Werden die Behinderten-Pauschbeträge endlich erhöht?

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giite
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Werden die Behinderten-Pauschbeträge endlich erhöht?

Beitrag von giite » Mi Jul 29, 2020 8:13 pm

https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/steueraenderung/werden-die-behinderten-pauschbetraege-endlich-erhoeht

Werden die Behinderten-Pauschbeträge endlich erhöht?
29.07.2020, 14:15 Uhr -
Steuerpflichtige mit einer Behinderung können in der Steuererklärung anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen. Heute hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Erhöhung der Pauschbeträge beschlossen.

Darin heißt es:

Damit der Pauschbetrag seine Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen kann, sollen die Behinderten-Pauschbeträge mit dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) angepasst werden.

Darüber hinaus sollen verschiedene Steuervereinfachungen die Steuerpflichtigen mit einer Behinderung von Nachweispflichten und die Verwaltung von Prüfungstätigkeiten entlasten.

Konkret sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:

Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge: Die Regelungen zu den Behinderten-Pauschbeträgen dienen der Vereinfachung und konzentrieren sich auf den Aufwand für die sog. »Verrichtungen des täglichen Lebens«, deren alleinige behinderungsbedingte Veranlassung nur schwer nachzuweisen ist (z. B. Körperpflege). Alle übrigen behinderungsbedingten Aufwendungen, die nicht unter den Pauschbetrag fallen (wie z. B. Umbau- oder Fahrtkosten), können auch weiterhin steuerlich berücksichtigt werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags wird weiterhin vom Grad der Behinderung abhängig sein (siehe unten).

Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags: Anstelle des bisherigen individuellen und aufwändigen Einzelnachweises der behinderungsbedingt entstandenen Fahrtkosten soll eine Pauschbetragsregelung in Höhe der bisher geltenden Maximalbeträge (900 bzw. 4.500 Euro) eingeführt werden. Damit sollen die durch die Behinderung veranlassten Aufwendungen für unvermeidbare Fahrten abgegolten werden. Den Steuerpflichtigen wird dadurch der aufwändige Einzelnachweis erspart.

Weniger Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem GdB > 50: Das Verfahren für Steuerpflichtige mit einem Grad der Behinderung kleiner 50 soll vereinfacht werden. Zusatzvoraussetzungen wie etwa eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit sollen künftig nicht mehr nachgewiesen werden müssen. Darüber hinaus soll die Systematik bei den Behinderten-Pauschbeträgen an das Sozialrecht angepasst werden. Dadurch könnten ab dem Veranlagungszeitraum 2021 auch Steuerpflichtige mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 und ohne besondere Voraussetzungen die Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags beantragen.

Anpassungen beim Pflege-Pauschbetrag: Darüber hinaus sollen mit den Verbesserungen beim Pflege-Pauschbetrag die vielfältigen Belastungen, die die häusliche Pflege mit sich bringt, im angemessenen Rahmen steuerlich anerkannt werden. Der Pflege-Pauschbetrag soll in erster Linie die nicht bezifferbaren Aufwendungen des Pflegenden für die persönliche Pflege abdecken. Der derzeitige Pflege-Pauschbetrag soll auf 1.800 Euro pro Kalenderjahr angehoben und damit nahezu verdoppelt werden. Zudem soll zukünftig bei dem Pflegegrad 2 ein Pflege-Pauschbetrag von 600 Euro und bei dem Pflegegrad 3 ein Pflege-Pauschbetrag von 1.100 Euro gewährt werden.

zum Referentenentwurf auf der Webseite des BMF (PDF)

ich füge noch hinzu
https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/4924-hoehere-behinderten-pauschbetraege-ab-2021


https://www.presseportal.de/pm/69585/4757565
Zuletzt geändert von giite am Mo Jan 11, 2021 8:38 pm, insgesamt 2-mal geändert.

Ingeborg
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Re: Werden die Behinderten-Pauschbeträge endlich erhöht?

Beitrag von Ingeborg » Fr Dez 04, 2020 5:49 pm

Die Behinderten-Pauschbeträge werden ab 2021 verdoppelt. Auch einige weitere Änderungen können interessant sein.
Guckst Du:
https://schwerbehinderung-vorteile.de/erhoehung-behindertenpauschale-fahrtkostenpauschbetrag-pflegepauschbetrag/
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)

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