Hallo zusammen,
ich denke mein Problem kennen Viele von Euch.Oft fällt mir der richtige Umgang mit Erkrankung und den dazugehörigen Daten sehr schwer.Andere Ärzte, Ämter und Institutionen verlangen Entbindungen der Schweigepflicht meiner behandelnden Ärzte einfach via Formular per Post.Oft grüble ich dann tagelang ob das eigentlich rechtens ist oder nicht.Wenn ja - in welchem Umfang.....Am Anfang der ERkrankung habe ich oft einfach unterschrieben ohne nachzudenken.Oder auch Kopien von Widerspruchsentscheidung, Feststellung des Grades der Behinderung usw verschickt.Heute fühle ich mich zunehmend unwohl.Manchmal artikuliere ich das dann auch offen gegenüber dem Verlangenden und merkwürdigerweise wird dann oft drauf verzichtet.Wie handhabt ihr das?
LG Daniela
Verständnisprobleme......
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Daniela_sh (Archiv)
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S. (Archiv)
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Re: Verständnisprobleme......
Die pauschale Zustimmung zur Weitergabe von Daten erleichtert für Ärzte, Kliniken, Ämter und Institutionen die Administration, und ist günstig für sie. Für Dich allerdings nicht per se.
Bei Ämtern, Institutionen und Versicherungen sind wir deshalb seeehr vorsichtig, pauschal stimmen wir nicht zu. Man kann auf so einem Formular auch streichen, einschränken, eigene Formulierungen eintragen und erst dann unterschreiben.
Da mein Mann schon immer alle Unterlagen sich immer in Kopie hat geben lassen, inkl. CDs,Aufnahmen,Laborwerte, ist er auch in der Lage, das, was notwendig ist, selbst zuzuschicken, falls es denn wirklich notwendig ist. Das dürften aber wenige Menschen so genau und vorausschauend gehandhabt haben wie er.
Bei Ärzten, bzw. damit sie den Verlauf der Krankheit einschätzen können, stellen wir schon Unterlagen zur Verfügung. Da versuchen wir einzuschätzen, was derjenige denn braucht, was relevant sein kann, und das nehmen wir dann mit.
Wie die REchtslage nach dem neuen Patientenrechtegesetz ganz genau aussieht, wäre jetzt mal direkt bei der UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland) zu erfragen.
Bei Ämtern, Institutionen und Versicherungen sind wir deshalb seeehr vorsichtig, pauschal stimmen wir nicht zu. Man kann auf so einem Formular auch streichen, einschränken, eigene Formulierungen eintragen und erst dann unterschreiben.
Da mein Mann schon immer alle Unterlagen sich immer in Kopie hat geben lassen, inkl. CDs,Aufnahmen,Laborwerte, ist er auch in der Lage, das, was notwendig ist, selbst zuzuschicken, falls es denn wirklich notwendig ist. Das dürften aber wenige Menschen so genau und vorausschauend gehandhabt haben wie er.
Bei Ärzten, bzw. damit sie den Verlauf der Krankheit einschätzen können, stellen wir schon Unterlagen zur Verfügung. Da versuchen wir einzuschätzen, was derjenige denn braucht, was relevant sein kann, und das nehmen wir dann mit.
Wie die REchtslage nach dem neuen Patientenrechtegesetz ganz genau aussieht, wäre jetzt mal direkt bei der UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland) zu erfragen.
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Ela27 (Archiv)
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Re: Verständnisprobleme......
Also ich lasse mir auch immer alle Unterlagen mitgeben und hefte brav ab. Da hat sich schon manch anderer Arzt drüber gefreut. ich suche dann passende Unterlagen zusammen so wie für den Schwerbehindertenantrag oder die Rituximab infusionen. Beim MDK oder Versorgungsamt die wissen doch eh nicht welche Unterlagen wichtig sind. Und als Patient habe ich ja auch ein Recht auf meine Unterlagen, seis Arztbriefe, Labor oder CD´s. Und wenn die mal nicht wollen, sag ich immer das ich von meiner Rheumatologien aufgefordert worden bin, mir alle Unterlagen immer geben zu lassen. Funktioniert auch gut
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Ingeborg
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- Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am
Re: Verständnisprobleme......
Zunächst einmal gilt, und dessen sollte man sich jederzeit bewußt sein, dass jeder Mensch Herr seiner Daten ist.
Genau genommen geben wir, wenn wir dem Arzt Beschwerden oder Sorgen schildern, "private Geheimnisse" preis. Die darf er wegen seiner Schweigepflicht grundsätzlich an niemanden weitergeben. Das ist nach der Berufsordnung der Ärzte nicht erlaubt und bei Nichtbeachtung sogar strafbar.
