GdB-MorbusWegener (GPA)
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Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
Hallo,
heute der Bescheid vom VA .
Nachdem ich eigentlich nur das Merkzeichen G beantragt habe,
wurde meine Liste mit den Gesundheitsstörungen, um 5 weitere
Beeinträchtigungen erweitert. Alle mit 0 angesetzt.Mittlerweile ist die Liste auf 11 Gesundheitssörungen angewachsen.
Ergebnis GBD 70 bleibt und Merkzeichen G abgelehnt.
Das alle 5 neue Beeinträchtigungen vom VA in die 40 GDB vom
Wegener fallen ist äusserst Interessant.
LG Bernd
heute der Bescheid vom VA .
Nachdem ich eigentlich nur das Merkzeichen G beantragt habe,
wurde meine Liste mit den Gesundheitsstörungen, um 5 weitere
Beeinträchtigungen erweitert. Alle mit 0 angesetzt.Mittlerweile ist die Liste auf 11 Gesundheitssörungen angewachsen.
Ergebnis GBD 70 bleibt und Merkzeichen G abgelehnt.
Das alle 5 neue Beeinträchtigungen vom VA in die 40 GDB vom
Wegener fallen ist äusserst Interessant.
LG Bernd
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Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
Hi Bernd,
hattest Du vorher schon wegen Wegener einen GdB von 40, oder hat sich der mit den 5 neuen erhöht? Sind die 5 angefügt aufgeführt bzw. woran kann man erkennen, dass sie zu Wegener gehören?
LG Ingeborg
hattest Du vorher schon wegen Wegener einen GdB von 40, oder hat sich der mit den 5 neuen erhöht? Sind die 5 angefügt aufgeführt bzw. woran kann man erkennen, dass sie zu Wegener gehören?
LG Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
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Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
Hallo Ingeborg,
ursprünglich hatte ich nur G beantragt und auf 2 Seiten meine
aktuellen Einschränkungen geschrieben.
In dem neuen Bescheid steht das ... 4 Beeinträchtigungen schon
im MW (40) berücksichtigt waren und die fünfte keine Behinderung darstellt, weil diese zu keiner dauernden Funktionbeeinträchtigung führt, die mit einem GDB von mindestens 10 zu bewerten ist (Bluthochdruck).
Im Gutachten sind diese 5 Gesundheitssörungen je mit einem
Einzel-GDB 0 bewertet.
Die anderen 4 :
Nervenstörung der Gliedmassen
Beeinträchtigung der Gehirnfunktion,Erschöpfbarkeit
Entleerungstörung der Harnblase
Psychovegetative Störungen,Erschöpfungssyndrom
Das ist absolut lächerlich vom VA.
LG Bernd
ursprünglich hatte ich nur G beantragt und auf 2 Seiten meine
aktuellen Einschränkungen geschrieben.
In dem neuen Bescheid steht das ... 4 Beeinträchtigungen schon
im MW (40) berücksichtigt waren und die fünfte keine Behinderung darstellt, weil diese zu keiner dauernden Funktionbeeinträchtigung führt, die mit einem GDB von mindestens 10 zu bewerten ist (Bluthochdruck).
Im Gutachten sind diese 5 Gesundheitssörungen je mit einem
Einzel-GDB 0 bewertet.
Die anderen 4 :
Nervenstörung der Gliedmassen
Beeinträchtigung der Gehirnfunktion,Erschöpfbarkeit
Entleerungstörung der Harnblase
Psychovegetative Störungen,Erschöpfungssyndrom
Das ist absolut lächerlich vom VA.
LG Bernd
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Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
Hi Bernd,
dass, von welch auch immer Sachbeabeiter/Gutachter, die Beeinträchtigungen nicht so "nah" wahrgenommen werden als man es selbst tut, klar, und viele Betroffene dramatisieren, um deutlich zu sein, auch klar. Deshalb sind Beeinträchtigungen, so wie sie von Dir beschrieben sind, vom FachArzt glaubhaft zu bescheinigen. Das Amt macht es sich auch gerne leicht, nicht unbedingt wegen Boshaftigkeit, es kämpft auch erheblich mit Personalmangel.
Man muß sich also immer auf einen Widerspruch einstellen und den schon am besten mit Hilfe eines Anwalts formulieren, der auf erste Fehler aufmerksam wird.
