Fahrtkostenerstattung nach Bad Bramstedt

Forumsbeiträge, die vor dem 06.06.2018 erstellt wurden
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Silberlocke (Archiv)
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Re: Fahrtkostenerstattung nach Bad Bramstedt

Beitrag von Silberlocke (Archiv) »

Moin,

meine KK verlangt nur ein kleines Kreuz auf einem unspecktakulärem Formular wo da steht: Ist das die nächste Klinik für diese Erkrankung O-Ja----O-Nein

Kleine Formale Angaben, Unterschrift vom HA und das wars. Die haben das, unüblicherweise, im letzten Jahr fast 2 Jahre rückwirkend übernommen, weil ich das vorher nicht beantragt hatte, wegen Unwissenheit. Achso, 10€ werden abgezogen, das ist der Eigenanteil...., grad noch zu verkraften.



LG

Silberlocke
barbara (Archiv)
Beiträge: 102
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Fahrtkostenerstattung nach Bad Bramstedt

Beitrag von barbara (Archiv) »

Welches unspektakuläre Formular bitte?
Silberlocke (Archiv)
Beiträge: 134
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Fahrtkostenerstattung nach Bad Bramstedt

Beitrag von Silberlocke (Archiv) »

Moin,

naja, sieht halt sehr aufgeräumt aus. Angabe über Diagnose, mit oder ohne Begleitperson, art des Vehicle, Km-angabe und das wars eigendlich schon.

Nennt sich "Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für stationäre Klinikaufenthalte" und ist wohl ein Kasseninternes Blatt. Hat jedenfalls keinen offiziellen Charakter. Der Arzt kann aber nach EBM-Nummer das Kreuz und seine Unterschrift berechnen.



LG

Silberlocke
Gigu (Archiv)
Beiträge: 139
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Fahrtkostenerstattung nach Bad Bramstedt

Beitrag von Gigu (Archiv) »

An Barbara,



schick deiner Krankenkasse mal den Link, den ich genannt habe

http://www.vasculitis.org/images/documents/smallmediumvessel.pdf

Unter Statements Punkt 1 steht geschrieben, dass Vaskulitis-Patienten in entsprechenden Zentren zu behandeln sind weil andernorts die Erfahrung fehlt etc.

Schick den Link ruhig auf Englisch, sollen die bei der KK sich doch damit rumquälen. Auf jeden Fall haben die dann die Empfehlung sachkundiger Ärzte zu dem Thema, und dem kann sich weder die KK noch der MDK entziehen. Du wirst sehen, anschließend klappt es mit der Erstattung.



Alles Gute

Gigu
barbara (Archiv)
Beiträge: 102
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Fahrtkostenerstattung nach Bad Bramstedt

Beitrag von barbara (Archiv) »

Vielen Dank an Hartmut und Gigu, werde mein Glück versuchen!

Grüße, Barbara
Ingeborg
Beiträge: 4220
Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am

Re: Fahrtkostenerstattung nach Bad Bramstedt

Beitrag von Ingeborg »

ergänzend zu meinem Beitrag vom 17.1.:

habe meine KK zunächst gebeten mir mitzuteilen, woraus sie aus dem Tarif-Text (Erstattung Fahrten "..zum und vom nächsten grundsätzlich geeigneten Behandler..") herleitet, dass ausdrücklich die objektiv feststellbare geographische Nähe maßgebend und "...in diesem Zusammenhang die Eingnung des Arztes nicht relevant sei". Habe die KK ebenfalls mit der EULAR Empfehlung u.a. gefüttert. Bin gespannt auf die Antwort.

Danke nochmal für den Link und die Unterstützung. Tja, wenn man selbst betroffen ist, ist man, komischerweise, erstmal platt und sprachlos.

Gruß, Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
dsabine (Archiv)
Beiträge: 507
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Fahrtkostenerstattung nach Bad Bramstedt

Beitrag von dsabine (Archiv) »

Vielen Dank, ich bin ganz hin und weg und gleichzeitig ganz erschüttert über meine eigene Dummheit. Denn ich habe bisher, seit über vier Jahren, die Fahrtkosten (4 mal im Jahr) nach Wiesbaden immer selber bezahlt und mir noch nie vorstellen können, dass die KK was erstatten könnte.



Gleichzeitig hat mir eine Steuerberaterin letzte Woche erklärt, dass man als chronisch erkrankter Mensch immer alle Kosten sammeln und einreichen soll, auch wenn sie weniger als dieser bescheuerte Prozentsatz des Gesamteinkommens sind. Es gibt wohl mehrere Klagen dagegen und es deutet alles adaruf hin, dass man rückwirkend Erstattungen geltend machen kann.

Also, wer schon immer die ganzen Belege aufgehoben hat, kann sich wahrscheinlich freuen. Wer nicht, sollte damit anfangen.
Ingeborg
Beiträge: 4220
Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am

Re: Fahrtkostenerstattung nach Bad Bramstedt

Beitrag von Ingeborg »

toller Hinweis, dsabine,

in diesem Zusammenhang und bei dieser Gelegenheit: Für außergewöhnliche Belastungen und die Hürde des jeweiligen Eigenanteils gilt folgendes: ab GdB 70 + G oder 80 ohne G können pauschal für 3000 km jährlich x o,30 € zusätzlich für Privatfahrten geltend gemacht werden.

Jedenfalls verringert diese Pauschale schon mal die Klippe des prozentualen Eigenanteils bei außergewöhnlichen Belastungen um 900,- €. Je nach Eigenanteil kann da schon schneller was erreicht werden. Ob auch evtl. mehr mit nachgewiesen Kfz-kosten für Privatfahrten erzielt werden können, entzieht sich gerade meiner Kenntnis. Es ändert sich so viel so schnell.

Übrigens setze ich, um die Eigenanteilsklippe zu schaffen, auch Fahrtkosten zu den Ärzten, auch zu solchen, wo man als normaler Mensch schon mal so hinfährt, und die mir nicht oder nur zum Teil erstattet werden, zur Krankengymnastik und Fußpflege, gglfs. auch Parkkosten ein.

Grüße, Ingeborg
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