Schwerbehindertenausweis

Alles rund um das Leben mit Vaskulitis
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tapa
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Schwerbehindertenausweis

Beitrag von tapa » Fr Jun 22, 2018 12:59 pm

Ich überlege einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Habe GPA und bisher wenig Komplikationen. Dieses Frühjahr hat's mich allerdings erwischt und ich habe wochenlang damit rumlaboriert. Ich überlege es auch wegen des Kündigungsschutzes, da mein Arbeitgeber mit den längeren Fehlzeiten auch am Nachfragen ist und ein Gespräch anberaumt hat, da ich in den letzten 12 Monaten über 6 Wochen krank war. Da würde ich mich über ein paar Meinungen/Ratschläge freuen. Ich weiß auch nicht genau, was ich beachten müsste bzw. wie man überhaupt vorgeht. Danke schon mal.

slenny
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Re: Schwerbehindertenausweis

Beitrag von slenny » Fr Jun 22, 2018 1:21 pm

Hallo Tapa, ich kann dir dabei helfen. Ich wohne und arbeite in Kiel. Kontakt gern über PN. Schönes WE

Ingeborg
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Re: Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Ingeborg » Fr Jun 22, 2018 2:28 pm

Hallo tapa,
bei Vaskulitiden bestimmt sich der GdB nach Art und Ausmaß der Organbeteiligungen und den Auswirkungen auf den Allgemeinzustand. Bei aggressiver Therapie soll der GdB 50 nicht unterschreiten. (aus dem Gedächtnis: Punkt 18.3 der GdS-Tabelle, zu "ergoogeln".)
Es gilt, die Auswirkungen, also die Einschränkungen zu beschreiben, die man im Alltag, in der Freizeit hat; auf die Diagnose als solche kommt es nicht an. Es geht also um Einschränkungen gegenüber Gesunden bei der 'Teilhabe am gesellschaftlichen Leben'. Diese müssen vom Arzt bestätigt sein. Nach meiner Beobachtung wird meist ein GdB von 20-30 festgesetzt. Ab 50 bist Du schwerbehindert, ab 30 kannst Du Dich Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Soweit in der Kürze.
Wenn Du an meiner kleinen Broschüre zur Antragstellung auf (Schwer-) Behinderung interessiert bist, teil mir doch Deine mail-Adresse per PN mit.
LG Ingeborg
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)

Hartmut
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Re: Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Hartmut » Fr Jun 22, 2018 6:52 pm

Hallo tapa
Das mit den Auswirkungen und Einschränkungen habe ich mir immer von meinen Ärzten per Attest bestätigen lassen.
LG. Hartmut

Hope
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Re: Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Hope » Fr Jun 22, 2018 7:54 pm

Hallo Tapa,
Du hast ja schon Hinweise auf umfangreiche Info bekommen. Zum Kündigungsschutz ist mir noch Folgendes eingefallen:
Wie Du auf der u.g. Website lesen kannst, resultiert aus dem erhöhten Schutz letztendlich die Einschaltung der Schwerbehindertenvertretung und des Integrationsamtes. Gemeinsam soll geprüft werden, ob der Arbeitsplatz für den Behinderten besser gestaltet werden oder die Arbeitsfähigkeit durch Maßnahmen verbessert werden kann. Eine Kündigung kann jedoch, wenn es zu keiner Lösung kommt, immer noch ausgesprochen werden.
Solltest Du beispielsweise wegen Fatigue häufig fehlen, würdest Du nach meinem Verständnis bei betriebsbedingten Kündigungen u.U. wegen der Schwerbehinderung auf der Kündigungsliste stehen, ohne dass Dir der zusätzliche Schutz weiterhilft.
Anders kann es aussehen, wenn Deine Gelenke betroffen sind oder Du wegen Herz-und Atemproblemen einen ruhigeren Arbeitsplatz benötigst.

