Sozialversicherung- oder verhinderung?
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tom (Archiv)
- Beiträge: 102
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Sozialversicherung- oder verhinderung?
Hallo an alle
ich habe mich lange nicht gmeldet, möchte Euch aber über meine letzten Erfahrungen mit den deutschen Sozialversicherungen berichten. Den Titel dieses Beitrags habe ich auch bewußt so gewählt.
Zur Vorgeschichte: GPA diagnostiziert seit 03/2012. Krankgeschrieben seit 12/2012. Krankengeld läuft in 04 diesen Jahres aus. Begleiterscheinungen der GPA: Athralgien, Myalgien, Schwerpunktpolyneuropathien, CFS (gesicherte Diagnose), Hörverlust, Pansinusitis, Sehstörungen. Medis: 25mg MTX, Lyrica 300 mg, Decortin 5mg, Tramadol nach Bedarf.
Auf anraten der Krankenkasse, die im übrigen nie die Diagnosen und Beschwerden angezweifelt hat, habe ich im Dezember letzten Jahres einen Antrag an die DRV auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Der Bescheid kam dann Anfang März:
Kein Anspruch, da ich in der Lage sei, meinen Beruf weiterhin auszuüben. Leider ist der angegebene Beruf falsch und zum zweiten wird ein kleiner Satz aus dem Rehabericht völlig ignoriert, der da lautet, "Nach Genesung ist der Patient in der Lage mehr als sechs Stunden zu arbeiten." Seit wann gibt es bei GPA eine Genesung und in keinem der eingereichten Berichte war von einer Verbesserung des Zustandes die Rede. Zudem heißt es in dem gleichen Rehabericht, dass ich meine bisherige Tätigkeit nur 3-5 Stunden am Tag ausüben kann. Ein vorliegendes sozialmedizinisches Gutachten, welches im Auftrag des Sozialgerichts erstellt wurde, geht sogar weiter und sagt aus, dass ich in meinem bisherigen Beruf auf keinen Fall und in anderen Berufen nur max 4 stunden arbeiten kann. Auch diese Aussagen wurden ignoriert.
Das war der erste Teil.
Dann kam das Arbeitsamt. Da ich ja im April ausgesteuert werde, habe ich mich pflichtbewußt an das Arbeitsamt gewandt, und auch dort alle zur Verfügung stehenden Unterlagen eingereicht. Ebebnfalls den Rehabericht und auch das Gutachten.
Zitat aus dem mir zugeggangenen Brief: "nach den Feststellungen meines ärtzlichen Dienstes sind Sie nicht länger als sechs Monate leistungsunfähig. Sie können nach dem ärtzlichen gutachten grundsätzlich vollschichtig arbeiten und stehen damit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung."
Jetzt stellt sich mir die Frage, wollen beide Sozialversicherungen massiv berechtigte Leistungen verhindern, oder sind die ärtzlichen Dienste nicht in der Lage, Dokumente mit mehr als 10 Seiten im Gesamtverständnis zu lesen.
Versteht mich nicht falsch, ich möchte ja arbeiten, am liebsten wieder im Außendienst, aber das ist leider nicht möglich. Auch wegen der Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit massiv einschränken.
Habt ihr ähnliche erfahrungen gemacht und wie seit Ihr damit umgegegangen?
Liebe Grüße
tom
ich habe mich lange nicht gmeldet, möchte Euch aber über meine letzten Erfahrungen mit den deutschen Sozialversicherungen berichten. Den Titel dieses Beitrags habe ich auch bewußt so gewählt.
Zur Vorgeschichte: GPA diagnostiziert seit 03/2012. Krankgeschrieben seit 12/2012. Krankengeld läuft in 04 diesen Jahres aus. Begleiterscheinungen der GPA: Athralgien, Myalgien, Schwerpunktpolyneuropathien, CFS (gesicherte Diagnose), Hörverlust, Pansinusitis, Sehstörungen. Medis: 25mg MTX, Lyrica 300 mg, Decortin 5mg, Tramadol nach Bedarf.
