DGRh zum Einsatz von Biosimilars

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Hope
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DGRh zum Einsatz von Biosimilars

Beitrag von Hope » Mo Mär 18, 2019 10:36 pm

Während die DGRh 2016 empfahl, Biosimilars nur einzusetzen, wenn das Originalpräparat bei dem Patienten noch nicht zum Einsatz kam und ein Wechsel vom Original zum Biosimilar höchstens bei Unverträglichkeit in Betracht zu ziehen,

hat sich nun die Sichtweise geändert und die DGRh erkennt in ihrem Update 2017 die Vorteile von Biosimilars an, empfiehlt jedoch deren Einsatz nur in Absprache mit dem Patienten vorzunehmen.

Dem Update ist zu entnehmen, dass in Dänemark und Norwegen schon seit längerem die Originalpräparate systematisch durch Biosimilars ersetzt werden und die Auswertung der bisherigen Datenlage keine Nachteile für die Patienten erkennen lasse. Auch hätten einige gesetzliche Krankenkassen Quoten für Biosimilars eingeführt, wodurch sich auch beim Original mittlerweile schon Preissenkungen ergeben hätten. Dadurch bestände die Möglichkeit, Biologicals einer größeren Anzahl von Patienten zur Verfügung zu stellen.

Die Stellungnahme kann man in der u.g. Quelle 2 auf Seite 3 bzw. 83 finden.

Da Biosimilars gentechnisch hergestellt werden, sind sie hinsichtlich des Wirkstoffs nicht zu 100% mit dem Originalwirkstoff identisch. Zu den Anforderungen, die an die Vergleichbarkeit gestellt werden, findet man ebenfalls in Quelle 2 Informationen.

Quellen:
1. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/70181/Entzuendliches-Rheuma-Biologika-oder-Biosimilars-darf-keine-Kostenfrage-sein?

2. https://www.dgrh.de/dam/jcr:19bf76f7-5dc5-4df2-bd3a-0249dbb71c1c/Biosimilars.pdf

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