Es hat darüber hinaus jede Behörde Schweigepflicht über die dort vorliegenden Daten zu wahren.
Wenn jetzt Z.B. das Versorgungsamt, die Rentenversicherung u.a. sich bei Vorlage eines Antrags ein Bild über den Gesundheitszustand machen will, was ja wiederum gewollt ist, muß man den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Oder z.B. die Rentenversicherung, wenn dort ärztl. Unterlagen vorliegen, die für den Antrag beim Versorgungsamt dienlich sind.
Gut zu wissen: jede Entbindung von der Schweigepflicht, jede Einwilligung, Befunde zu übermitteln, ist jederzeit widerrufbar.
Ich bin seit Jahren dazu übergegangen, mir jede Einwilligung zur direkten Befundmitteilung an einen Arzt oder Behörde zu überlegen, also bewußt zuzustimmen oder es zu lassen. Seit diesem Jahr übergebe ich den Ärzten eine Erklärung, dass sie weder mündlich noch schriftlich Auskunft über Befunde geben dürfen. (Nach meiner persönlichen Erfahrung ist für viele Ärzte die Schweigepflicht leider nicht so "präsent").
Pauschale Schweigepflichtentbindungen unterschreibe ich schon gar nicht. Sie dienen lediglich der Vereinfachung im bürokratischen Umgang mit unseren Daten. Damit vergrößert sich aber auch die Gefahr, dass man sie aus den Augen verliert.
Übrigens hat die Bundesregierung den bürokratischen Umgang mit unseren Daten "erleichtert", indem sie in § 73 SGB V vorgeschrieben hat, dass Leistungserbringer verpflichtet sind, nach dem Hausarzt zu fragen, um dann mit schriftlicher Einwilligung Befunde zu übermitteln. Dafür wird dann schnell mal, z.B. beim HNO u.a., so nebenbei eine Unterschrift bei der Anmeldung beim nächsten Termin gewünscht. (Sie müssen hier noch eben unterschrieben...)
Ich reagiere bei diesem Thema mittlerweile sehr sensibel. Außerdem habe ich alle Befunde ebenfalls selbst zuhause und nehme die Befunde zu anderen Ärzten mit, die tauglich sind (pardon, die Befunde -steht ja manchmal richtiger Blödsinn drin).
Niemand anders als ich kann ohne meine Einwilligung über meine Daten verfügen! Doch streng genommen müßten wir bei einer Überweisung durch den Hausarzt an einen Facharzt diesen von seiner Schweigepflicht entbinden, damit der Hausarzt den Befund bekommen kann. Aber da wollen wir mal nicht so sein, wenn wir einsehen, warum uns der Hausarzt wohin schickt -oder?
Aber sonst: sich jedes Mal fragen, aus welchem Grunde soll wer was von meinen gesundheitlichen Problemen erfahren?.
Genau genommen geben wir, wenn wir dem Arzt Beschwerden oder Sorgen schildern, "private Geheimnisse" preis. Die darf er wegen seiner Schweigepflicht grundsätzlich an niemanden weitergeben. Das ist nach der Berufsordnung der Ärzte nicht erlaubt und bei Nichtbeachtung sogar strafbar.
Es hat darüber hinaus jede Behörde Schweigepflicht über die dort vorliegenden Daten zu wahren.
Wenn jetzt Z.B. das Versorgungsamt, die Rentenversicherung u.a. sich bei Vorlage eines Antrags ein Bild über den Gesundheitszustand machen will, was ja wiederum gewollt ist, muß man den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Oder z.B. die Rentenversicherung, wenn dort ärztl. Unterlagen vorliegen, die für den Antrag beim Versorgungsamt dienlich sind.
Gut zu wissen: jede Entbindung von der Schweigepflicht, jede Einwilligung, Befunde zu übermitteln, ist jederzeit widerrufbar.
Ich bin seit Jahren dazu übergegangen, mir jede Einwilligung zur direkten Befundmitteilung an einen Arzt oder Behörde zu überlegen, also bewußt zuzustimmen oder es zu lassen. Seit diesem Jahr übergebe ich den Ärzten eine Erklärung, dass sie weder mündlich noch schriftlich Auskunft über Befunde geben dürfen. (Nach meiner persönlichen Erfahrung ist für viele Ärzte die Schweigepflicht leider nicht so "präsent").
Pauschale Schweigepflichtentbindungen unterschreibe ich schon gar nicht. Sie dienen lediglich der Vereinfachung im bürokratischen Umgang mit unseren Daten. Damit vergrößert sich aber auch die Gefahr, dass man sie aus den Augen verliert.
