Hallo Leute
"habe gerade Dietmars Geschichte gelesen"
Ich möchte allen Betroffenen raten schreibt euren Partnern eine Vollmacht in der Ihr alle euch behandelnden Ärzte und alle Krankenhäuser in Deutschland von der Schweigepflicht befreit !
Damit Ihr im Fall der Fälle auch Auskunft bekommt und zum Wohle eures Partners handeln könnt!
Ich habe das schon vor 3 Jahren gemacht.
LG. Hartmut
Entbindung der Schweigepflicht
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Hartmut (Archiv)
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Meerschwester (Archiv)
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Re: Entbindung der Schweigepflicht
Ja, habe ich auch. Ist wirklich wichtig!
LG Meerschwester
LG Meerschwester
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Ingeborg
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Re: Entbindung der Schweigepflicht
Eine wirklich tragische Geschichte, die heutzutage meines Erachtens nicht nötig wäre. Aus medizinischen, rechtlichen und anderen Gründen.
Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass Ehepartner füreinander sprechen bzw. sich rechtlich vertreten können.
Ich besitze seit 27 Jahren eine Patientenverfügung. Darin ist der Bevollmächtigte nicht nur befugt, sondern geradezu beauftragt, Auskunft von den behandelnden Ärzten zu verlangen, was unerläßlich ist, wenn er die Vertretung meiner Rechte wahrnehmen will. Dazu kann er laut Vollmacht in einer Begleitung seiner Wahl auftreten. Außerdem hat er ein uneingeschränktes Besuchs- und Zugangsrecht.
Wenn der Arzt richtig und umfassend Auskunft geben will, wird er nichts gegen eine weitere Person haben. Ich habe das deswegen so formuliert, weil eine Person oft überfordert ist, den Texten der Ärzte zu folgen und nicht alles behalten kann. Damit die Ärzte Auskunft geben dürfen, müssen sie natürlich von der Schweigepflicht entbunden werden.
Ob es dann eine umfassende Aufklärung ist, ist ja noch, aus welchen Gründen immer, eine andere Frage. Deswegen ist es aus meiner Sicht mindestens ebenso wichtig, dass der Bevollmächtigte sich vorbehält und auch umsetzt, sich selbst über das Gesagte schlau zu machen. Für den Fall, dass die daraus eine Entscheidung für die Behandlung folgt, ist in meinem Fall der Bevollmächtigte berechtigt, für Behandlungen bei Nichtbeachtung meines in der Patientenverfügung dargelegten Willens, die Zahlungen zu verweigern.
Ein Drittes ist mir beim Lesen von "Dietmars Geschichte" aufgefallen und wichtig. Da heißt es, nicht nur einmal, sinngemäß, die Klinik forderte Dietmar zurück. Ich hab mich gefragt, wem gehörte denn Dietmar ..? Es muß wohl von beiden Seiten geglaubt worden sein, der Erwerb von Eigentum am Patienten sei möglich. (Was für mich kaum zu glauben ist). Ich kann als Erwachsener doch meinen Aufenthalt selbst bestimmen und das Klinikum verlassen. Auch, wenn ich krank bin, bin ich nicht ohne Rechte. Vielleicht kann ich es zu gewissen Zeitpunkten nicht selbst durchführen. Deswegen habe ich eine zusätzliche Vorsorgevollmacht erstellt (die einer gesetzlichen Betreuung vorgeht), nach der der Bevollmächtigte meinen Aufenthalt bestimmen kann. Das geregelt zu haben, ist meines Erachtens ebenso wichtig. Und wenn der Bevollmächtigte damit ebenfalls nicht vordringen kann (was vorkommen soll), wäre es angebracht, sich Rechtsrat zu holen.
Übrigens kann man sich gegen 10,-EURO bei der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben in Berlin, deren Mitglied ich bin (und die -sofern die Patientenverfügung dort hinterlegt ist- bei Bedarf bei Zuwiderhandlungen Rechtsschutz gewährt), umfangreiche Unterlagen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht incl. einer Pflege-Vorsorgevollmacht usw. zuschicken lassen.
Übrigens ist es nicht erst dann an der Zeit, zu Krankheit und Tod eine Einstellung zu gewinnen und "vorzusorgen", wenn es bevorsteht, sondern jederzeit.
Gruß, Ingeborg
p.s. sorry. ist ein bißchen lang geworden. war mir aber ganz wichtig.
Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass Ehepartner füreinander sprechen bzw. sich rechtlich vertreten können.
