Fahrtkosten

Forumsbeiträge, die vor dem 06.06.2018 erstellt wurden
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Ingeborg
Beiträge: 4220
Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am

Re: Fahrtkosten

Beitrag von Ingeborg »

wegen der Erstattung mußt Du Dich an die KK wenden. Der Arzt kann Dir eine Verordnung ausstellen über die Notwendigkeit, dass die Behandlung vergleichbar z.B. mit Chemotherapie ist (s. Anlage der Richtlinien). Das wäre aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit, eine Erstattung zu bekommen. Ob es vergleichbar ist, kann ich allerdings nicht beurteilen. Also sprich mit dem Rheumatologen, und dann lasse Dir die notwendige Fahrten vorher von der KK genehmigen.

LG
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
monne (Archiv)
Beiträge: 106
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Fahrtkosten

Beitrag von monne (Archiv) »

Hallo

Hab ja mit der KK gesprochen...die konnte mir irgendwie auch keine Antwort geben. Ich fahre ja selber mit Auto. Also vorher genehmigen muss es bei mir nicht.

Ich sprech einfach mal mit meinem rheuma-doc in 3 wochen....würde ja auch gern die infusion hier in der nähe gern bekommen
Ralf N (Archiv)
Beiträge: 435
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Fahrtkosten

Beitrag von Ralf N (Archiv) »

Hallo Marie,



leider muss ich Hartmut Recht geben was den MDK betrifft und ich kann mir nicht vorstellen, dass es da irgendwo in D einen MDK Arzt gibt der Spezialist für Vascu ist...

Bereite Dich gut vor! Hier im Forum gibt es dafür viele gute Vorlagen.

Bei Deiner KK ist leider extremer Sparzwang angesagt (Wie bei allen KK's).

Da hilft nur Hartnäckigkeit auch wenns viel Kraft kostet.

Ich drücke dir schon mal ganz fest die Daumen - viel Erfolg



Ralf
Ingeborg
Beiträge: 4220
Registriert: Mi Jun 06, 2018 11:33 am

Re: Fahrtkosten

Beitrag von Ingeborg »

Hi monne,

da es meiner Ansicht nach um einen Ausnahmefall nach der Fahrtkosten-Richtlinie des g-ba handelt (weil es nicht um einen stationären, vor- oder nachstationären Aufenthalt geht), ist lt. dieser Richtlinie erforderlich, sich die Erstattung vorher genehmigen zu lassen. Den zwingenden medizinischen Grund für die Fahrt kann wohl nur der Arzt begründen.

Welche Voraussetzungen vorliegen und wie sich Anspruchsteller und Kasse verhalten müssen, steht alles in der Richtlinie.

LG
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(Viktor Frankl, 1905-1997)
dsabine (Archiv)
Beiträge: 507
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Fahrtkosten

Beitrag von dsabine (Archiv) »

Hallo Monne,



meine Kasse (Barmer) übernimmt, wenn es um eine stationäre Behandlung handelt. Auch, wenn ich nur für einem "ambulanten" Termin an einem Tag zu meiner Ärztin fahre, wurden mir nun die Kosten erstattet, weil man in diese Ambulanz nur mit stat. Einwiesung kommen kann (befindet sich in einem Klinikum).



D.h. für meinen ersten Besuch musste ich so eine stat. Einweisung vorlegen, danach dann alle 3 Jahre eine Überweisung §116b.



Zusätzlich musste ich nachweisen, dass in meinem Wohnort bzw. in der näheren Umgebung keine gleichwertige Behandlung gegeben ist. Das hat die Ärztin schriftlich gemacht und ich habe das dann mit einem Schreiben eingereicht.



Das ganze ging dann über meine Geschäftsstelle an den MDK. Hat bei mir 3 Wochen gedauert.



Ich denke, der positive Bescheid beruht hauptsächlich auf den Ausführungen meiner Ärztin. Die hat eine lange Geschichte zu den verschiedenen Krankheitsbildern der Vaskulitis geschrieben, das war dem MDK vielleicht eine Nummer zu anstrengend, um es abzulehnen.
SiMONE00 (Archiv)
Beiträge: 991
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Fahrtkosten

Beitrag von SiMONE00 (Archiv) »

Hallo ich war 2005 in BB,

aufgrund des weiteren Anfahrtsweges bin ich dort hin geflogen. Ich musste damals öfters hinfliegen zur Voruntersuchung, zur Therapie und Kontrolle.

Ich reichte die ganzen Flugtickets ein, alles gar kein Problem.

Aber meine HÄ schrieb damals einen längeren Bericht warum ich gerade von BaWü nach BB gehe/gehen musste...

Vielleicht solltest du es dadrüber mal probieren, das ein Arzt einen entspr. Bericht /Attest verfasst.



LG
monne (Archiv)
Beiträge: 106
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Fahrtkosten

Beitrag von monne (Archiv) »

Hallo

Ja BB aufenthalt hat sie ja auch bezahlt und 1x Stuttgart zur Herz-OP (auch knappe 600 oder 700km)

Das waren ja alles stationäre Aufenthalte.

Aber mein Rheuma-Doc hat seine Praxis 100km von mir entfernt, ich wohne auf dem Lande und hier die Ortsansässigen Rheumadocs wollen mich nicht behandeln, deswegen muss ich immer für 1 Infusion am Tag 200km fahren...da geht bald ein ganzer Tag drauf :-/



Diese Fahrtkosten hätte ich gern erstattet, da es ambulant ist.

Gruss
Marion (Archiv)
Beiträge: 122
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Fahrtkosten

Beitrag von Marion (Archiv) »

Eigentl. Werden die Fahrtkosten erstattet wenn dadurch ein stationärer Aufenthalt vermieden wird. Das muss der Arzt dann nur bestätigen.



Gruß Marion
Ralf N (Archiv)
Beiträge: 435
Registriert: Do Jan 01, 1970 1:00 am

Re: Fahrtkosten

Beitrag von Ralf N (Archiv) »

Bei mir wurden die letzten 4 Infusionen 'teil stationär' gemacht. Das heisst, es gab ein belegtes Brötchen und eine Tasse Tee während der Infusion/Wartezeit...

Brauchte aber auch eine entsprechende Einweisung vom Hausarzt. Probleme mit der KK hatte ich dabei keine...

LG

Ralf
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