Schwerbehinderung und Bewerbung

Forumsbeiträge, die vor dem 06.06.2018 erstellt wurden
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Tigerherz (Archiv)
Beiträge: 48
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Schwerbehinderung und Bewerbung

Beitrag von Tigerherz (Archiv) »

Guten Morgen,



da ich noch recht neu im Kreis der Schwerbehinderten bin, stelle ich meine Frage einfach mal hier rein.

Wie der Titel schon sagt, geht es um Bewerbungen.

Ich weiß, dass man grundsätzlich nicht dazu verpflichtet ist, eine Schwerbehinderung bei einer Bewerbung anzugeben.



Allerdings steht in den meisten Stellenanzeigen der Satz "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt."



Für mich stellt jetzt die Frage, wo genau in den Bewerbungsunterlagen gibt man seine Schwerbehinderung an?

Im Anschreiben erscheint mir unpassend. Bleibt eigentlich nur der Lebenslauf. Aber wo da genau?



Gruß, Tigerherz
Daniela_sh (Archiv)
Beiträge: 354
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Schwerbehinderung und Bewerbung

Beitrag von Daniela_sh (Archiv) »

Hallo Tigerherz,



da hab ich einen guten Link für Dich.

http://www.berufszentrum.de/bewerbung_schwerbehinderte_schwerbehinderung.html



da findest Du viele Antworten.

Darüberhinaus haben Jobcenter oder die Stadt auch Integrationsdienste und/oder Gleichstellungsbeauftragte die Dir dabei helfen können und Dich unterstützen.

Der Satz: Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt - bedeutet nur das der Betrieb seine Behindertenzahlen nicht voll hat und das ändern möchte, für dich als Arbeitnehmer ist das gleich.Vorteile bringt die Einstellung eines Behinderten dann nur dem Betrieb.



LG Daniela_sh



PS: ich will nur auf die Daten hinweisen,ohne das kaufen der Formulare
Daniela_sh (Archiv)
Beiträge: 354
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Schwerbehinderung und Bewerbung

Beitrag von Daniela_sh (Archiv) »

Beim Lebenslauf musst Du ja auch deine längeren Krankzeiten angeben, dahinter dann einfach den GdB angeben oder wenn du einen hast die Kopie des Schwerbehindertenausweises anfügen.



LG daniela_sh
Ingeborg
Beiträge: 4220
Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am

Re: Schwerbehinderung und Bewerbung

Beitrag von Ingeborg »

Hi Tigerherz,

das ist immer wieder eine für sich schwer zu beantwortende Frage. Wichtig wird sie erst ab einem GdB von 50 und auch dann, wenn man eine Beeinträchtigung hat, die sich auf die zu verrichtende Arbeit tatsächlich auswirken kann. Sonst wärest Du nicht zu einer Angabe verpflichtet.

Ob ein Arbeitgeber, der schreibt, Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt, dies auch tut...? Zwar hättest Du wohl tatsächlich einen Schadenersatzanspruch, falls er es nicht tut, doch würde der Nachweis gleicher Eignung mit den Mitbewerbern ganz ganz schwierig bis unmöglich.

Auf jeden Fall wäre es meines Erachtens nicht günstig, wenn Du an eine bevorzugte Einstellung glaubtest oder hofftest, indem Du die Schwerbehinderung in den Vordergrund rückst.

Vielleicht schaust Du zwecks Meinungsbildung ins Netz unter ´Schwerbehinderung angeben...´

Wünsche Dir eine erfolgreiche Bewerbung

Gruß, Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
dsabine (Archiv)
Beiträge: 507
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Schwerbehinderung und Bewerbung

Beitrag von dsabine (Archiv) »

Schau Dir den Arbeitgeber genau an, gibt es eine Internetseite? Steht dort was von Schwerbehinderung oder Schwerbehinderungsbeauftragtem? Betriebsrat? Dann hast du gute Karten.



Arbeitgeber ab einer bestimmten Betriebsgröße und wenn sie öffentliche Gelder erhalten, müssen diesen Satz bei Stellenazeigen angeben. Das bedeutet aber nicht, dass man nicht doch Gründe findet, jemanden abzuweisen. ABER: Dann könntest Du klagen, bzw. zunächst die Auskunft erbitten, ob ein anderer Bewerber mit einen GdB den Vorzug bekommen hat. Wenn das nicht der Fall ist, kannst Du auf deiner Bewerbung bestehen und die entsprechenden Stellen einschalten.



Ich habe mit offengelegtem GdB nur gute Erfahrungen gemacht, aber mein Arbeitgeber ist der Öff. Dienst.



