Schwerbehinderung

Alles rund um das Leben mit Vaskulitis
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Paulinchen11
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Schwerbehinderung

Beitrag von Paulinchen11 » Fr Nov 09, 2018 9:18 pm

Hallo,
ich hab mal wieder ne Frage:
Ich hatte vor 4 Jahren nen Tumor und deswegen eine Schwerbehinderung i. H von 80 Grad. Diese wurde nun neu überprüft und auf ganz 20 Grad herabgesetzt.
Gibt es bei Vaskuliden keine Schwerbehinderung?

Ingeborg
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Re: Schwerbehinderung

Beitrag von Ingeborg » Fr Nov 09, 2018 10:15 pm

Hallo Paulinchen,
für´s Erste, weil es schon für mich spät am Abend ist, geb ich Dir mal folgende Info:
https://www.vdk.de/ov-schopfheim/ID139838
Es wird drauf ankommen, wo sich der Tumor befand. Wenn er z.B. an der Haut entfernt wurde, wird das niedriger bewertet, wenn er bösartig war und die Brust entfernt wurde, ist das bedeutender. Allerdings sind die versorgungsmedizinischen Grundsätze neu gefaßt. Ich müßte genauer hinsehen.
Was steht denn zu Deiner Vaskulitis dort? Dass sie mit <10 bewertet ist?
Es kommt im übrigen nicht auf die Diagnosen an, sondern immer auf die Einschränkungen, also die Auswirkungen.
Bis morgen also.
LG Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)

Ingeborg
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Re: Schwerbehinderung

Beitrag von Ingeborg » Sa Nov 10, 2018 5:10 pm

Hi Paulinchen,
ich meld mich zurück. Also, seit Ende des Jahres 2017 haben sich die versorgungsmedizinischen Grundsätze in Teilen geändert. Das Beispiel mit einem Hauttumor muß ich übrigens zurücknehmen, jedenfalls sofern er bösartig ist. Aber Du fragtest ja, ob es bei Vaskuitiden keine Schwerbehinderung gibt.

Soweit ich dies überblicke, bewegt sich der GdB für Vaskulitiden im allgemenen zwischen 20 und 30. Bei einer über 6 Monate dauernden aggressiven Therapie soll (nicht muß) der GdB 50 nicht unterschreiten. Erst ab 50 spricht man von Schwerbehinderung. Bei mancher Vaskulitis -wie bei mir z.B. der GPA- sind mehrere Organe bzw. Funktionsbereiche betroffen, z.B. die Ohren mit einer Hörminderung. Die wird dann dort bewertet.
So habe ich also einen GdB von 30 für die GPA und 30 als deren Folge für die Hörminderung.

Wenn Du die Vaskulitis und deren Auswirkungen beim VA angegeben hast, müßte sie im Bescheid, wie auch immer, aufgeführt sein -und sei es, dass sie mit <10 nicht zähle. Es bliebe Dir der Widerspruch.
LG Ingeborg
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