Auf anraten der Krankenkasse, die im übrigen nie die Diagnosen und Beschwerden angezweifelt hat, habe ich im Dezember letzten Jahres einen Antrag an die DRV auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Der Bescheid kam dann Anfang März:
Kein Anspruch, da ich in der Lage sei, meinen Beruf weiterhin auszuüben. Leider ist der angegebene Beruf falsch und zum zweiten wird ein kleiner Satz aus dem Rehabericht völlig ignoriert, der da lautet, "Nach Genesung ist der Patient in der Lage mehr als sechs Stunden zu arbeiten." Seit wann gibt es bei GPA eine Genesung und in keinem der eingereichten Berichte war von einer Verbesserung des Zustandes die Rede. Zudem heißt es in dem gleichen Rehabericht, dass ich meine bisherige Tätigkeit nur 3-5 Stunden am Tag ausüben kann. Ein vorliegendes sozialmedizinisches Gutachten, welches im Auftrag des Sozialgerichts erstellt wurde, geht sogar weiter und sagt aus, dass ich in meinem bisherigen Beruf auf keinen Fall und in anderen Berufen nur max 4 stunden arbeiten kann. Auch diese Aussagen wurden ignoriert.
Das war der erste Teil.
Dann kam das Arbeitsamt. Da ich ja im April ausgesteuert werde, habe ich mich pflichtbewußt an das Arbeitsamt gewandt, und auch dort alle zur Verfügung stehenden Unterlagen eingereicht. Ebebnfalls den Rehabericht und auch das Gutachten.
Zitat aus dem mir zugeggangenen Brief: "nach den Feststellungen meines ärtzlichen Dienstes sind Sie nicht länger als sechs Monate leistungsunfähig. Sie können nach dem ärtzlichen gutachten grundsätzlich vollschichtig arbeiten und stehen damit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung."
Jetzt stellt sich mir die Frage, wollen beide Sozialversicherungen massiv berechtigte Leistungen verhindern, oder sind die ärtzlichen Dienste nicht in der Lage, Dokumente mit mehr als 10 Seiten im Gesamtverständnis zu lesen.
Versteht mich nicht falsch, ich möchte ja arbeiten, am liebsten wieder im Außendienst, aber das ist leider nicht möglich. Auch wegen der Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit massiv einschränken.
Habt ihr ähnliche erfahrungen gemacht und wie seit Ihr damit umgegegangen?
Liebe Grüße
tom
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Friedolin (Archiv)
- Beiträge: 688
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Sozialversicherung- oder verhinderung?
Kenn ich im Rahmen des GdB, wo auch eine Verbesserung einfach so behauptet wurde obwohl die Unterlagen das Gegenteil beweisen konnten. Meine persönliche Meinung: es ist Absicht und Methode. An Deiner Stelle würde ich direkt die größten Geschütze auffahren die Du zur Verfügung hast und die Du Dir leisten kannst. Die müssen diekt merken, dass sie mit Dir nicht Schlitten fahren können
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Ingeborg
- Beiträge: 4220
- Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am
Re: Sozialversicherung- oder verhinderung?
Hallo Tom,
hab Dir eine PN geschickt. Schließe mich Friedolin an.
Wieder mal Kampf, den wir so gar nicht brauchen können.
Halte durch.
LG Ingeborg
hab Dir eine PN geschickt. Schließe mich Friedolin an.
Wieder mal Kampf, den wir so gar nicht brauchen können.
Halte durch.
LG Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
(Viktor Frankl, 1905-1997)
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Marion (Archiv)
- Beiträge: 122
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Sozialversicherung- oder verhinderung?
Hallo,
ich hab auch die EU-Rente beantragt, erwarte aber auch eine Ablehnung. Bei mir wurde in der Rehaklinik auch geschrieben meine lungenfibrose habe sich gebessert obwohl zum Ende der Reha nie eine lufu gemacht wurde.
Die MPA wird wohl einfach ignoriert.
Lg Marion
ich hab auch die EU-Rente beantragt, erwarte aber auch eine Ablehnung. Bei mir wurde in der Rehaklinik auch geschrieben meine lungenfibrose habe sich gebessert obwohl zum Ende der Reha nie eine lufu gemacht wurde.
Die MPA wird wohl einfach ignoriert.
