Dexamessung bezahlt die KK ?

Forumsbeiträge, die vor dem 06.06.2018 erstellt wurden
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Daniela_sh (Archiv)
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Dexamessung bezahlt die KK ?

Beitrag von Daniela_sh (Archiv) »

Hallo zusammen,



ich hab mit der Suchfunktion schon gesucht aber nicht gefunden.Zum Jahreswechsel schrieb hier jemand das die Dexa-Messung nun doch von der Krankenkasse bezahlt werden kann.Ich muss nun wieder messen lassen.Osteoporose ist seit einem Jahr diagnostiziert.Falls mir da wer weiterhelfen kann, gerne auch per PN .



Danke Daniela
Theresia (Archiv)
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Re: Dexamessung bezahlt die KK ?

Beitrag von Theresia (Archiv) »

Hallo Daniela,



das Thems heißt: Knochendichtemessung jetzt über KK abrechenbar



http://f3.webmart.de/f.cfm?id=1262119&r=threadview&t=4013086&m=16104606#16104606



LG

Theresia
Daniela_sh (Archiv)
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Re: Dexamessung bezahlt die KK ?

Beitrag von Daniela_sh (Archiv) »

Vielen Dank Theresia,



habe sofort telefoniert mit der Krankenkasse und werde sie bezahlt bekommen nur durch die Angabe der Abrechnungsziffer 34601 und dem Hinweis das es zur Einstellung der Medikation notwendig ist.

Daher auch mein Tipp: Notiert Euch die Abrechnungsziffer und besprecht das telefonisch mit eurer KK dann sollte das kein Problem sein.



LG Daniela
dsabine (Archiv)
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Re: Dexamessung bezahlt die KK ?

Beitrag von dsabine (Archiv) »

Barmer zahlt nur bei bestehender Osteoporose im Rahmen der Verlaufskontrolle. Bei Verdacht nur, wenn sich der auch bestätigt.

Vorbeugende Kontrolle wird nicht übernommen.
Theresia (Archiv)
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Re: Dexamessung bezahlt die KK ?

Beitrag von Theresia (Archiv) »

... wie lange noch?!
Hartmut (Archiv)
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Re: Dexamessung bezahlt die KK ?

Beitrag von Hartmut (Archiv) »

Ich bin auch bei der Barmer



werde ich nächsten Monat ja sehen ob die zahlen , gebe dann Bescheid.

Hab da mal was gelesen auf deren Seite chronische Nierenerkrankung und bei Langzeiteinnahme von bestimmten Medikamenten dann zahlen die , guck mal ob ich das noch finde.

LG. Hartmut
Reni02 (Archiv)
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Re: Dexamessung bezahlt die KK ?

Beitrag von Reni02 (Archiv) »

Hallo Hartmut,

es gibt seit Mai 2013 eine Verordnung, dass chronisch Kranke, die Medikamente einnehmen müssen wie z.B. Kortison und Pantoprazol keine Zuzahlung bei der DEXA-Messung mehr leisten müssen, allerdings nur alle 5 Jahre. Also ich brauchte im September 2013 nichts bezahlen.

LG Reni
dsabine (Archiv)
Beiträge: 507
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Re: Dexamessung bezahlt die KK ?

Beitrag von dsabine (Archiv) »

@Hartmut, das dachte ich auch, ebenso der Radiologe, der die Untersuchung gemacht hat. Aber nein. Hatte einen regen Schriftwechsel mit meiner Geschäftsstelle. Allerdings wäre es übernommen worden, wenn ich als §16b Patient stationär im KH gewesen wäre. Dazu hatte ich keine Lust - wäre mit Anfahrt und Zusatzzahlung auch kaum billiger gewesen.
Ingeborg
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Re: Dexamessung bezahlt die KK ?

Beitrag von Ingeborg »

eigentlich ...ja eigentlich ist mit dem Beschluß des G-ba zum Thema DXA Messung im Febr. 2013 und mit der Veröffentlichung im Veröffentlichungsblatt im Mai 2013 diese Knochendichtemessung Kassenleistung. Es gab dann Unsicherheiten, wonach die Messung abgerechnet werden kann. Die lautet nun seit Jan ds.Jhres. 34601.

Meines Erachtens gibt es seitdem nichts mehr, was die KK zu beanstanden hätte (außer, dass es sie jetzt Geld kostet).

Den 16 b kenne ich gar nicht. SGB V? Klingt so wie 116b SGB V wonach spezialfachärztliche Ambulanzen komplexe, schwerwiegende und seltene Erkrankungen diagnostizieren und behandeln dürfen. Es handelt sich dort jedoch um eine ambulante Behandlung. Woher die Bereitschaft der Barmer kommt, die Messung dann jedoch zu zahlen, wenn sie anläßlich eines stationären Aufenthalts geschieht, erschließt sich mir nicht. Denn den zahlt sie dann doch auch noch dazu!? Ich versteh das nicht.

Gruß, Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
dsabine (Archiv)
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Re: Dexamessung bezahlt die KK ?

Beitrag von dsabine (Archiv) »

Hier ein Auszug der Ablehnung der Barmer:



"Beschluß vom 21.02.2013... Gemeinsamer Bundesausschuß ... Indikationsbereich für die Osteodensitometrie im Rahmen der kurativen ambulanten Versorgung... ist die Osteometrie als vertragsärztliche Leistung abrechenbar:



1. Zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung, wenn aufgrund konkreter anamnetischer und klinischer Befunde, beispielsweise bei klinisch manifester Wirbelkörper- oder Hüftfraktur ohne adäquates Trauma, eine Absicht für eine spezifische medikamentöse Therapie einer Osteoporose besteht.



2. Zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung kann die Osteodensitometrie frühestens nach 5 Jahren wiederholt werden.

....



Als reine Früherkennungsmaßnahme ist die Osteodensitometrie weiterhin keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse."





Sorry, ich hatte eine Zahl vergessen: §116b, Danach behandeln spezielle Ambulanzen in Krankenhäusern seltene Erkrankungen. Der Gesetzestext (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__116b.html)



"Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Hierzu gehören nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 insbesondere folgende schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierte Leistungen."



Ich werde mit einer §116b Überweisung behandelt, die gilt jeweils für drei Jahre.
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