...noch ne verwaltungstechnische Frage...

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Alex (Archiv)
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...noch ne verwaltungstechnische Frage...

Beitrag von Alex (Archiv) » Mo Mär 05, 2018 11:48 am

Moin zusammen,



gibt es eine Begrenzung der rückwirkenden Bescheinigung ?



Anfangs wurde meine Behinderung mit GdB 40 ab dem Datum der Erkrankung ausgestellt, dies war im August 2009. Dem Widerspruch wurde nun stattgegeben, die GdB 50 sind allerdings erst ab August 2013 gültig.



Wird dies korrigiert wenn ich erneut Veto einlege oder hat es eine besondere Bewandniss ?



Vielen Dank für eure Hinweise.



Gruss.......Alex mit MPA

Ingeborg
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Re: ...noch ne verwaltungstechnische Frage...

Beitrag von Ingeborg » Mo Mär 05, 2018 12:45 pm

Hallo Alex,

zum Verständnis: Du hast 2009 Widerspruch gegen den GdB von 40 eingelegt, dem nun mit der Änderung auf 50 stattgegeben wurde?

Welches auf die Erkrankung bezogene Ereignis hat denn im August 2013 stattgefunden?

Gruß, Ingeborg
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Hope (Archiv)
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Re: ...noch ne verwaltungstechnische Frage...

Beitrag von Hope (Archiv) » Mo Mär 05, 2018 1:27 pm

Hallo Alex,

ich kenne es so, dass bei einem Teilabhilfebescheid (s.Änderung unten!) -ebenso wie bei einem Widerspruchsbescheid- die Klage folgt. Ist denn keine Rechtsmittelbelehrung angegeben?

Allerdings kann i.R. der Klage meines Wissens auch ungünstiger entschieden werden, was meistens aber nicht geschieht.

Bei uns sind die Mitarbeiter des Versorgungsamtes freundlich, deshalb würde ich zunächst versuchen, die Hintergründe telefonisch zu klären, die Frist aber dabei im Auge behalten.

Viele Grüße

Hope

Hatte leider keine Unterlagen mehr zum nachsehen, doch wenn ich den Sachverhalt jetzt durchdenke, komme ich zu einem anderen Ergebnis als nach meiner Erinnerung: Im Widerspruchsverfahren müsste eigentlich der bisherige Bescheid aufgehoben worden und ein neuer Bescheid erlassen worden sein, gegen den nun wieder Widerspruch eingelegt werden kann,

Ingeborg
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Re: ...noch ne verwaltungstechnische Frage...

Beitrag von Ingeborg » Mo Mär 05, 2018 5:08 pm

Hi Alex,

Hope hat recht: es wird nach Widerspruch -soweit er nicht abgelehnt wird- ein neuer Bescheid erlassen, der Teil-Abhilfebescheid oder Abhilfebescheid heißt, je nachdem, ob dem Widerspruch in Teilen oder in Gänze abgeholfen wurde.

Wenn Du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist, mußt Du das dem VA mitteilen. Dann geht die Angelegenheit zur Entscheidung an die nächsthöhere Behörde, und wenn die nicht abhilft, kann Klage eingereicht werden.



Nach Deinem sehr knappen Text gehe ich fast davon aus, dass, wenn Dein Widerspruch (von 2009 bis 2018) bis zur Entcheidung 9 Jahre(?) gedauert hat, dies letztendlich das Gericht entschieden hat(?). Warum der neue GdB erst ab 2013 gilt, wäre ggf. dem Urteil zu entnehmen.



Ansonsten kläre uns näher zum Verfahren auf. Doch vielleicht rufst Du tatächlich mal den Sachbearbeiter an und fragst, wie die Rückwirkung zustande kommt. Wäre dann nett, uns zu benachrichtigen.

Grüße, Ingeborg
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Alex (Archiv)
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Re: ...noch ne verwaltungstechnische Frage...

Beitrag von Alex (Archiv) » Mi Mär 07, 2018 8:29 am

Hallo zusammen,



ich bin gerade nicht so gut zufrieden....eine Grippe hat mich seit Tagen im Griff, daher war ich so kurz "angebunden"...



Also erkrankt bin ich im August 2009.....bis Ende 2012 dauerte die Odyssee bis man mich wieder im Griff hatte. Danach habe ich eine Jahr meine Eltern versorgt und als diese gegangen waren, war ich auch finanziell am Ende. Also habe ich mich erst um einen Job gekümmert und da ich nun im 5. Jahr stabil bin und Vollzeit arbeite, habe ich über den Antrag nicht mehr nachgedacht.....diesen dann aber im März 2017 gestellt.



Dort hiess es dann "Feststellungsbescheid ab Aug. 2009 mit GdB 40 ". Gegen diesen Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt und das Ergebnis lautet; "Abhilfebescheid ab Aug. 2013 beträgt der Grad der Behinderung GdB 50".



Das ist nun Stand der Dinge......wobei ich nicht verstehe wieso 4 Jahre "ausgeblendet" werden ?



Gruss.......Alex

Ingeborg
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Re: ...noch ne verwaltungstechnische Frage...

Beitrag von Ingeborg » Mi Mär 07, 2018 10:01 am

Guten Morgen Alex,

ah ja, jetzt verstehe ich. Weiß aber trotzdem ebenfalls nicht, warum im Widerspruchsbescheid nur eine Rückwirkung bis August 2013 festgelegt wurde. Von einer Verjährungsfrist oder Beschränkung bei Widerspruch hab ich noch nicht gehört.

Da gibt es m.E. 2 Möglichkeiten:

1. es könnte sich um einen Tippfehler handeln (jeweils August, 2009 und 2013)

2. es könnte sich um sonstwas handeln, das man aber nicht entnehmen kann, weil dafür keine Begründung gegeben wurde.



Wenn die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist, kannst Du dem VA mitteilen, dass Du mit der Rückwirkung nicht einverstanden bist und Du diesbezüglich um Korrektur auf August 2009 bzw. Weiterleitung an die nächsthöhere Behörde bittest.



Vielleicht läßt sich das tatsächlich telefonisch klären und bei der 1. Möglichkeit innerhalb der Rechtsmittelfrist korrigieren.

Wenn nicht, kannst Du innerhalb der Frist schriftlich, wie oben gesagt, intervenieren. Wichtig ist, die Frist im Auge zu behalten.

Den Zusatzurlaub wird es nachträglich nicht geben, jedoch kann man weit in die Vergangenheit den neuen GdB steuerlich noch geltend machen.

Viel Erfolg,

Ingeborg
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