Lg Marion
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S. (Archiv)
- Beiträge: 2490
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Sozialversicherung- oder verhinderung?
Es geht ja immer um die mögliche Arbeitsleistung, nicht um die Krankheit, egal welche, an sich.
Wenn nun Rehaberichte u.ä. zu differenziert geschrieben sind, sind sie eben auch, aus versicherungsrechtlicher Sicht, schnell nicht eindeutig genug, d.h. angreifbar oder, unhöflicher ausgedrückt, manipulierbar und für das eigene Ziel - das da lautet: keine Versicherungsleistung - nutzbar.
Hier muss m.E. ein überlegter Gegenangriff gefahren werden. Dafür muss eine schlüssige, kraftvolle Argumentation aufgebaut und dem Gericht vorgelegt werden. Schließe mich also Friedolin + Ingeborg an.
Wenn nun Rehaberichte u.ä. zu differenziert geschrieben sind, sind sie eben auch, aus versicherungsrechtlicher Sicht, schnell nicht eindeutig genug, d.h. angreifbar oder, unhöflicher ausgedrückt, manipulierbar und für das eigene Ziel - das da lautet: keine Versicherungsleistung - nutzbar.
Hier muss m.E. ein überlegter Gegenangriff gefahren werden. Dafür muss eine schlüssige, kraftvolle Argumentation aufgebaut und dem Gericht vorgelegt werden. Schließe mich also Friedolin + Ingeborg an.
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tom (Archiv)
- Beiträge: 102
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Sozialversicherung- oder verhinderung?
Vielen Dank für eure Antworten und die PN.
Ich habe mittlerweile die ganze Angelegenheit einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht übergeben. Ich denke, das wird helfen.
Liebe Grüße
tom
Ich habe mittlerweile die ganze Angelegenheit einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht übergeben. Ich denke, das wird helfen.
Liebe Grüße
tom
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Friedolin (Archiv)
- Beiträge: 688
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Sozialversicherung- oder verhinderung?
Hätt ich auch so gemacht. Ich hoffe er ist auch brauchbar
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Christine (Archiv)
- Beiträge: 758
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Sozialversicherung- oder verhinderung?
Hallo Tom-
ich denke auch, daß dies die einzig richtige Reaktion auf diese unsägliche Geschichte ist...
Viel Glück!
Christine
ich denke auch, daß dies die einzig richtige Reaktion auf diese unsägliche Geschichte ist...
Viel Glück!
Christine
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Marion (Archiv)
- Beiträge: 122
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Sozialversicherung- oder verhinderung?
Viel Glück!
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tom (Archiv)
- Beiträge: 102
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
Re: Sozialversicherung- oder verhinderung?
Eine neue Runde im Kapitel Sozialversicherung:
Ich erhielt einen Anruf der Arge. Es ging um die mögliche Arbeitsvermittlung. In dem Gespräch erwähnte ich, dass ich im Moment nicht in der Lage bin Vollzeit zu arbeiten. Daraufhin wurde mir die Frage gestellt, ob ich dann nur Teilzeit arbeiten wolle. Hätte ich diese Frage bejaht, wäre mir das ALG 1 gekürzt worden, weil es ja auf Vollzeit berechnet wurde. Ich habe zum Glück schnell geschaltet (was mir unter Tramadoleinfluß etwas schwer fällt) und habe gesagt, dass ich grundsätzlich Vollzeit arbeiten will,
Ich fand die Frage "Hinterfo...."
Liebe Grüße
tom
Ich erhielt einen Anruf der Arge. Es ging um die mögliche Arbeitsvermittlung. In dem Gespräch erwähnte ich, dass ich im Moment nicht in der Lage bin Vollzeit zu arbeiten. Daraufhin wurde mir die Frage gestellt, ob ich dann nur Teilzeit arbeiten wolle. Hätte ich diese Frage bejaht, wäre mir das ALG 1 gekürzt worden, weil es ja auf Vollzeit berechnet wurde. Ich habe zum Glück schnell geschaltet (was mir unter Tramadoleinfluß etwas schwer fällt) und habe gesagt, dass ich grundsätzlich Vollzeit arbeiten will,
Ich fand die Frage "Hinterfo...."
Liebe Grüße
tom