Höhere Zuzahlungen/Mehrkosten ab 1.4.

Alles, was mit Behörden im Zusammenhang mit Vaskulitis zu tun hat
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Ingeborg
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Höhere Zuzahlungen/Mehrkosten ab 1.4.

Beitrag von Ingeborg » Fr Mär 30, 2018 11:36 am

Die Krankenkassen senken ab 1.4.2018 ihre Festpreise für viele Wirkstoffe. Wenn die Pharmaunternehmen nicht ihre Preise senken, kommen Mehrkosten auf gesetzlich Versicherte zu. Wer z.B. Azathioprin oder Arava nimmt, ist betroffen.

Info unter:

https://www.focus.de/finanzen/news/gueltig-ab-1-4-gebuehren-hammer-ab-april-muessen-millionen-kranke-mehr-fuer-viele-medikamente-zahlen_id_8685355.html?



Weiß jemand, ob die Belastungsgrenze von 1% des Jahreseinkommens (und darüber die Zuzahlungsbefreiung) für chronisch Kranke sich ändert, also trotz dieser Grenze die durch die Absenkung der Festpreise entstehenden Mehrkosten bezahlt werden müssen? Gab es dies immer schon?



weitere Infos:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungsbefreiung-fuer-chronisch-Kranke-820.html

https://www.aponet.de/service/zuzahlungsbefreiung/zuzahlungsrechner.html
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dsabine (Archiv)
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Re: Höhere Zuzahlungen/Mehrkosten ab 1.4.

Beitrag von dsabine (Archiv) » Fr Mär 30, 2018 12:07 pm

Hallo Ingeborg,



nach Auskunft meiner Steuerberaterin ist eine Änderung der Belastungsgrenze nicht in Sicht. Jedoch sollte man immer alle Kosten, auch wenn sie unter der 1% Grenze liegen, bei der jährlichen Steuererklärung angeben. Zum eine, weil mehrere Klagen gegen diese Grenze laufen, zum anderen, weil eine Änderung - wenn sie denn kommen sollte - auch rückwirkend erfolgen kann.

Wer dann also nachweisen kann, dass die Kosten regelmäßig bei der Steuer angegeben wurden, darf mit einer rückwirkenden Erstattung rechnen.



Dieser Fall liegt ähnlich wie die steuerliche Anrechnung von Arbeitszimmerkosten bei Lehrern, die vor einigen Jahren gestrichen wurde und dann nach Klagen vor Gericht wieder eingeführt werden musste. Die Lehrer, die auch in den Jahren, als dies als nicht mehr zulässig galt, immer brav die Kosten angegeben hatten, bekamen auf einen Schlag alles vom Finanzamt erstattet - in unserem Fall wurde damit eine schöne unerwartete Urlaubsreise finanziert.



Es besteht also Hoffnung. Auch auf den Frühling . . . ?



Schöne Ostertage!

Ingeborg
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Re: Höhere Zuzahlungen/Mehrkosten ab 1.4.

Beitrag von Ingeborg » Fr Mär 30, 2018 5:04 pm

Hab gerade durch ein anderes forum dazugelernt. Danach geht nicht, wenn ich das richtig verstanden habe, um die bekannte Zuzahlung pro Medikament, für die die Belastungsgrenze gilt. Es geht um die AUFZAHLUNG, die dadurch entsteht, dass die KK den Festpreis senkt -und das Pharmaunternehmen nicht gleichzeitig eine Preissenkung vornimmt-, die Patient als Mehrkosten allein bezahlen muß. Hier gibt es keine Regelung zur Entlastung, auch nicht für Chroniker.

Meine Frage ist damit insofern beantwortet, dass trotz dieser Belastungsgrenze die durch die Absenkung der Festpreise entstehenden Mehrkosten bezahlt werden müssen. Also am Beispiel Arava 20 mg 100 Stück, z.B. Apothekenpreis 315 €, KK-Festpreis 235 €, zusätzliche Mehrkosten für den Patienten 80 €.

Hier fehlt mir einfach eine Regelung für Chroniker ähnlich der Belastungsgrenze.

Nebenbei sei erwähnt, dass der Festpreis für Prednisolon erhöht wird. Doch waren dies nie hohe Kosten.