Ich besitze seit 27 Jahren eine Patientenverfügung. Darin ist der Bevollmächtigte nicht nur befugt, sondern geradezu beauftragt, Auskunft von den behandelnden Ärzten zu verlangen, was unerläßlich ist, wenn er die Vertretung meiner Rechte wahrnehmen will. Dazu kann er laut Vollmacht in einer Begleitung seiner Wahl auftreten. Außerdem hat er ein uneingeschränktes Besuchs- und Zugangsrecht.
Wenn der Arzt richtig und umfassend Auskunft geben will, wird er nichts gegen eine weitere Person haben. Ich habe das deswegen so formuliert, weil eine Person oft überfordert ist, den Texten der Ärzte zu folgen und nicht alles behalten kann. Damit die Ärzte Auskunft geben dürfen, müssen sie natürlich von der Schweigepflicht entbunden werden.
Ob es dann eine umfassende Aufklärung ist, ist ja noch, aus welchen Gründen immer, eine andere Frage. Deswegen ist es aus meiner Sicht mindestens ebenso wichtig, dass der Bevollmächtigte sich vorbehält und auch umsetzt, sich selbst über das Gesagte schlau zu machen. Für den Fall, dass die daraus eine Entscheidung für die Behandlung folgt, ist in meinem Fall der Bevollmächtigte berechtigt, für Behandlungen bei Nichtbeachtung meines in der Patientenverfügung dargelegten Willens, die Zahlungen zu verweigern.
Ein Drittes ist mir beim Lesen von "Dietmars Geschichte" aufgefallen und wichtig. Da heißt es, nicht nur einmal, sinngemäß, die Klinik forderte Dietmar zurück. Ich hab mich gefragt, wem gehörte denn Dietmar ..? Es muß wohl von beiden Seiten geglaubt worden sein, der Erwerb von Eigentum am Patienten sei möglich. (Was für mich kaum zu glauben ist). Ich kann als Erwachsener doch meinen Aufenthalt selbst bestimmen und das Klinikum verlassen. Auch, wenn ich krank bin, bin ich nicht ohne Rechte. Vielleicht kann ich es zu gewissen Zeitpunkten nicht selbst durchführen. Deswegen habe ich eine zusätzliche Vorsorgevollmacht erstellt (die einer gesetzlichen Betreuung vorgeht), nach der der Bevollmächtigte meinen Aufenthalt bestimmen kann. Das geregelt zu haben, ist meines Erachtens ebenso wichtig. Und wenn der Bevollmächtigte damit ebenfalls nicht vordringen kann (was vorkommen soll), wäre es angebracht, sich Rechtsrat zu holen.
Übrigens kann man sich gegen 10,-EURO bei der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben in Berlin, deren Mitglied ich bin (und die -sofern die Patientenverfügung dort hinterlegt ist- bei Bedarf bei Zuwiderhandlungen Rechtsschutz gewährt), umfangreiche Unterlagen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht incl. einer Pflege-Vorsorgevollmacht usw. zuschicken lassen.
Übrigens ist es nicht erst dann an der Zeit, zu Krankheit und Tod eine Einstellung zu gewinnen und "vorzusorgen", wenn es bevorsteht, sondern jederzeit.
Gruß, Ingeborg
p.s. sorry. ist ein bißchen lang geworden. war mir aber ganz wichtig.
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
(Viktor Frankl, 1905-1997)
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dsabine (Archiv)
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- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Entbindung der Schweigepflicht
Ebenfalls sehr empfehlenswert ist eine Generalvollmacht, die man bei einem Notar abschließen und hinterlegen sollte. Das kostet nicht viel. Damit deckt man nicht nur die Entbindung der Schweigepflicht ab, die bevollmächtigte Person handelt quasi in allen Situation für die erkrankte Person (bezgl. Patientenverfügung, Bank, Ämter, Gericht usw.).
Meine Mutter hatte "nur" eine aktuelle Patientenverfügung, die eines Nachts von den behandelnden Ärzten einfach mal so außer Kraft gesetzt wurde - am nächsten Morgen war die Magensonde gegen ihren Willen einfach da. Wir mussten den langen gerichtlichen Weg gehen, um sie von der Qual zu erlösen. Die Ärzte hatten kein Verständnis und fühlten sich vollkommen im Recht.
Meine Mutter hatte "nur" eine aktuelle Patientenverfügung, die eines Nachts von den behandelnden Ärzten einfach mal so außer Kraft gesetzt wurde - am nächsten Morgen war die Magensonde gegen ihren Willen einfach da. Wir mussten den langen gerichtlichen Weg gehen, um sie von der Qual zu erlösen. Die Ärzte hatten kein Verständnis und fühlten sich vollkommen im Recht.