SB-Widerspruchsverfahren Versorgungsamt

Alles, was mit Behörden im Zusammenhang mit Vaskulitis zu tun hat
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bernddmc
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SB-Widerspruchsverfahren Versorgungsamt

Beitrag von bernddmc » Di Nov 02, 2021 9:29 pm

Aktueller Fall:

Antrag bzw. Änderungsantrag auf Schwerbehinderung beim örtlichen Versorgungsamt eingereicht.
Nach dem Bescheid (GdB 40) Widerspruch eingelegt (mit Begründung wird nachgereicht) und die
Gutachterliche-Stellungnahme angefordert.
Danach weitere Unterlagen und Begründung des Widerspruchs nachgereicht.
Eingang des Widerspruchs wurde bestätigt und das vom Versorgungsamt eingeforderte Schmerztagebuch
ebenfalls eingereicht. das war Anfang September.

Nach mittlerweile 2 weiteren Monaten,dann meine E-Mail-Anfrage nach dem Bearbeitungsstatus.
3 Tage später die Antwort vom örtlichen Versorgungsamt:
Ihr Widerspruch befindet sich beim Regierungspräsidium ....... zur Erstellung eines
Widerspruchsbescheides.

Das heißt; das örtliche Versorgungsamt, gibt die Entscheidung des Widerspruchs an die nächst höhere
Behörde (Landesversorgungamt) ab.

Das örtliche Versorgungsämter Ihre Widersprüche weiterleiten ist mir absolut neu!

Wie Gummi zieht sich jetzt schon seit Anfang Januar 2021 hin!
Beim Antrag auf Gleichstellung April 2021 sieht es auch nicht besser aus. Nach der Ablehnung wurde
der Einspruch an eine andere Arbeitsagentur zur Entscheidung weitergeleitet.

LG Bernd

PS: Bei Ablehnung des Widerspruchs geht es mit dem VdK sowieso vor das Sozialgericht

bernddmc
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Re: SB-Widerspruchsverfahren Versorgungsamt

Beitrag von bernddmc » Mi Nov 03, 2021 1:23 pm

Aktuell:

Gestern eine E-Mail an das örtliche Versorgungsamt mit der Frage seit wann der Vorgang
beim Regierungspräsidium ist und ob es dort ein neues Aktenzeichen gibt.

Antwort, seit Ende September und das neue Aktenzeichen wurde mitgeteilt.

Keine Ahnung was man dazu sagen soll, erst auf direkte/expliziete Fragen erfährt
man von solchen Vorgängen!

LG Bernd

Ingeborg
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Re: SB-Widerspruchsverfahren Versorgungsamt

Beitrag von Ingeborg » Mi Nov 03, 2021 6:15 pm

Hallo Bernd,
das VA hätte Dich durchaus informieren können, dass es dem Widerspruch nicht abgeholfen hat und der Vorgang deswegen dem Landesversorgungsamt zur Bearbeitung übersandt wurde. Aber gerade Verfahren beim VA sind wahrscheinlich heutzutage Massenabfertigung. Es geht also aus verschiedenen Gründen nicht immer gemütlich in den Ämtern zu, wie man sich das von außen vielleicht vorstellt.
Aber das von Dir geschilderte Verfahren ist so vorgeschrieben in § 85 Sozialgerichtsgesetz, wenn das VA dem Widerspruch nicht abhilft. Dann entscheidet die nächsthöhere Behörde.
LG Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)

bernddmc
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Re: SB-Widerspruchsverfahren Versorgungsamt

Beitrag von bernddmc » Do Nov 04, 2021 1:52 pm

Hallo Ingeborg,

diese Möglichkeit vom VA war mir bisher nicht bekannt.

Die letzte Frage, die sich für mich stellt ist, wer stellt den vom Regierungspräsidium (Landesversorgungsamt)
erstellten Widerspruchsbescheid dann zu???? örtliche Versorungsamt oder das Landesversorgungsamt

Anfrage an das Versorgungsamt wurde schon gestellt.
Antwort: das Landesversorgungsamt


LG Bernd
Zuletzt geändert von bernddmc am Fr Nov 05, 2021 1:37 pm, insgesamt 1-mal geändert.

Ingeborg
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Re: SB-Widerspruchsverfahren Versorgungsamt

Beitrag von Ingeborg » Do Nov 04, 2021 4:17 pm

Das Landesversorgungsamt wird eine Entscheidung treffen, welche auch immer, einen Bescheid darüber erlassen und ihn Dir zukommen lassen. Sofern auch das Landesversorgungsamt dem Widerspruch nicht abhilft, wird der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Dann könnte innerhalb der dort genannten Frist Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden.
Ich wünsche Dir jedenfalls baldmöglichst Erfolg.
Ingeborg
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Re: SB-Widerspruchsverfahren Versorgungsamt

Beitrag von bernddmc » Do Jan 13, 2022 2:57 pm

Aktuell:

Dem Wiederspruch wurde stattgegeben und der Bescheid von 40 GdB auf 50 GdB erhöht.

Ob befristet oder unbefristet?!? In den nächsten Tagen muß der neue Bescheid vom
Versorgungsamt kommen!

War ein langer Weg von über einem Jahr!

LG Bernd

bernddmc
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Re: SB-Widerspruchsverfahren Versorgungsamt

Beitrag von bernddmc » Mi Jan 26, 2022 4:52 pm

@ Update

Der SB-Ausweis wurde befristet für 3,5 Jahre ausgestellt.
Normalerweise sind die anerkannten Behinderungen von Dauer
und somit als unbefristet zu deklarieren.
So wie es aussieht, hat da jemand im VA ein Problem, anders ist
das nicht zu erklären!

Dann in 2 Jahren nochmal eine weitere Aktion, wegen der Befristung!

LG Bernd

Ingeborg
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Re: SB-Widerspruchsverfahren Versorgungsamt

Beitrag von Ingeborg » Do Jan 27, 2022 3:05 pm

Hi Bernd,
den Experten, also den Beurteilenden, ist sicher bekannt, dass Autoimmunerkrankungen nicht heilen. Es kann jedoch auch mal Besserung der Einschränkungen eintreten. Nach meiner Erfahrung wird der Ausweis solange befristet, solange derjenige noch (relativ) jung ist. Der tatsächliche Grund ist mir auch nicht bekannt. Wäre, so nebenbei, mal interessant. Ruf vielleicht mal dort an und gib Bescheid hier.
LG Ingeborg
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Re: SB-Widerspruchsverfahren Versorgungsamt

Beitrag von bernddmc » Do Jan 27, 2022 7:06 pm

Hallo Ingeborg,

hier geht es um Custer/Migräne als Hauptkrankheit mit 40 Einzel-GdB und noch
4 weitere Einzel-GdB (20 GdB und 3x 10 GdB).

Da der Widerspruchssbescheid vom Landesversorgungsamt kam, werde ich beim
örtlichen Versorgungsamt nach dem Gutachten von dort nachfragen!

LG Bernd

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Re: SB-Widerspruchsverfahren Versorgungsamt

Beitrag von bernddmc » Di Feb 08, 2022 3:15 pm

@ Update

Die Stellungnahme vom Landesversorgungsamt jetzt erhalten.
Da die Hauptkrankheit Cluster/Migräne/Depession/chronisches Schmerzsyndrom im
unteren Ermessensspielraum gewertet wurde; sollte der GdB der Wibelsaüle erhöhend
bewertet werden. Die Nachprüfung in 2 Jahren wurde ebenfalls angeregt.

LG Bernd

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