Hallo Fallacy,
ich habe wegen meiner leukozytoklastischen Vaskulitis auch einen GDB von 30. Wobei bei mir nicht die Vaskulitis im eigentlichen Sinne sondern nur die Funktionsstörungen der Füsse und Beine anerkannt wurden. Ich bin damals auch mit dem VDK in Widerspruch gegangen (auch wegen MTX usw.) hat aber leider nichts gebracht.
Laut meiner Anwältin beim VDK kommt es auch sehr stark darauf nn, in welcher Region von Deutschland man lebt. Manche Städte sind da eher großzügig, andere leider nicht.
So streite ich mich zur Zeit mit auch mal wieder mit dem Versorgungsamt um Anerkennung meiner zweiten Erkrankung (Retinits pigmentosa). Laut Versoruungsamt habe ich keinerlei Augenleiden... ein Hohn!!! Mir wurde wegen der Gesichtsfeldeinschränkungen das Autofahren verboten, ich bin Nacht- und Farbenblind und um meine restliche Sehkraft ist es auch mies bestellt. Das ganze geht mit dem VDK jetzt schon seit August 2014 und kürzlich bekam ich ein Schreiben, dass es noch ein Weilchen dauern kann. Ich kann dich gut verstehen, ich bin nämlich auch echt bedient!!!
Schwerbehinderten Bescheid
-
Dana_HH (Archiv)
- Beiträge: 60
- Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am
-
Ingeborg
- Beiträge: 4220
- Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am
Re: Schwerbehinderten Bescheid
Hi fallacy und @ alle,
obwohl, gefühlt, schon alle 643 Mitglieder des Forums meine Broschüre zur (Schwer-) Behinderung erhalten haben, sei
hier nochmal etwas kopiert aus der maßgeblichen GdS-Tabelle zu Vaskulitiden:
Allgemeines, --Bei den entzündlich-rheumatischen Krankheiten sind unter Beachtung der Krankheitsentwicklung neben der strukturellen und funktionellen Einbuße die Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und die Beteiligung weiterer Organe zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für Kollagenosen und Vaskulitiden.
18.2.3 Vaskulitiden --Die Beurteilung des GdS bei Kollagenosen und Vaskulitiden richtet sich nach Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, wobei auch eine Analogie zu den Muskelkrankheiten in Betracht kommen kann. Für die Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie soll ein GdS von 50 nicht unterschritten werden.
- - - - - -
Es kommt also in jedem Fall und wesentlich auf die Auswirkungen an, die also zu beschreiben sind. Das allein genügt aber auch nicht. Hinzukommen muß eine aussagekräftige Stellungnahme des behandelnden Arztes, die aber auch die Art und das Ausmaß der Organbeteiligungen beinhalten sollte. Sonst nutzt, verständlicherweise, eine noch so gute und umfangreiche Aufzählung der Beeinträchtigungen nichts.
Soweit nicht Gravierendes und/oder Dauerhaftes zu verzeichnen ist, entspricht es meiner Erfahrung, dass ein GdB von 20 oder 30 festgestellt werden. Es gehört schon einiges an Beeinträchtigungen oder eine besonders gute Stellungnahme eines Arztes dazu, um höher bewertet zu werden. Das gilt auch für die Bedeutung und Darlegung des Begriffs "aggressive Therapie" -und damit für eine höhere Bewertung.
Auf jeden Fall schadet es nicht, sich auf einen Widerspruch und ggfls. Klage einzustellen.
Leider gibt es kaum Urteile von Sozialgerichten, auf die man sich beziehen kann, weil Versorgungsämter, wenn sie meinen, die Klage könne doch ungünstig für sie ausgehen, dazu neigen, den Klägern (höhere) Angebote zu machen. Damit ist das Klageverfahren beendet, soweit ein Kläger auf das Angebot eingeht.
obwohl, gefühlt, schon alle 643 Mitglieder des Forums meine Broschüre zur (Schwer-) Behinderung erhalten haben, sei
hier nochmal etwas kopiert aus der maßgeblichen GdS-Tabelle zu Vaskulitiden:
Allgemeines, --Bei den entzündlich-rheumatischen Krankheiten sind unter Beachtung der Krankheitsentwicklung neben der strukturellen und funktionellen Einbuße die Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und die Beteiligung weiterer Organe zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für Kollagenosen und Vaskulitiden.
18.2.3 Vaskulitiden --Die Beurteilung des GdS bei Kollagenosen und Vaskulitiden richtet sich nach Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, wobei auch eine Analogie zu den Muskelkrankheiten in Betracht kommen kann. Für die Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie soll ein GdS von 50 nicht unterschritten werden.
- - - - - -
Es kommt also in jedem Fall und wesentlich auf die Auswirkungen an, die also zu beschreiben sind. Das allein genügt aber auch nicht. Hinzukommen muß eine aussagekräftige Stellungnahme des behandelnden Arztes, die aber auch die Art und das Ausmaß der Organbeteiligungen beinhalten sollte. Sonst nutzt, verständlicherweise, eine noch so gute und umfangreiche Aufzählung der Beeinträchtigungen nichts.
Soweit nicht Gravierendes und/oder Dauerhaftes zu verzeichnen ist, entspricht es meiner Erfahrung, dass ein GdB von 20 oder 30 festgestellt werden. Es gehört schon einiges an Beeinträchtigungen oder eine besonders gute Stellungnahme eines Arztes dazu, um höher bewertet zu werden. Das gilt auch für die Bedeutung und Darlegung des Begriffs "aggressive Therapie" -und damit für eine höhere Bewertung.
Auf jeden Fall schadet es nicht, sich auf einen Widerspruch und ggfls. Klage einzustellen.
Leider gibt es kaum Urteile von Sozialgerichten, auf die man sich beziehen kann, weil Versorgungsämter, wenn sie meinen, die Klage könne doch ungünstig für sie ausgehen, dazu neigen, den Klägern (höhere) Angebote zu machen. Damit ist das Klageverfahren beendet, soweit ein Kläger auf das Angebot eingeht.
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
(Viktor Frankl, 1905-1997)