Einbuße der körperlichen Beweglichkeit beim GdB

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Ingeborg
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Einbuße der körperlichen Beweglichkeit beim GdB

Beitrag von Ingeborg » Fr Mai 08, 2020 6:08 pm

Bei einem GdB von <weniger als 50, aber mindestens 30 und dem Zusatz "dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit" kann man beim Finanzamt zur Einkommensteuer einen Freibetrag beantragen.
Guckst Du: https://www.avib.bremen.de/schwerbehinderung/nachteilsausgleiche___merkzeichen/dauernde_einbusse_der_koerperlichen_beweglichkeit-1752

Das Merkeichen G = "erhebliche Gehbehinderung" ist damit nicht automatisch gegeben. Dies müßte, wenn das Versorgungsamt nicht selbst drauf kommt, zusätzlich beantragt und begründet sowie vom Arzt bestätigt sein.
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)

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