Zu Nervenstörungen der Gliedmaßen: ich habe ein G wegen der Polyneuropathie der Beine mit Gangstörung (brauche ohne Stock die ganze Breite des Bürgersteigs, mache Ausfallschritte pp). Hast Du das nicht auch? Muß der Arzt/Neurologe bescheinigen..
LG Ingeborg
dass, von welch auch immer Sachbeabeiter/Gutachter, die Beeinträchtigungen nicht so "nah" wahrgenommen werden als man es selbst tut, klar, und viele Betroffene dramatisieren, um deutlich zu sein, auch klar. Deshalb sind Beeinträchtigungen, so wie sie von Dir beschrieben sind, vom FachArzt glaubhaft zu bescheinigen. Das Amt macht es sich auch gerne leicht, nicht unbedingt wegen Boshaftigkeit, es kämpft auch erheblich mit Personalmangel.
Man muß sich also immer auf einen Widerspruch einstellen und den schon am besten mit Hilfe eines Anwalts formulieren, der auf erste Fehler aufmerksam wird.
Zu Nervenstörungen der Gliedmaßen: ich habe ein G wegen der Polyneuropathie der Beine mit Gangstörung (brauche ohne Stock die ganze Breite des Bürgersteigs, mache Ausfallschritte pp). Hast Du das nicht auch? Muß der Arzt/Neurologe bescheinigen..
LG Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
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Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
Hallo Bernd, aus eigener aktueller Erfahrung rate ich dir, dir die Hilfe des Sozialverbandes vdk zu sichern. Das kostet nicht viel und die anwaltlichen Widersprüche werden ernst genommen, die der Betroffenen nicht, selbst wenn sie inhaltlich identisch sind. Weil ich das nicht wusste, warte ich jetzt mindestens 2 Jahre auf eine Bearbeitung meiner Klage. Viel Erfolg wünscht slenny
Hab was korrigiert.
Hab was korrigiert.
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Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
Hallo Ingeborg,
so wie es aussieht, war der Bericht des Neurologen, mit der Gehstrecke am Rollator in der Anamese und nicht im Befund
angegeben und die PNP in der Beurteilung.
Eine Erwähnung im Befund wäre wichtiger gewesen.
Das passiert, wenn man ständig bei zig Ärzten ist und auch nicht
so fit .
Erstmal lege ich einfachen Einspruch ein und werde hoffentlich
mal einen Facharzt mit einem vernünftigen Befund finden.
Das Problem ist halt diese endlosen Ärztemarthons und so weiter.
LG Bernd
so wie es aussieht, war der Bericht des Neurologen, mit der Gehstrecke am Rollator in der Anamese und nicht im Befund
angegeben und die PNP in der Beurteilung.
Eine Erwähnung im Befund wäre wichtiger gewesen.
Das passiert, wenn man ständig bei zig Ärzten ist und auch nicht
so fit .
Erstmal lege ich einfachen Einspruch ein und werde hoffentlich
mal einen Facharzt mit einem vernünftigen Befund finden.
Das Problem ist halt diese endlosen Ärztemarthons und so weiter.
LG Bernd
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Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
Leg doch erst mal Widerspruch ein und schreib: Begründung folgt. Dann hast Du Zeit, diesen mit Argumenten zu bestücken und nachzuholen. Vielleicht kannst Du den Neurologen bewegen, einen neuen Bericht zu schreiben. Manchmal hilft schon das "Nachschießen" eines aussagekräftigen Berichts.
(Als Betroffene und Laie würd ich aber denken, die Art des Gehens, also Gangstörung und/oder Rollator in der Anamnese eines Arztberichts incl. Gehstrecke dürften reichen, um das glaubhaft gemacht zu haben. Aber das Amt liest oft nicht alles, sondern schaut nur auf die Zusammenfassung).
Du kannst auch diesbezüglich um Begutachtung durch das VA bitten. E ist (eigentlich) zur Ab- und Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet.
Viel Erfolg.
(Als Betroffene und Laie würd ich aber denken, die Art des Gehens, also Gangstörung und/oder Rollator in der Anamnese eines Arztberichts incl. Gehstrecke dürften reichen, um das glaubhaft gemacht zu haben. Aber das Amt liest oft nicht alles, sondern schaut nur auf die Zusammenfassung).
Du kannst auch diesbezüglich um Begutachtung durch das VA bitten. E ist (eigentlich) zur Ab- und Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet.