Deshalb würde ich den Ausweis in jedem Fall beantragen, würde aber klären, ob der Kündigungsschutz auch dann gilt, wenn der Ausweis erst bei einer ausgesprochen Kündigung vorgelegt wird. Dies hätte dann jedoch zur Folge, dass der Arbeitgeber den größeren Aufwand für den Kündigungsschutz betreiben muss und er -sollte der Betrieb die Schwerbehindertenquote nicht erfüllt haben- unnötiger Weise eine Ausgleichsabgabe zahlen musste. Selbst wenn er die rückwirkend erstattet bekäme, hättest Du durch die späte Vorlage des Ausweises viel unnötige Arbeit verursacht über die der Arbeitgeber sicherlich wenig begeistert wäre, was u.U. wiederum bei einer weiteren Beschäftigung unangenehm wäre; nach dem Motto „Mit dem/der Mitarbeiter/in
hat man immer Kummer“

Fazit:
Antrag stellen? Ja!
Ausweis abgeben? Hängt von der individuellen Situation ab; der Steuerfreibetrag kann auch rückwirkend über das Finanzamt geltend gemacht werden.

https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/68388/kuendigungsschutz_fuer_menschen_mit_behinderung

Viel Erfolg
Hope

Ingeborg
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Re: Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Ingeborg » Fr Jun 22, 2018 8:19 pm

Hope hat geschrieben:
Fr Jun 22, 2018 7:54 pm
ob der Kündigungsschutz auch dann gilt, wenn der Ausweis erst bei einer ausgesprochen Kündigung vorgelegt wird.
Meiner Meinung nach kann der Kündigungsschutz nur greifen, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung weiß.
Man muß sich von sich selbst auch nicht alles gefallen lassen.
(Viktor Frankl, 1905-1997)

Hope
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Re: Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Hope » Fr Jun 22, 2018 9:43 pm

Hallo,
nach dieser Website shttps://www.fachanwalt-arbeitsrecht-essen.de/147/kuendigungsschutz-schwerbehinderung-muss-rechtzeitig-mitgeteilt-werden/ schon: Danach greift der Kündigungsschutz dann wieder, wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber innerhalb von drei Wochen nach Ausspruch der Kündigung über seinen Schwerbehindertenstatus informiert und gleichzeitig fristgerecht Kündigungsklage erhebt. Allerdings würde ich mich auf diese Website alleine auch nicht verlassen, sondern, sollte dies eine Option sein, mich nochmals beraten lassen.
Liebe Grüße
Hope

bernddmc
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Re: Schwerbehindertenausweis

Beitrag von bernddmc » Sa Jun 23, 2018 4:18 pm

Hallo Tapa,
mit GdB 30 oder GdB 40 kannst du mit einem Gleichstellungsantrag übers Arbeitsamt auch den Kündigungsschutz
erzielen.
Hier gibt es ein paar Anforderungen und wenn diese erfüllt werden können; so kannst du den Antrag stellen!!!

Viel Erfolg !

LG Bernd

Django
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Re: Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Django » So Jun 24, 2018 6:22 pm

Hallo Tapa,

ich kann Dir aus Erfahrung sehr empfehlen, den Antrag zu stellen. Ich selber habe lange mit mir gehadert aber mich dann doch dafür entschieden und bin froh, den Schritt gegangen zu sein. Ich habe CSS mit aktuell wenigen Problemen und habe einen GdB von 60 % unbefristet. Ich bin den Schritt nach langer Krankheit gegangen (Ausfallzeit von mehr als einem Jahr). Genau aus aus dem Grund, weil mein Arbeitgeber um ein Kranken-Rückkehr-Gesrpäch gebeten hat. Es geht nicht nur um den Kündigungsschutz sondern auch, um bei mir tariflich gesehen mehr Urlaub und eine Steuerersparnis für Behandlungen und Medikamente! Je nachdem wie viel % du erhälst kann man einen Gleichstellungsantrag stellen.
Maßgeblich für die Einschätzung des GdB sind die Auswirkungen der Erkrankung auf Dein Leben/Arbeit etc.

Gutes Gelingen

LG Michael
Cogito ergo sum.

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