GdB - Frage

Forumsbeiträge, die vor dem 06.06.2018 erstellt wurden
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Andariel (Archiv)
Beiträge: 33
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

GdB - Frage

Beitrag von Andariel (Archiv) »

Hallo,



ich brauche (leider) euren Rat:

Habe wegen CSS einen GdB von 30 bekommen.

Dann wurde ich angeschrieben, ob sich an der Situation was geändert hätte. Bevor man mir die paar Prozente auch noch weg nimmt, habe ich die Gelegenheit genutzt und aufgrund der enormen psychischen Probleme einen Verschlimmerungsantrag mit gesendet.

Mein Antrag wurde abgelehnt.

Dann habe ich einen Widerspruch eingelegt und mir die Unterlagen zuschicken lassen.

In der gutachtlichen Stellungnahme sind die seelischen Leiden mit 20 angegeben. Darunter steht Gesamt-GdB: 40 gegenseitige Verstärkung.

Müsste ich denn nun 40% haben? Denn mein Antrag wurde abgelehnt, das würde dann nicht stimmen.

Das ist alles so kompliziert.

Könnt ihr mir helfen?



Vielen Dank schon mal für eure Antworten!



LG
Hope (Archiv)
Beiträge: 340
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: GdB - Frage

Beitrag von Hope (Archiv) »

Hallo Andariel,

habe Deinen Text nochmal gelesen und verstehe ihn nun anders: Nachdem Dein Erhöhungsantrag abgelehnt wurde, hast Du Widerspruch eingelegt und die Unterlagen angefordert, die der Ablehnung zu Grunde liegen. Da die Behörde dem Gutachten mit den 40 % nicht gefolgt ist, hatte sie entweder noch andere Kriterien oder es ist einfach ein Fehler passiert. Da Du aber Widerspruch eingelegt hast, wird ohnehin alles nochmals geprüft. Solltest Du die Begründung des Widerspruchs noch nicht eingereicht haben,würde ich darin auf das Gutachten verweisen und alles noch zusätzlich untermauern.

Viel Erfolg

Hope
Ingeborg
Beiträge: 4220
Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am

Re: GdB - Frage

Beitrag von Ingeborg »

Hi Andariel,

ich entnehme aus dem Geschriebenen, dass Du bisher davon ausgingst, einen Gesamt-GdB von 30 auf den Antrag wegen Css erhalten zu haben. Das müßte dann auf dem ersten Bescheid so stehen. Mit dem Widerspruch wegen der abgelehnten Verschlechterung/Erhöhung hast Du dann aus den Unterlagen erfahren, dass seelische Leiden mit einem Einzel-GdB von 20 bewertet wurden und ein Gesamt-GdB von 40 genannt ist, außerdem, dass sich Css und das seel. Leiden gegenseitig verstärken.

*

Letztendlich geht es Dir aber um die Frage, ob Dir ein Gesamt-GdB 40 von zuzuerkennen ist (bei Css Einzel-GdB 30 und seel. Leiden Einzel-GdB 20), so, wie es die gutachtliche (ärztliche) Stellungnahme aussagt. Ich würde uneingeschränkt ja sagen, da der Verwaltungsfachmann, der für den Bescheid zuständig ist, nicht der fachliche Beurteiler ist. Dies müßte dann der Bescheid so aufführen. Gegen diesen Bescheid ist in der Frist Widerspruch möglich. 30 und 40 berechtigen Dich, u.a. einen Gleichstellungsantrag (Kündigungsschutz) zu stellen. Einen Ausweis bekommst Du jedoch nicht.

Alles klar? Oder hab ich´s falsch verstanden?

LG Ingeborg

* Ausführungen zu gegenseitiger Verstärkung hab ich gelöscht.
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
Andariel (Archiv)
Beiträge: 33
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: GdB - Frage

Beitrag von Andariel (Archiv) »

Hallo Ingeborg,



vielen Dank für deine Antwort.

Die seelischen Probleme habe ich im Erstantrag nicht genannt.



Nur verstehe ich nicht, warum der Sachbearbeiter nicht lesen kann.

An der Zahl 40 gibt es nicht viel zu verstehen.



Das Versorgungsamt wartet nun auf meine Begründung.

Werde dann mal schreiben, dass ich die 40% anerkannt haben möchte.



