Hallo Ihr,
weiß jemand, ob man ein auf sich zugelassenes Auto haben muß, um vom Versorgungsamt das Merkzeichen aG -natürlich unter den dafür vorgesehenen Bedingungen- bzw. den Parkausweis zu bekommen? Oder anders gefragt: Steht auf dem Parkausweis das/Euer Autokennzeichen?
Ingeborg
Merkzeichen aG und Parken
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Merkzeichen aG und Parken
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)
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Re: Merkzeichen aG und Parken
https://www.pflege-durch-angehoerige.de/behindertenparkplatz-parkausweis/
Hallo Ingeborg,
auf o.g, Website findest Du unter „Wer darf den Parkausweis benutzen“ Beispiele. Deine Frage wird nicht konkret beantwortet; doch für die Nutzung reicht es z.B. aus, dass Du Beifahrerin bist.
Die Regelung soll Dir die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und bei Bindung an ein bestimmtes Auto wäre die Teilhabe z.B. im Falle einer Reparatur schon wieder eingeschränkt.
Ich hoffe die Behörde sieht es genauso, denn eine andere Regelung würde eher nicht dem Zweck dienen.
Hope
Hallo Ingeborg,
auf o.g, Website findest Du unter „Wer darf den Parkausweis benutzen“ Beispiele. Deine Frage wird nicht konkret beantwortet; doch für die Nutzung reicht es z.B. aus, dass Du Beifahrerin bist.
Die Regelung soll Dir die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und bei Bindung an ein bestimmtes Auto wäre die Teilhabe z.B. im Falle einer Reparatur schon wieder eingeschränkt.
Ich hoffe die Behörde sieht es genauso, denn eine andere Regelung würde eher nicht dem Zweck dienen.
Hope
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Re: Merkzeichen aG und Parken
Ich nochmal,
„Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ist auch dann gestattet, wenn das Fahrzeug von einem Nichtbehinderten geführt wird, die Fahrt jedoch für die Beförderung einer berechtigten, eingeschränkten Person dient. Der Parkausweis ist in der Regel nicht fahrzeuggebunden und kann daher für alle Fahrzeuge, die der Beförderung des Ausweisinhabers dienen, verwendet werden.“
„Führen nichtbehinderte Personen Beförderungsfahrten für den Ausweisinhaber durch, dürfen diese die gekennzeichneten Behindertenparkplätze nutzen. Ist der Ausweisinhaber bei einer Fahrt nicht anwesend, entfällt die Erlaubnis einen Behindertenparkplatz zu nutzen.“
Beides Zitate von dieser Website https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/behindertenparkplatz/; leider keine behördliche Website.
Hope
„Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ist auch dann gestattet, wenn das Fahrzeug von einem Nichtbehinderten geführt wird, die Fahrt jedoch für die Beförderung einer berechtigten, eingeschränkten Person dient. Der Parkausweis ist in der Regel nicht fahrzeuggebunden und kann daher für alle Fahrzeuge, die der Beförderung des Ausweisinhabers dienen, verwendet werden.“
„Führen nichtbehinderte Personen Beförderungsfahrten für den Ausweisinhaber durch, dürfen diese die gekennzeichneten Behindertenparkplätze nutzen. Ist der Ausweisinhaber bei einer Fahrt nicht anwesend, entfällt die Erlaubnis einen Behindertenparkplatz zu nutzen.“
Beides Zitate von dieser Website https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/behindertenparkplatz/; leider keine behördliche Website.
Hope
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Re: Merkzeichen aG und Parken
liebe ingeborg, ich habe nur ganz prakische Erfahrung mit dem Thema:
jeden Freitag fahre ich mit einer Freundin, die eien Behindertenausweis hat, mit meinem Auto zum Schwimmen. Ihr Ausweis kommt vor die Heckscheibe und wir können überall parken. Das erleichtert ungemein!
Noch ein schönes restwochenende, Omega
jeden Freitag fahre ich mit einer Freundin, die eien Behindertenausweis hat, mit meinem Auto zum Schwimmen. Ihr Ausweis kommt vor die Heckscheibe und wir können überall parken. Das erleichtert ungemein!
Noch ein schönes restwochenende, Omega