Viel Erfolg.
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
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Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
@slenny
aus Erfahrungen von vielen Bekannten,hat sich gezeigt, wer gegen das VA klagt (mit Anwalt oder VDK), bekommt max. beim Erstenmal
einen höheren GdB.
Bei allen weiteren Anträgen ist das VA eher negativ als positiv
eingestellt.
Bei dem letzen Bescheid vom VA, war der Gutachter extrem clever,
in dem er 4 wichtige Gesundheitsstörungen mit jeweils 0 dem
MW zugeordnet hat.
Da wird klagen eh nur nervenaufreibend.
Von daher werde ich vom Klagen absehen.
@Ingeborg
gegen den Bescheid vom VA habe ich erstmal Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis, das neue Befunde nachgereicht werden.
Der Gutachter war nur damit Beschäftigt,meine 2 seitige Schilderung (aktuelle Beeinträchtigungen) zu filtern und das
1 seitige Gutachten vom Neurologen zu ignorieren.
Nach dem Motto, so wenig wie möglich.
Denn das, was alles nachträglich mit 0 dem MW zugeordnet wurde, steht in keinem Verhältnis zu dem Zeitpunkt
im März letzten Jahres (GdB 40).
Das ist aber nichts Neues,denn in den letzten Jahren, hatte ich
eine Erhöhung von Einzel-GdBs beantragt und immer eine Ablehnung erhalten.
Ob das am VA liegt oder die Fachärzte keine Befunde geschickt
hatten, kann ich so genau nicht beurteilen.
LG Bernd
aus Erfahrungen von vielen Bekannten,hat sich gezeigt, wer gegen das VA klagt (mit Anwalt oder VDK), bekommt max. beim Erstenmal
einen höheren GdB.
Bei allen weiteren Anträgen ist das VA eher negativ als positiv
eingestellt.
Bei dem letzen Bescheid vom VA, war der Gutachter extrem clever,
in dem er 4 wichtige Gesundheitsstörungen mit jeweils 0 dem
MW zugeordnet hat.
Da wird klagen eh nur nervenaufreibend.
Von daher werde ich vom Klagen absehen.
@Ingeborg
gegen den Bescheid vom VA habe ich erstmal Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis, das neue Befunde nachgereicht werden.
Der Gutachter war nur damit Beschäftigt,meine 2 seitige Schilderung (aktuelle Beeinträchtigungen) zu filtern und das
1 seitige Gutachten vom Neurologen zu ignorieren.
Nach dem Motto, so wenig wie möglich.
Denn das, was alles nachträglich mit 0 dem MW zugeordnet wurde, steht in keinem Verhältnis zu dem Zeitpunkt
im März letzten Jahres (GdB 40).
Das ist aber nichts Neues,denn in den letzten Jahren, hatte ich
eine Erhöhung von Einzel-GdBs beantragt und immer eine Ablehnung erhalten.
Ob das am VA liegt oder die Fachärzte keine Befunde geschickt
hatten, kann ich so genau nicht beurteilen.
LG Bernd
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Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
Bernd, du hast mich völlig missverstanden. Ich riet dir, für den Widerspruch Hilfe des VdK zu suchen. Eigene Widersprüche werden von den VAs nicht ernst genommen. Dass ich jetzt klagen muss, ist genau die Folge daraus, dass mein Widerspruch nicht ernst genommen wurde, mangels Unterstützung vom VdK. Vielleicht ist das bei dir ja anders...
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Re: GdB-MorbusWegener (GPA)
@slenny,
Ein Widerspruch egal ob selbst oder mit Hilfe eingereicht, ist
nicht so entscheident, sondern schriftliche Befunde von den
Fachärtzten. Immer wenn möglich direkt zum VA senden; denn ob der Facharzt das macht und was er schreibt ist immer ein ???
Drücke Dir alle Daumen das du mit deiner Klage ein erfolgreiches
und zufriedenes Ergebnis ereichst.
LG Bernd
Ein Widerspruch egal ob selbst oder mit Hilfe eingereicht, ist
nicht so entscheident, sondern schriftliche Befunde von den
Fachärtzten. Immer wenn möglich direkt zum VA senden; denn ob der Facharzt das macht und was er schreibt ist immer ein ???
Drücke Dir alle Daumen das du mit deiner Klage ein erfolgreiches
und zufriedenes Ergebnis ereichst.
LG Bernd