Hallo zusammen,
auch wenn es mich noch nicht betrifft, ist es doch ganz hilfreich davon Kenntnis zu haben:
"Dauert die Bearbeitung des Rentenantrags länger als sechs Monate, sind Nachzahlungen mit vier Prozent zu vezinsen (BSG, Az. B 13 R 17/07). Vollständigen Antrag darum rechtzeitig vor dem Ruhestand abgeben."
Quelle: bild.de
VG,
Tigerherz
Rentenantrag - neues Urteil
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Tigerherz (Archiv)
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Ingeborg
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Re: Rentenantrag - neues Urteil
Hi Tigerherz,
danke für die Info
(-gerade erst gelesen).
LG
danke für die Info
(-gerade erst gelesen).
LG
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
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S. (Archiv)
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Re: Rentenantrag - neues Urteil
Ernstes Urteil, witzige Konsequenz:
Da so mancher Sparer max. 1-1,5% auf seine Spareinlagen bekommt, lohnt es sich, den Antrag später zu stellen, bei einer Verzinsung von fast königlichen 4%...
))
Da so mancher Sparer max. 1-1,5% auf seine Spareinlagen bekommt, lohnt es sich, den Antrag später zu stellen, bei einer Verzinsung von fast königlichen 4%...