Leilinien ANCA assozieierter Vakulitiden

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slenny (Archiv)
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Leilinien ANCA assozieierter Vakulitiden

Beitrag von slenny (Archiv) » Mo Jan 29, 2018 10:57 am

Hallo zusammen,

hab grad einen Link zur aktuellen Leilinie zu ANCA-assoziierten Vaskulitiden bekommen.

Viel Spaß beim Lesen:



Leitlinien:

https://link.springer.com/article/10.1007/s00393-017-0394-1



Kurzfassung beim Berufsverband Deutscher Rheumatologen:

http://www.bdrh.de/informationen-fuer-rheumatologen/kongressberichte/detailansicht/archive/2017/october/article/deutsche-s1-leitlinie-der-dgrh-zu-diagnostik-und-therapie-vorgestellt.html?tx_ttnews%5Bday%5D=18&cHash=05cd2e6eaa542ce1dc78fa02103ea526

Ingeborg
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Re: Leilinien ANCA assozieierter Vakulitiden

Beitrag von Ingeborg » Mo Jan 29, 2018 4:09 pm

Vielen Dank slenny,

nun sind endlich mal die Erkenntnisse und Erfahrungen bei AAV der Erwachesenen in einer Leitlinie festgehalten, wenn es auch nur eine S1-Leitlinie ist. Immerhin.

LG Ingeborg
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Omega (Archiv)
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Re: Leilinien ANCA assozieierter Vakulitiden

Beitrag von Omega (Archiv) » Mo Jan 29, 2018 6:31 pm

Was ist S1-leitlinie?

Ingeborg
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Re: Leilinien ANCA assozieierter Vakulitiden

Beitrag von Ingeborg » Mo Jan 29, 2018 7:31 pm

Ich antworte aus Kraft-Gründen mal in Steno :

Leitlinien sind Handlungsempfehlungen, die den Arzt nicht binden und seine Therapiefreiheit nicht einschränken. Dagegen sind/wären Richtlinien bindend.



"Nach dem System der AWMF werden Leitlinien in vier Entwicklungsstufen von S1 bis S3 entwickelt und klassifiziert, wobei S3 die höchste Qualitätsstufe der Entwicklungsmethodik ist.

• S1: Die Leitlinie wurde von einer Expertengruppe im informellen Konsens erarbeitet.

• S2k: Eine formale Konsensfindung hat stattgefunden.

• S2e: Eine systematische Evidenz-Recherche hat stattgefunden.

• S3: Die Leitlinie hat alle Elemente einer systematischen Entwicklung durchlaufen (Logik-, Entscheidungs-und Outcome-Analyse, Bewertung der klinischen Relevanz wissenschaftlicher Studien und regelmäßige Überprüfung).



Die methodische Qualität einer S3-Leitlinie ist dementsprechend höher als die einer S2- oder S1-Leitlinie. Die überwiegende Mehrheit (knapp 70 %) aller Leitlinien der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften sind S1-Leitlinien."



Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinische_Leitlinie
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Omega (Archiv)
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Re: Leilinien ANCA assozieierter Vakulitiden

Beitrag von Omega (Archiv) » Di Jan 30, 2018 10:17 am

Danke!

Frosch (Archiv)
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Re: Leilinien ANCA assozieierter Vakulitiden

Beitrag von Frosch (Archiv) » Sa Feb 03, 2018 12:37 pm

Danke für die Info!



"B. Diagnostische und therapeutische Entscheidungen sollten unter Einbeziehung der Patienten getroffen werden. (IV, B)"



Ich gehe naiverweise davon aus, dass Ärzte mich beraten und ich entscheide?



Wahrscheinlich bin ich einfach nicht krank genug.



Andererseits - Im Krankenhaus musste ich immer unterschreiben, dass ich die Nebenwirkungen kenne und zustimme? Irgendetwas passt nicht.

Ingeborg
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Re: Leilinien ANCA assozieierter Vakulitiden

Beitrag von Ingeborg » Sa Feb 03, 2018 2:58 pm

Frosch, nee, hier kann ich Dir keine Naivität bescheinigen, denn: der Souverän ist immer der Patient! Der Arzt ist lediglich Berater -er kann nur versuchen, den Patienten zu überzeugen, mehr nicht. Im Krankenhaus -oder wo auch immer- MUßT Du nichts unterschreiben und solltest es nur nach ausführlicher Beratung, die auch Alternativen umfassen muß, tun. Unterschriften werden meist für besondere Untersuchungen oder Medikamente vom Arzt gefordert, damit er (D)eine Einwilligung im Zweifelsfall nachweisen und nicht -in Beweisnot- wegen Körperverletzung belangt werden kann. So verstehe ich auch "... sollten unter Einbeziehung der Patienten getroffen werden."

Nun heißt "sollten" nicht "müssen", aber auch keinesfalls "kann". In Leitlinien werden Evidenzklassen und Empfehlungsgrade genannt, aufsteigend nach: kann, sollte, soll, muß.

Schau mal hier: http://flexikon.doccheck.com/de/Evidenzbasierte_Medizin

Gruß, Ingeborg



Nachtrag: also, wenn ich überlege, wird es keinen Enpfehlungsgrad "muß" geben. Das würde die grundsätzliche Therapiefreiheit des Arztes zunichte machen.
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