Übrigens hat die Bundesregierung den bürokratischen Umgang mit unseren Daten "erleichtert", indem sie in § 73 SGB V vorgeschrieben hat, dass Leistungserbringer verpflichtet sind, nach dem Hausarzt zu fragen, um dann mit schriftlicher Einwilligung Befunde zu übermitteln. Dafür wird dann schnell mal, z.B. beim HNO u.a., so nebenbei eine Unterschrift bei der Anmeldung beim nächsten Termin gewünscht. (Sie müssen hier noch eben unterschrieben...)
Ich reagiere bei diesem Thema mittlerweile sehr sensibel. Außerdem habe ich alle Befunde ebenfalls selbst zuhause und nehme die Befunde zu anderen Ärzten mit, die tauglich sind (pardon, die Befunde -steht ja manchmal richtiger Blödsinn drin).
Niemand anders als ich kann ohne meine Einwilligung über meine Daten verfügen! Doch streng genommen müßten wir bei einer Überweisung durch den Hausarzt an einen Facharzt diesen von seiner Schweigepflicht entbinden, damit der Hausarzt den Befund bekommen kann. Aber da wollen wir mal nicht so sein, wenn wir einsehen, warum uns der Hausarzt wohin schickt -oder?
Aber sonst: sich jedes Mal fragen, aus welchem Grunde soll wer was von meinen gesundheitlichen Problemen erfahren?.
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
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S. (Archiv)
- Beiträge: 2490
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Verständnisprobleme......
Mein Mann ist dann schon mal wohl "so": alle Befunde gehen ausschließlich und auf direktem Wege an ihn selbst. Kostet natürlich jedesmal Erklärungszeit und einen kleinen "Kampf".
Er verteilt dann die Befunde, wenn, wann und so, wie es notwendig ist, an den Haus- oder Facharzt.
Das klappt aber nur bei jemandem, der gut ist in Ordnung halten, einordnen, also in der Lage ist, systematisch so ein kleines, persönliches Archiv übersichtlich beizubehalten.
Er verteilt dann die Befunde, wenn, wann und so, wie es notwendig ist, an den Haus- oder Facharzt.
Das klappt aber nur bei jemandem, der gut ist in Ordnung halten, einordnen, also in der Lage ist, systematisch so ein kleines, persönliches Archiv übersichtlich beizubehalten.
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Ingeborg
- Beiträge: 4220
- Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am
Re: Verständnisprobleme......
Hi S.,
ganz genau so! Grüß ihn von mir ausdrücklich.
Gestern noch hab ich keine Einwilligung zur Übermittlung des MRT-Befundes gegeben, die Einwilligung auf dem Formblatt nicht unterschrieben. Erklärt mir der Arzt im Endgespräch, der Befund würde in ein paar Minuten dem Arzt gefaxt. (Wohlgemerkt, ich kam OHNE Überweisung). Arzt weiß also, Befund an mich. Mal schau`n, wer ihn jetzt kriegt. Aber ehrlich gesagt, so viel Spaß macht das Spiel auf Dauer auch nicht.
LG
ganz genau so! Grüß ihn von mir ausdrücklich.
Gestern noch hab ich keine Einwilligung zur Übermittlung des MRT-Befundes gegeben, die Einwilligung auf dem Formblatt nicht unterschrieben. Erklärt mir der Arzt im Endgespräch, der Befund würde in ein paar Minuten dem Arzt gefaxt. (Wohlgemerkt, ich kam OHNE Überweisung). Arzt weiß also, Befund an mich. Mal schau`n, wer ihn jetzt kriegt. Aber ehrlich gesagt, so viel Spaß macht das Spiel auf Dauer auch nicht.
LG
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(Viktor Frankl, 1905-1997)
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Ingeborg
- Beiträge: 4220
- Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am
Re: Verständnisprobleme......
in meinem letzten Beitrag zum Thema Schweigepflicht und Einwilligung in Datenübermittlung (Befund) stand: "Arzt weiß also, Befund an mich. Mal schau`n, wer ihn jetzt kriegt".
Also, ich habe den Befund nicht bekommen.
Und die Nichteinhaltung der Schweigepflicht hier ist kein Einzelfall. Zur Not wird auch hin und her telefoniert, das hinterläßt ja keine Spuren. Könnte Bände schreiben....
Also, ich habe den Befund nicht bekommen.
Und die Nichteinhaltung der Schweigepflicht hier ist kein Einzelfall. Zur Not wird auch hin und her telefoniert, das hinterläßt ja keine Spuren. Könnte Bände schreiben....
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(Viktor Frankl, 1905-1997)
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