mal ne verwaltungstechnische Frage

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Alex (Archiv)
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mal ne verwaltungstechnische Frage

Beitrag von Alex (Archiv) » Sa Feb 10, 2018 8:45 pm

ich habe Ende September 2017 gegen meinen Bescheid von 40% Widerspruch mit Untestützung des VDK eingelegt.

Kürzlich hatten wir Ende Januar 2018....das sind 4 Monate....

Wie lange sollte so etwas dauern....oder sollte ich noch mal aktiv werden ?



Gruss.......Alex mit MPA und im 5ten Jahr stabil... :-)

(toi, toi, toi...)

bernddmc (Archiv)
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Re: mal ne verwaltungstechnische Frage

Beitrag von bernddmc (Archiv) » So Feb 11, 2018 10:07 am

Hallo Alex,

wenn schon 4 Monate seit deinem Wiederspruch vergangen sind,

kannst du mal nachhacken.

Lass Dich zur Not nochmal vom VDK beraten.

Sollte das Versorgungsamt den Einspruch ablehnen, so wird das

VDK sowieso dagegen klagen.



Das wird schon mit der Hilfe vom VDK klappen!



LG Bernd

Suse (Archiv)
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Re: mal ne verwaltungstechnische Frage

Beitrag von Suse (Archiv) » So Feb 11, 2018 10:12 am

Guten Morgen Alex,

bei mir hat es 4 Monate gedauert, bis ich den Abhilfebescheid erhalten habe. Los geschickt Anfang Oktober 2017 und gestern lag er im Briefkasten. Vom RA des SoVD, weiß ich, das es auch mal bis zu einem halben Jahr dauern kann. Ich drück dir die Daumen und wünsche dir einen schönen Sonntag



Suse

Marienkaeferle (Archiv)
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Re: mal ne verwaltungstechnische Frage

Beitrag von Marienkaeferle (Archiv) » So Feb 11, 2018 11:30 am

Wie gross ist meine Chance das einem Widerspruch abgeholfen wird?

Habe bei Euch schon öfters gelesen das dies ziemlich schwrr ist?

Grüße Marienkaeferle

Ingeborg
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Re: mal ne verwaltungstechnische Frage

Beitrag von Ingeborg » So Feb 11, 2018 4:07 pm

Hallo Marienkäferle,

zunächst ist wichtig zu wissen, dass es bei der Zuerkennung eines GdB nicht auf die Diagnose ankommt, sondern auf die Art und das Ausmaß der Organbeteiligungen und deren Auswirkung.

Auswirkungen bedeuten dabei Einschränkungen. Diese sollte man dem zuständigen Amt mitteilen und vom behandelnden Arzt bestätigen lassen.

Während man persönlich seine Einschränkungen oft (zu) hoch einschätzt, wird die Behörde den GdB von sich aus eher kleinhalten. Man kann sich also immer schon bei Antragstellung auf einen Widerspruch einstellen, muß jedoch wissen, dass Behörden sehr hartleibig sein können.

Die Schwierigkeit, einen Widerspruch durchzubekommen, liegt mitunter schon daran, dass die Einschränkungen nicht deutlich genug beschrieben sind oder der Arzt sie nicht bestätigen kann/will. Oder die Behörde hat "vergessen", den Arzt anschreiben, der zu den Beschwerden am besten etwas sagen kann.

Bei einem Widerspruch wird dieser an die nächsthöhere Behörde weitergegeben, die die Richtigkeit des Verfahrens überprüft (überprüfen soll). Dass sie es tut, ist leider nicht immer gewährleistet, wie ich erfahren mußte. Mit reihenweise nichtssagenden Begründungen werden/wurden wegen Personalmangels die Widersprüche in NRW abgelehnt.(Ich darf das so sagen, weil ich es schriftlich habe). Und es bleibt der kräftezehrende Klageweg, der dann oft wegen fehlender Kraft nicht begangen wird. Da die Behörde jedoch ein Klageverfahren mit Urteil scheut (es könnte sich rumsprechen, wenn sie verliert), kann aber die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts einen gewissen Druck ausüben.

Welche Chance Du hast, kann man also so individuell nicht beantworten. Wenn man es aber nicht versucht, erhält man kein besseres Ergebnis.

Falls Du meine kleine Broschüre zur (Schwer-) Behinderung möchtest, dann teile mir Deine e-mail-Adresse per PN mit.

LG Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)

Marienkaeferle (Archiv)
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Re: mal ne verwaltungstechnische Frage

Beitrag von Marienkaeferle (Archiv) » So Feb 11, 2018 4:43 pm

Danke Ingeborg

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