Schwerbehinderung

Forumsbeiträge, die vor dem 06.06.2018 erstellt wurden
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Annette (Archiv)
Beiträge: 8
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Schwerbehinderung

Beitrag von Annette (Archiv) »

Hallo.

Schreibe heute das erstemal im Forum und merke eine gewisse Nervosität.

Bei meinem Mann wurde im März 2006 Morbus Wegener festgestellt. Würde gern später unsere Fragen bezüglich der bisherigen Behandlung stellen. Was für uns nun wichtig ist: Das Versorgungsamt in Köln hat nun eine 60 % Behinderung bewilligt und das Merkmal G. Ist das so in Ordnung? Nun möchte das Amt wissen ob der Widerspruch zurückgezogen wird.

Würden uns über Antwort freuen.



Gruß. Annette
Katrin (Archiv)
Beiträge: 77
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Schwerbehinderung

Beitrag von Katrin (Archiv) »

Hallo Annette,



ich (36 J.) selbst habe auch Morbus Wegener mit Nierenbeteiligung. Das Versorgungsamt hat bei mir 50 % Schwerbehinderung anerkannt, allerdings fest für 15 Jahre. Ich kenne Patienten, die alle 2 Jahre zur "Nachprüfung" müssen. Habe selbst auch Patienten kennengelernt, die bei ähnlichem Verlauf 80 % bekommen haben. Natürlich kommt es insgesamt auf das Krankheitsbild an. Ich habe den Buchstaben "G" nicht bekommen, im nachhinein muss ich sagen, wäre das auch nicht gerecht gewesen, denn Probleme mit dem Laufen habe ich nur, wenn ich einen akuten Schub habe. Ansonsten bin ich noch voll berufstätig und hoffe, dass ich das noch eine Weile machen kann.



Viele Grüße und alles Gute!

Katrin
Marianne (Archiv)
Beiträge: 27
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Schwerbehinderung

Beitrag von Marianne (Archiv) »

Hallo Annette,

ich habe ebenfalls einen MW, bisher -nur- mit Nierenbeteiligung. Vor 15 Jahren wurde ein GdB von 50 % festgesetzt. Diese wurden nach 2 Jahren bis Januar 2007 verlängert. Mit Hilfe des VdK wurde Ende Nov. 2006 eine Verlängerung dieser 50% beantragt und nach etwa 10 Tagen kam der Bescheid der unbefristeten Verlängerung der zurück. Ansonsten kann ich mich der Email von Katrin nur anschliessen. Dass Merkmal G wäre bei mir auch nicht gerechtfertigt und ich bin z.Zt. auch in Vollzeit berufstätig.

Viele Grüße

Marianne
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