Krankheiten musst Du nicht angeben, bzw. nur ganz oberflächlich. Falls es ein größerer Betrieb ist, musst du sowieso zum Betriebsarzt, aber auch dort gilt die Schweigepflicht.



Viel Glück!
Tigerherz (Archiv)
Beiträge: 48
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Schwerbehinderung und Bewerbung

Beitrag von Tigerherz (Archiv) »

Hey,



vielen Dank ihr drei für eure Tipps. :-)



Muss heute noch einige Unterlagen zusammensuchen und dann hoffe ich, dass ich morgen ein paar Bewerbungen auf den Weg bringen kann.



Gruß, Tigerherz



@Daniela: Wieso muss man längere Krankheitszeiten (mehr als 6 Wochen???) im Lebenslauf angeben? Ich bin doch trotzdem bei meinem Arbeitgeber weiter beschäftigt.
Linchen88 (Archiv)
Beiträge: 392
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Schwerbehinderung und Bewerbung

Beitrag von Linchen88 (Archiv) »

Hallo!



Meine persönliche Erfahrung:

"Große" Firmen und öffentliche Einrichtungen (Krankenhäuser, Stadt etc.) sind froh, wenn sie ihrer gesetzliche Verpflichtung nachkommen können und Schwerbehinderte einstellen können. Außerdem MÜSSEN sie Schwerbehinderte zum Vorstellungsgespräch einladen. Möchtest du wirklich Kraft und Ressourcen für eine (eventuell?) aussichtslose Stelle aufbringen, nur weil du eingeladen werden MUSST?



Kleine Firmen pfeifen drauf, oftmals werden Schwerbehinderte wegen des erhöhten Küschu sogar gleich abgelehnt (die Zahlen lieber Strafe).



Ich bin bei meinem neuen Arbeitgeber richtig reingerasselt, deswegen meine Einstellung:

Ich lasse den Zusatz bei neuen Bewerbungen weg. Das bisschen Steuerfreibetrag bringt mir nichts, extra Urlaubstage gibt's nur bei Tarifverträgen (sonst wird einfach nur der gesetzliche Urlaub + SB-Urlaub gewährt...) und wenn dich eine Firma los haben will, ob behindert oder nicht, schafft sie auch auf andere Art und Weise...
Friedolin (Archiv)
Beiträge: 688
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Schwerbehinderung und Bewerbung

Beitrag von Friedolin (Archiv) »

Mal Allgemein gesagt: Ich würde so etwas vom Grad der Erkrankung abhängig machen. Wenn es eigentlich klar ist, das Du häufige Fehlzeiten haben wirst, macht es meiner Ansicht nach keinen Sinn die Schwerbehinderung unter den Teppich zu kehren. Das gibt sowieso nur Ärger und Stress dann. Man muss schon einen Arbeitsplatz haben der auch der Einschränkung gerecht wird. Wenn man mit einem normalen Arbeitsplatz zurecht kommt, braucht man sich natürlich nicht mit dem Ausweis bewerben, dass wäre in vielen Fällen wahrscheinlich kontraproduktiv. Zumal Behinderung eben nicht = Behinderung ist. Das ist jetzt nur mal so um die Ecke gedacht und ohne handfesten Beleg, aber jemand mit einer Gehbehinderung wird wahrscheinlich lieber eingestellt als mit einer Systemerkrankung. Auf dem Papier zählen wahrscheinlich nur die 50%.
S. (Archiv)
Beiträge: 2490
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Schwerbehinderung und Bewerbung

Beitrag von S. (Archiv) »

Es ist einfach so: kleinere Firmen können den - bei Schwerbehinderung vermutet regelmäßigen oder zumindest öfteren - Ausfall eines erkrankten Mitarbeiters sehr schlecht mit (den wenigen)anderen Mitarbeitern kompensieren, also zahlen sie lieber Strafe.

Es lassen sich immer Argumente dafür finden, dass man einen schwerbehinderten Bewerber abgelehnt hat. Zur Not wird das Bewerbungsverfahren abgebrochen/eingestellt, um es 3 Monate später zu wiederholen, in der Hoffnung, dass der Schwerbehinderte das entweder nicht mitbekommt oder entmutigt sich nicht wieder bewirbt.
Daniela_sh (Archiv)
Beiträge: 354
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Schwerbehinderung und Bewerbung

Beitrag von Daniela_sh (Archiv) »

Wenn Du einen lückenlosen Lebenslauf schreiben willst gehören lange Krankzeiten etc da rein.Wenn Du eh bei der gleichen Firma bleibst wozu dann die Behinderung verschweigen?



LG Daniela
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