Ich weiß, dass ich mir von den Prozenten nicht viel "kaufen" kann.

Aber es wird ja nicht besser, vondaher kämpfe ich mich jetzt schon mal durch den Verwaltungsapparat :-/



Lg
Andariel (Archiv)
Beiträge: 33
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: GdB - Frage

Beitrag von Andariel (Archiv) »

Hallo Hope,



Ich habe gerade deinen Text nicht angezeigt bekommen, aber nun sehe ich was du geschrieben hast.

Genau wie du sagst ist der Ablauf gewesen.

Ich hoffe einfach mal, dass es wirklich ein Fehler war.

Kann das Ganze aber beim besten Willen nicht verstehen.

Zum Glück habe ich mir die Unterlagen zuschicken lassen.



Vielen Dank für deine Antwort!



Lg
Ingeborg
Beiträge: 4220
Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am

Re: GdB - Frage

Beitrag von Ingeborg »

Man sollte sich immer die Unterlagen, die zu der Festsetzung oder Ablehnung geführt haben, zuschicken lassen. Nicht zuletzt daraus ergibt sich, ob etwas vergessen wurde und überhaupt, wo man mit seiner Widerspruchs-Begründung ansetzen kann.

Dir, Andariel, wünsche ich viel Erfolg.
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
Hope (Archiv)
Beiträge: 340
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: GdB - Frage

Beitrag von Hope (Archiv) »

Hallo Andariel,

meinen Text konntest Du nicht lesen, weil ich ihn gelöscht und nochmals überarbeitet hatte.

Ich bin gespannt, wie über Deinen Widerspruch entschieden wird, zumal lt. Ingeborg ein Abweichen vom Gutachten hätte angegeben werden müssen; würde mich daher freuen, wenn Du das Ergebnis mitteilst.

Viele Grüße

Hope
Hartmut (Archiv)
Beiträge: 1674
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: GdB - Frage

Beitrag von Hartmut (Archiv) »

Widerspruch einlegen und Akteneinsicht in Kopie verlangen , die Kopien musst du bezahlen.



Vor allem solltest du dir von all deinen Ärzten deine Beschwerden betreff Medikamente ( Methotrexat ist ein Zytostatika ) Nebenwirkungen inklusive Physische und Psychische in Attesten bescheinigen lassen.

LG.HARTMUT
Ingeborg
Beiträge: 4220
Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am

Re: GdB - Frage

Beitrag von Ingeborg »

@Andariel,

was mir heute erst bewußt wurde, ist, dass Dich das Versorgungsamt angeschrieben hat, ob sich was verändert hat. Es meint doch wohl nicht, dass sich beim CSS was ändert(?) Psych. Leiden können sich verringern, bessern, hier ist eine solche Frage nicht abwegig. Wenn das Amt CSS meinen sollte (wovon Du zunächst ausgingst), dann solltest Du eine Bescheinigung Deines Rheumatologen einsenden, dass es sich um eine systemische, in Schüben verlaufende, unheilbare Autoimmun-Erkrankung handelt, die lebenslang mit Immunsuppressiva behandelt werden muß.

LG Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
Ralf N (Archiv)
Beiträge: 435
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: GdB - Frage

Beitrag von Ralf N (Archiv) »

Hallo Andariel,

ich kann Dich gut verstehen, habe MW (GPA) und auch psychische Probleme. Mir wurde auf Anhieb 50% und Kennzeichen G zugeordnet. Erst mal für 2 Jahre, dann kam ein Schreiben zu einem 'Feststellungsverfahren', habe alles neu eingereicht mit Hinweis auf die dauerhafte Therapie mit Kortison und aggressiven Medikamenten (siehe Hartmut). Da gerade Poststreik war habe ich die Unterlagen dann selber abgegeben - nach dem Poststreik gab es dann einen bösen Brief, dass meine Ärztin (Psycho) keinen Befund geschickt habe und sie würde nun 'als Zeuge vorgeladen'...

Verständnisvoll geht anders...

Also nicht entmutigen lassen, im Notfall hilft der Anwalt des VdK weiter.

Du solltest wenn möglich 50% anpeilen, erst ab da gibt es die nützlichen Vorteile.

Viel Erfolg

Ralf
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