu-patienten.de verwiesen. Die Mitarbeiter geben gute und umfangreiche Informationen zu den Möglichkeiten, sich im EU-Ausland behandeln zu lassen, ob im Urlaub auf Teneriffa, oder in einem Fall, wie dem oben beschriebenen, oder als Patient mit einer SEltenen Erkrankung. Als solcher hat ein Patient sogar mehr Möglichkeiten.