Allen alles Gute.

Ingeborg
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Hartmut (Archiv)
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Re: Höhere Zuzahlungen/Mehrkosten ab 1.4.

Beitrag von Hartmut (Archiv) » Fr Mär 30, 2018 9:39 pm

Na dann können sich die Vorstände der KK's ja wieder ihre Gehälter erhöhen.



LG. Hartmut

Matze_Schmitz (Archiv)
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Re: Höhere Zuzahlungen/Mehrkosten ab 1.4.

Beitrag von Matze_Schmitz (Archiv) » So Apr 29, 2018 8:50 am

@ dsabine

Hallo Dsabine,

danke für die Nachricht bezüglich der Krankheitskosten bei der Steuererklärung und den Tipp, auch vorsorglich alle diese Kosten bei der Steuererklärung anzugeben (Außergewöhnliche Belastungen, oder?).

Das gilt auch für die "normal" Kranken mit der (Eigenbelastungs-) Grenze von 2 % des Einkommens, umso mehr für chronisch Kranke mit den 1 %.

Es ist doch so, dass alles, was die Eigenbelastung überschreitet, steuerlich wirkt (das letztlich zu versteuernde Einkommen senkt)?

Oder wirkt ab Überschreiten der Grenze alles, was an Krankheitskosten angefallen ist?

Dazu zählen meines Wissens auch alle Kosten für Arztbesuche, also Reisekosten je Kilometer (hin und zurück).

Viele Grüße an Sie und alle hier, Matthias

GeNeRaL (Archiv)
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Re: Höhere Zuzahlungen/Mehrkosten ab 1.4.

Beitrag von GeNeRaL (Archiv) » So Apr 29, 2018 9:18 am

Wenn man die Belastungsgrenze erreicht hat, kann man sich den Befreiungsausweis von der KK zuschicken lassen. Ich lasse mich immer gleich für das ganze Jahr befreien, da rechnet die KK das Einkommen, errechnet daraus die Belastungsgrenze, ich zahle den Betrag und bekomme meinen Ausweis dann.



Damit sollte doch dann auch der Aufpreis abgegolten sein oder?

Ingeborg
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Re: Höhere Zuzahlungen/Mehrkosten ab 1.4.

Beitrag von Ingeborg » So Apr 29, 2018 10:41 am

Hallo GeNeRal,

nein, dass der Aufpreis damit abgegolten ist, so ist es leider nicht. Die Belastungsgrenze gilt nur für die Zuzahlungen. Ich nenne das Mogelpackung, wenn Chronikern eine Belastungsgrenze von 1% zugesprochen ist. Das "Kleingedruckte" sagt hier etwas ganz anderes aus.



Wer Steuern zahlt, hat immerhin die Möglichkeit, seine 'außergewöhnlichen Belastungen' mit den Aufzahlungen aufzumotzen. Da zunächst ein Eigenanteil berechnet wird, ist eine Sammlung von z.B. Zuzahlungen, Aufzahlungen, Medikamente, Fahrten zum Arzt, zur Apoetheke einscjl. Parkgebühren, Brillenkosten usw. sehr sinnvoll. Nicht zu vergessen die 900 E pauschal für Privatfahrten ab einem bestimmten GdB, ich glaube ab 70(?).



Die Anrechnung dieser Belastungen errechnet(e) sich dann nach dem Einkommen und nach Abzug des daraus sich ergebenden prozentualen Betrages. Erst der darüber hinausgehende Betrag ist steuerlich relevant. Es soll zur Berechnung zudem ein neueres Urteil des BFH aus 2017 geben, das ich aber noch nicht gelesen habe. Ich vermute nur kleinere Korrekturen an der bisherigen Regelung...

(alles nach bestem Wissen und Gewissen..)



Hallo Matze,

ich denke, hiermit auch Deine Fragen beantwortet zu haben.

Sei willkommen in unserem Forum.



LG Ingeborg
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Ingeborg
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Re: Höhere Zuzahlungen/Mehrkosten ab 1.4.

Beitrag von Ingeborg » So Apr 29, 2018 1:01 pm

Infos zu den steuerlichen Fragen u.a. unter:

https://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/
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